Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit
Beschreibung
Wenn Sie eine Probefahrt zur Prüfung der Gebrauchsfähigkeit oder eine Überführungsfahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durchführen wollen, benötigen Sie dazu ein Kurzzeitkennzeichen (bis 1998: "rotes Kennzeichen") zur einmaligen Verwendung.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Kurzzeitkennzeichen
Gesamtthemenübersicht Kfz-Kennzeichen
- Auf Antrag teilt die für den in Deutschland vorhandenen Wohn- oder Firmensitz örtlich zuständige oder die für den Standort des Fahrzeuges in Deutschland zuständige Zulassungsbehörde bei Bedarf ein Kurzzeitkennzeichen zu und gibt eine auf den Antragsteller ausgestellte Zulassungsbescheinigung Teil I für Kurzzeitkennzeichen aus.
- Kurzzeitkennzeichen haben rechts auf gelbem Grund einen Gültigkeitszeitraum von 5 Tagen (Ablaufdatum) geprägt und werden für Probe- oder Überführungsfahrten ausgegeben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben bzw. bei der für den Standort des Fahrzeuges zuständigen Stelle.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht bzw. entsprechender Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Personen ohne ersten Wohnsitz im Zulassungsbezirk zusätzlich:
- Kaufvertrag mit Fahrzeug-Standortnachweis
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
- bei Firmen ohne Betriebssitz im Zulassungsbezirk
- Kaufvertrag mit Fahrzeug-Standortnachweis
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
- deren Ausweise
- Angabe des Verwendungszweckes und der Fahrzeugart
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Kurzzeitkennzeichen
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden, sofern nicht anders angeben!
- Gültiger Personalausweis oder gültiger Pass (wenn Sie keinen Wohnsitz in der Stadt Oldenburg haben wird zusätzlich eine Meldebescheinigung benötigt)
- eVB Nummer speziell für Kurzzeitkennzeichen von einer Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) - (auch in Kopie möglich)
- In den Fällen, in denen der Hersteller noch keine ZB II erstellt hat, gilt das Certificate of Conformity als Identifikationsnachweis.
- Kaufvertrag mit Standortangabe des Fahrzeugs, wenn der Antragsteller nicht in Oldenburg seinen Hauptwohn- beziehungsweise Firmensitz hat
- gültiger Hauptuntersuchungs-Bericht bis zum Ende der Gültigkeit der Kurzzeitkennzeichen außer bei Neufahrzeugen (keine Importfahrzeuge ) (auch in Kopie möglich)
Zusätzlich bei Personen oder Firmen, die keinen Wohn- oder Firmensitz in Deutschland haben:
- persönliche Anwesenheit
- Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten (siehe Dokumente zum Download)
- gültiges Ausweisdokument des Empfangsbevollmächtigten mit Adresse in der Stadt Oldenburg
- Erklärung darüber, dass kein Wohn- oder Firmensitz in Deutschland besteht
Zusätzlich bei Zulassung durch eine andere Person:
- Schriftliche Vollmacht (siehe Dokumente zum Download) von Ihnen. Die bevollmächtigte Person muss sich dann auch selber ausweisen können.
Formulare
Der Antrag ist bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person (z. B. Autohändlerin/Autohändler) zu stellen. Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der zuständigen Stelle besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot der zuständigen Stelle steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung. Sie erhalten von der zuständigen Stelle einen besonderen Fahrzeugschein, den Sie ausfüllen müssen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Kurzzeitkennzeichen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Kurzzeitkennzeichen
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Verfahrensablauf
Das Kurzzeitkennzeichen enthält das Kürzel des Zulassungsbezirkes und eine Nummer, die mit 03 oder 04 beginnt. Die amtliche Stempelplakette ist blau.
Die Kennzeichenschilder können Sie während der Antragsbearbeitung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der zuständigen Stellen angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichenschilder werden von der zuständigen Stelle abgestempelt.
Im Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen sind die Daten durch die zuständige Stelle vollständig zu erheben und einzutragen.
Sollte das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung haben, kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden, mit dem Vermerk im Fahrzeugschein, dass Fahrten nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück durchgeführt werden. Nur bei bestandener Hauptuntersuchung ist eine Weiterfahrt möglich.
Sollte das Fahrzeug keinem genehmigten Typ entsprechen bzw. wurde keine Einzelgenehmigung erteilt, kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden, mit dem Vermerk im Fahrzeugschein, dass Fahrten nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Kurzzeitkennzeichen
- Zuständig für die Zuteilung ist die Zulassungsbehörde, bei der der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat, bei Firmen die Firmenadresse ist oder die Zulassungsbehörde des Ortes, wo das Fahrzeug steht.
- Besteht in Deutschland kein Wohn- oder Firmensitz, ist die Zulassungsbehörde des Wohn- oder Firmensitzes des Empfangsbevollmächtigten des Antragstellers zuständig. Der Empfangsbevollmächtigte vertritt den Halter und leitet Schreiben von Behörden unverzüglich an ihn weiter.
- Das betreffende Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung haben, eine allgemeine Betriebserlaubnis (EG-Typ, ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis besitzen und außer Betrieb gesetzt sein.
- Kurzzeitkennzeichen sind mit dem Zulassungstag 5 Tage gültig und dürfen nur für ein einziges Fahrzeug verwendet werden.
- Kurzzeitkennzeichen werden nicht vordatiert ausgegeben.
- Die Daten über das Fahrzeug müssen nachgewiesen werden (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II).
Wichtige Hinweise:
- Der Antragsteller darf das Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für die Durchführung von Probe- oder Überführungsfahrten mit dem eingetragenen Fahrzeug verwenden. Wer diese Hinweise nicht beachtet, handelt ordnungswidrig und muss mit einer Geldbuße und/oder mit einem Bußgeld rechnen.
Ausgabe eines Kurzzeitkennzeichens ohne gültige Hauptuntersuchung/allgemeine Betriebserlaubnis
- Hat das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung, kann ein Kurzzeitkennzeichen nur bei der Zulassungsstelle des Standortes des Fahrzeuges beantragt werden.
- Dies berechtigt zunächst nur zur Fahrt zur nächstgelegenen Prüfstelle im Bezirk der ausgebenden Zulassungsbehörde.
- Bei Erteilung der Hauptuntersuchung ist unter Mitführung des Hauptuntersuchungs-Berichts eine Weiterfahrt (zum Beispiel zur Überführung) bis zum Ablaufdatum auch außerhalb des Zulassungsbezirks genehmigt.
- Hat das Kfz keine Allgemeine Betriebserlaubnis (mehr), darf die Fahrt nur zur Erlangung dieser allgemeinen Betriebserlaubnis oder Einzelgenehmigung im Gebiet der Zulassungsbescheiigung Teil I-Kurzzeitkennzeichen ausstellenden Zulassungsbehörde und einem angrenzenden Kreisgebiet durchgeführt werden.
Überführung
- Die Kurzzeitkennzeichen sind nur für die Fahrten in Deutschland gültig.
- Für die Überführung eines Fahrzeuges in andere Länder benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Fristen
Das Kurzzeitkennzeichen gilt für höchstens 5 Tage. Der Ablaufzeitpunkt ist auf dem Kennzeichen in einem gelben Feld am rechten Rand vermerkt. Danach darf das Schild im Straßenverkehr nicht mehr verwendet werden.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Kurzzeitkennzeichen
- 13,10 Euro Verwaltungsgebühren für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens
- Zusätzlich fallen Kosten für die Prägung der Kurzzeitkennzeichenschilder beim Schilderhersteller an
Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Hinweise (Besonderheiten)
Kurzzeitkennzeichen gelten nicht im Ausland. Sie dürfen grundsätzlich nur innerhalb des Bundesgebietes verwendet werden.
Die Kennzeichen und der Fahrzeugschein brauchen der zuständigen Stelle nach Ablauf des Zeitraums nicht mehr zurückgegeben werden. Sie verlieren nach Ablauf der Frist ihre Gültigkeit.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Kurzzeitkennzeichen
Entsorgung
- Nach Ablauf der Gültigkeit können Kurzzeitkennzeichen bei den Wertstoffannahmestellen abgegeben werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 30.03.2015
Stichwörter
Prüfungsfahrt, Probe- und Überführungsfahrten, Probefahrt, Kfz, elektronische Versicherungsbestätigung, eVB, Überführungskennzeichen, Prüfungs-, Kurzzeitkennzeichen, Überführungsfahrt, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit