Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit
Beschreibung
Wenn Sie eine Probefahrt zur Prüfung der Gebrauchsfähigkeit oder eine Überführungsfahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durchführen wollen, benötigen Sie dazu ein Kurzzeitkennzeichen (bis 1998: "rotes Kennzeichen") zur einmaligen Verwendung.
Hinweise für Heidekreis: Verlinkung auf KFZ-Online
Für diese Leistung bietet der Heidekreis die Möglichkeit eines KFZ-Online-Antrages mit Terminvereinbarung. Für nähere Informationen klicken Sie bitte hier.
Für diese Leistung bietet der Heidekreis die Möglichkeit eines KFZ-Online-Antrages mit Terminvereinbarung. Für nähere Informationen klicken Sie bitte hier.
Hinweise für Heidekreis: Leistungsbeschreibung
Kurzzeitkennzeichen, sogenannte rote Nummern, werden für Probe- und Überführungsfahrten zugeteilt.
Zuständig ist die Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes oder des Fahrzeugstandortes.
Beachten Sie:
Kurzzeitkennzeichen, sogenannte rote Nummern, werden für Probe- und Überführungsfahrten zugeteilt.
Zuständig ist die Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes oder des Fahrzeugstandortes.
Beachten Sie:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben bzw. bei der für den Standort des Fahrzeuges zuständigen Stelle.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Hinweise für Heidekreis: Leistungserbringung in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden
Diese Leistung wird, außer in der Zulassungsstelle des Landkreises in Bad Fallingbostel, auch in den Bürgerbüros der Samtgemeinde Schwarmstedt sowie der Städte Soltau, Schneverdingen und Munster angeboten.
Diese Leistung wird, außer in der Zulassungsstelle des Landkreises in Bad Fallingbostel, auch in den Bürgerbüros der Samtgemeinde Schwarmstedt sowie der Städte Soltau, Schneverdingen und Munster angeboten.
Ansprechpartner
Landkreis Heidekreis - Landkreis Heidekreis - Fachgruppe Verkehrsteuerung, Zulassung, Fahrerlaubnis
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag u. Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr
Internet
Formulare
Vollmacht für Regelungen bei der Kfz-Zulassungsbehörde
erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht bzw. entsprechender Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung – nicht älter als 3 Monate
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Personen ohne ersten Wohnsitz im Zulassungsbezirk zusätzlich:
- Kaufvertrag mit Fahrzeug-Standortnachweis
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
- bei Firmen ohne Betriebssitz im Zulassungsbezirk
- Kaufvertrag mit Fahrzeug-Standortnachweis
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
- deren Ausweise
- Angabe des Verwendungszweckes und der Fahrzeugart
Hinweise für Heidekreis: Leistungsbeschreibung
- eVB-Nummer der Versicherung
- Personalausweis
- ggf. formlose Vollmacht
- Fahrzeugschein
Bei Firmen entsprechend Handelsregisterauszug und Ausweispapiere, sowie Vollmacht der zulassenden Person.
- eVB-Nummer der Versicherung
- Personalausweis
- ggf. formlose Vollmacht
- Fahrzeugschein
Bei Firmen entsprechend Handelsregisterauszug und Ausweispapiere, sowie Vollmacht der zulassenden Person.
Formulare
Der Antrag ist bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person (z. B. Autohändlerin/Autohändler) zu stellen. Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der zuständigen Stelle besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot der zuständigen Stelle steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung. Sie erhalten von der zuständigen Stelle einen besonderen Fahrzeugschein, den Sie ausfüllen müssen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Kurzzeitkennzeichen enthält das Kürzel des Zulassungsbezirkes und eine Nummer, die mit 03 oder 04 beginnt. Die amtliche Stempelplakette ist blau.
Die Kennzeichenschilder können Sie während der Antragsbearbeitung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der zuständigen Stellen angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichenschilder werden von der zuständigen Stelle abgestempelt.
Im Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen sind die Daten durch die zuständige Stelle vollständig zu erheben und einzutragen.
Sollte das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung haben, kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden, mit dem Vermerk im Fahrzeugschein, dass Fahrten nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück durchgeführt werden. Nur bei bestandener Hauptuntersuchung ist eine Weiterfahrt möglich.
Sollte das Fahrzeug keinem genehmigten Typ entsprechen bzw. wurde keine Einzelgenehmigung erteilt, kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden, mit dem Vermerk im Fahrzeugschein, dass Fahrten nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden.
Fristen
Das Kurzzeitkennzeichen gilt für höchstens 5 Tage. Der Ablaufzeitpunkt ist auf dem Kennzeichen in einem gelben Feld am rechten Rand vermerkt. Danach darf das Schild im Straßenverkehr nicht mehr verwendet werden.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Heidekreis: Im Rahmen der Kfz-Zulassung beim Heidekreis anfallende Gebühren
Bei den dieser Leistung zugeordneten Formularen finden Sie eine Übersicht über die im Rahmen der Kfz-Zulassung beim Heidekreis anfallenden Gebühren. Die dort aufgeführten Beträge stellen keine verbindliche Auskunft dar, da sich die Gebührenhöhe im Einzelfall durch zusätzlich erforderliche Maßnahmen erhöhen kann.
Bei den dieser Leistung zugeordneten Formularen finden Sie eine Übersicht über die im Rahmen der Kfz-Zulassung beim Heidekreis anfallenden Gebühren. Die dort aufgeführten Beträge stellen keine verbindliche Auskunft dar, da sich die Gebührenhöhe im Einzelfall durch zusätzlich erforderliche Maßnahmen erhöhen kann.
Hinweise (Besonderheiten)
Kurzzeitkennzeichen gelten nicht im Ausland. Sie dürfen grundsätzlich nur innerhalb des Bundesgebietes verwendet werden.
Die Kennzeichen und der Fahrzeugschein brauchen der zuständigen Stelle nach Ablauf des Zeitraums nicht mehr zurückgegeben werden. Sie verlieren nach Ablauf der Frist ihre Gültigkeit.
Hinweise für Heidekreis: Leistungsbeschreibung
Liegen weder Fahrzeugpapiere noch Gutachten vor, darf die Fahrt mit Kurzzeitkennzeichen nur der Erlangung der Betriebserlaubnis (Erstellung eines Gutachtens) dienen. Sie muss im Bezirk der Zulassungsstelle, die das Kennzeichen zugeteilt hat, oder einem
Liegen weder Fahrzeugpapiere noch Gutachten vor, darf die Fahrt mit Kurzzeitkennzeichen nur der Erlangung der Betriebserlaubnis (Erstellung eines Gutachtens) dienen. Sie muss im Bezirk der Zulassungsstelle, die das Kennzeichen zugeteilt hat, oder einem
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 30.03.2015
Hinweise für Heidekreis: Leistungsbeschreibung
Fachlich freigegeben durch Leistungsbeschreibung
Stichwörter
Überführungsfahrt, Prüfungs-, Überführungskennzeichen, elektronische Versicherungsbestätigung, Probe- und Überführungsfahrten, Kurzzeitkennzeichen, eVB, Probefahrt, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit, Kfz, Prüfungsfahrt
Metainformation
- Ursprungsportal: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit
- Ursprungsportal: Leistungserbringung in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden in Heidekreis
- Ursprungsportal: Leistungserbringung in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden in Heidekreis
- Ursprungsportal: Im Rahmen der Kfz-Zulassung beim Heidekreis anfallende Gebühren in Heidekreis
- Ursprungsportal: Im Rahmen der Kfz-Zulassung beim Heidekreis anfallende Gebühren in Heidekreis
- Ursprungsportal: Verlinkung auf KFZ-Online in Heidekreis
- Ursprungsportal: Verlinkung auf KFZ-Online in Heidekreis
- Ursprungsportal: Leistungsbeschreibung in Heidekreis
- Ursprungsportal: Leistungsbeschreibung in Heidekreis