Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Probefahrt zur Prüfung der Gebrauchsfähigkeit oder eine Überführungsfahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durchführen wollen, benötigen Sie dazu ein Kurzzeitkennzeichen (bis 1998: "rotes Kennzeichen") zur einmaligen Verwendung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben bzw. bei der für den Standort des Fahrzeuges zuständigen Stelle.

    Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Ansprechpartner

    Landkreis Diepholz - Bürgerservice Diepholz

    Adresse

    Hausanschrift

    Prinzhornstr. 4

    49356 Diepholz

    Öffnungszeiten

    . Montag + Dienstag 07.30 Uhr - 17.00 Uhr Mittwoch 07.30 Uhr - 15.00 Uhr Donnerstag 07.30 Uhr - 18.30 Uhr Freitag 07.30 Uhr - 13.00 Uhr Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05441 976-3333

    Fax: 05441 976-1786

    E-Mail: buergerservice-dh@diepholz.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Postanschrift: Niedersachsenstraße 2, 49356 Diepholz - Behindertengerechter Eingang - Aufzug bis 2. OG vorhanden - Behindertentoilette im EG

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Diepholz - KFZ Aussenstelle Stadt Sulingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    27245 Kirchdorf

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Rathaus, Bürgerservice

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04271 88-78

    Fax: 04271 88-36

    E-Mail: kfz-stelle@sulingen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Diepholz - KFZ Aussenstelle Stadt Twistringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße 14

    27239 Twistringen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08.00 - 16.00 Uhr Dienstag 08.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 15.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04243 413-170

    Fax: 04243 413-179

    E-Mail: buergerservice@twistringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Diepholz - KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 11

    27305 Flecken Bruchhausen-Vilsen

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch und Freitag 8.00 -12.30 Uhr Dienstag und Donnerstag 8.00 -18.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Diepholz - Bürgerservice Syke

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshof 3

    28857 Syke

    Öffnungszeiten

    . Montag 07.30 - 17.00 Uhr Dienstag 07.30 - 18.30 Uhr Mittwoch 07.30 - 15.00 Uhr Donnerstag 07.30 - 18.30 Uhr Freitag 07.30 - 13.00 Uhr Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.

    Kontakt

    Fax: 04242 976-4934

    Telefon Festnetz: 04242 976-1111

    E-Mail: buergerservice-sy@diepholz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Diepholz - KFZ Aussenstelle Gemeinde Stuhr

    Adresse

    Hausanschrift

    Blockener Straße 6

    28816 Stuhr

    Öffnungszeiten

    Rathaus: Mo und Fr 09:00 - 12:00 Uhr Mo und Di 14:00 - 16:00 Uhr Do 14:00 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung Bürgerbüro: Mo und Fr 08:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 14:00 Uhr Mi 08:00 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung Zimmer 118, 120 im EG Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Diepholz - KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Barnstorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    40406 Barnstorf

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr Dienstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05442 8090

    Fax: 05442 80932

    E-Mail: rathaus@barnstorf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Diepholz - KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Kirchdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    27245 Kirchdorf

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch von 08:00 Uhr - 12.00 Uhr und von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr - oder nach Vereinbarung -

    Kontakt

    Fax: 04273 8877

    Telefon Festnetz: 04273 880

    E-Mail: info@kirchdorf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
    • gültiger Hauptuntersuchungsbericht bzw. entsprechender Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    bei Personen ohne ersten Wohnsitz im Zulassungsbezirk zusätzlich:

    • Kaufvertrag mit Fahrzeug-Standortnachweis

    bei Firmen zusätzlich:

    • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
    • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
    • bei Firmen ohne Betriebssitz im Zulassungsbezirk
      • Kaufvertrag mit Fahrzeug-Standortnachweis

    bei Vereinen zusätzlich:

    • Vereinsregisterauszug
    • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht

    bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

    • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
    • deren Ausweise
    • Angabe des Verwendungszweckes und der Fahrzeugart

    Hinweise für Diepholz: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit

    • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original oder Kopie (beidseitig)
    • gültiger Hauptuntersuchungsbericht (ggf. auch Sicherheitsprüfung) bzw. Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Meldebescheinigung nicht älter als 12 Monate

    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 49 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    bei Personen ohne ersten Wohnsitz im Zulassungsbezirk zusätzlich:

    • Kaufvertrag mit Fahrzeug-Standortnachweis

    bei Firmen zusätzlich:

    • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
    • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
    • bei Firmen ohne Betriebssitz im Zulassungsbezirk
      • Kaufvertrag mit Fahrzeug-Standortnachweis

    bei Vereinen zusätzlich:

    • Vereinsregisterauszug
    • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht

    bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

    • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
    • deren Ausweise
    • Angabe des Verwendungszweckes und der Fahrzeugart

    Formulare

    Der Antrag ist bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person (z. B. Autohändlerin/Autohändler) zu stellen. Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der zuständigen Stelle besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot der zuständigen Stelle steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung. Sie erhalten von der zuständigen Stelle einen besonderen Fahrzeugschein, den Sie ausfüllen müssen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Diepholz: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit

    • § 42 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Verfahrensablauf

    Das Kurzzeitkennzeichen enthält das Kürzel des Zulassungsbezirkes und eine Nummer, die mit 03 oder 04 beginnt. Die amtliche Stempelplakette ist blau.

    Die Kennzeichenschilder können Sie während der Antragsbearbeitung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der zuständigen Stellen angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichenschilder werden von der zuständigen Stelle abgestempelt.

    Im Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen sind die Daten durch die zuständige Stelle vollständig zu erheben und einzutragen.

    Sollte das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung haben, kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden, mit dem Vermerk im Fahrzeugschein, dass Fahrten nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück durchgeführt werden. Nur bei bestandener Hauptuntersuchung ist eine Weiterfahrt möglich.

    Sollte das Fahrzeug keinem genehmigten Typ entsprechen bzw. wurde keine Einzelgenehmigung erteilt, kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden, mit dem Vermerk im Fahrzeugschein, dass Fahrten nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden.

    Fristen

    Das Kurzzeitkennzeichen gilt für höchstens 5 Tage. Der Ablaufzeitpunkt ist auf dem Kennzeichen in einem gelben Feld am rechten Rand vermerkt. Danach darf das Schild im Straßenverkehr nicht mehr verwendet werden.

    Hinweise für Diepholz: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit

    Das Kurzzeitkennzeichen gilt für höchstens 6 Tage. Der Ablaufzeitpunkt ist auf dem Kennzeichen in einem gelben Feld am rechten Rand vermerkt. Danach darf das Schild im Straßenverkehr nicht mehr verwendet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Kurzzeitkennzeichen gelten nicht im Ausland. Sie dürfen grundsätzlich nur innerhalb des Bundesgebietes verwendet werden.

    Die Kennzeichen und der Fahrzeugschein brauchen der zuständigen Stelle nach Ablauf des Zeitraums nicht mehr zurückgegeben werden. Sie verlieren nach Ablauf der Frist ihre Gültigkeit.

    Hinweise für Diepholz: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit

    Das Kurzzeitkennzeichen gilt für höchstens 6 Tage.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Diepholz: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 30.03.2015

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Prüfungsfahrt, Probe- und Überführungsfahrten, Probefahrt, Kfz, elektronische Versicherungsbestätigung, eVB, Überführungskennzeichen, Prüfungs-, Kurzzeitkennzeichen, Überführungsfahrt, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de