Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit
Beschreibung
Wenn Sie eine Probefahrt zur Prüfung der Gebrauchsfähigkeit oder eine Überführungsfahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durchführen wollen, benötigen Sie dazu ein Kurzzeitkennzeichen (bis 1998: "rotes Kennzeichen") zur einmaligen Verwendung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben bzw. bei der für den Standort des Fahrzeuges zuständigen Stelle.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Bürgerservice Diepholz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
. Montag + Dienstag 07.30 Uhr - 17.00 Uhr Mittwoch 07.30 Uhr - 15.00 Uhr Donnerstag 07.30 Uhr - 18.30 Uhr Freitag 07.30 Uhr - 13.00 Uhr Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.
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Weitere Informationen
KFZ Aussenstelle Stadt Sulingen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo,Di, Mi + Fr: 08:00 - 12:00 Uhr Do: 08:00 - 18:00 Uhr Bürgerservice: zusätzlich Di 14.00 - 16:00 Uhr
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KFZ Aussenstelle Stadt Twistringen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08.00 - 16.00 Uhr Dienstag 08.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 15.00 Uhr
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KFZ Aussenstelle Gemeinde Stuhr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Rathaus: Mo und Fr 09:00 - 12:00 Uhr Mo und Di 14:00 - 16:00 Uhr Do 14:00 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung Bürgerbüro: Mo und Fr 08:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 14:00 Uhr Mi 08:00 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung Zimmer 118, 120 im EG Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.
Kontakt
Fax: 0421 5695-550
E-Mail: KFZ-Zulassung@Stuhr.de
KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Barnstorf
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr Dienstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
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KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag 8.00 -12.30 Uhr Dienstag und Donnerstag 8.00 -18.00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: 04252 391-200
E-Mail: info@bruchhausen-vilsen.de
KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Kirchdorf
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch von 08:00 Uhr - 12.00 Uhr und von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr - oder nach Vereinbarung -
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Bürgerservice Syke
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
. Montag 07.30 - 17.00 Uhr Dienstag 07.30 - 18.30 Uhr Mittwoch 07.30 - 15.00 Uhr Donnerstag 07.30 - 18.30 Uhr Freitag 07.30 - 13.00 Uhr Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.
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erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht bzw. entsprechender Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung – nicht älter als 3 Monate
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Personen ohne ersten Wohnsitz im Zulassungsbezirk zusätzlich:
- Kaufvertrag mit Fahrzeug-Standortnachweis
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
- bei Firmen ohne Betriebssitz im Zulassungsbezirk
- Kaufvertrag mit Fahrzeug-Standortnachweis
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
- deren Ausweise
- Angabe des Verwendungszweckes und der Fahrzeugart
Hinweise für Diepholz: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original oder Kopie (beidseitig)
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht (ggf. auch Sicherheitsprüfung) bzw. Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I
-
Personalausweis oder alternatives Ausweisdokument (z. B. Reisepass) mit aktueller Meldebescheinigung nicht älter als 12 Monate
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 49 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Personen ohne ersten Wohnsitz im Zulassungsbezirk zusätzlich:
- Kaufvertrag mit Fahrzeug-Standortnachweis
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister (soweit registerpflichtig gem. § 6 GewO)
- Auszug aus dem Handelsregister (soweit vorhanden bzw. bei Eintragungspflicht)
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
- bei Firmen ohne Betriebssitz im Zulassungsbezirk
- Kaufvertrag mit Fahrzeug-Standortnachweis
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
- deren Ausweise
- Angabe des Verwendungszweckes und der Fahrzeugart
Hinweise für Diepholz: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original oder Kopie (beidseitig)
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht (ggf. auch Sicherheitsprüfung) bzw. Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I
-
Personalausweis oder alternatives Ausweisdokument (z. B. Reisepass) mit aktueller Meldebescheinigung nicht älter als 12 Monate
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 49 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Personen ohne ersten Wohnsitz im Zulassungsbezirk zusätzlich:
- Kaufvertrag mit Fahrzeug-Standortnachweis
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister (soweit registerpflichtig gem. § 6 GewO)
- Auszug aus dem Handelsregister (soweit vorhanden bzw. bei Eintragungspflicht)
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
- bei Firmen ohne Betriebssitz im Zulassungsbezirk
- Kaufvertrag mit Fahrzeug-Standortnachweis
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
- deren Ausweise
- Angabe des Verwendungszweckes und der Fahrzeugart
Formulare
Der Antrag ist bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person (z. B. Autohändlerin/Autohändler) zu stellen. Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der zuständigen Stelle besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot der zuständigen Stelle steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung. Sie erhalten von der zuständigen Stelle einen besonderen Fahrzeugschein, den Sie ausfüllen müssen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Diepholz: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit
- § 42 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Hinweise für Diepholz: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit
- § 42 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Verfahrensablauf
Das Kurzzeitkennzeichen enthält das Kürzel des Zulassungsbezirkes und eine Nummer, die mit 03 oder 04 beginnt. Die amtliche Stempelplakette ist blau.
Die Kennzeichenschilder können Sie während der Antragsbearbeitung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der zuständigen Stellen angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichenschilder werden von der zuständigen Stelle abgestempelt.
Im Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen sind die Daten durch die zuständige Stelle vollständig zu erheben und einzutragen.
Sollte das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung haben, kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden, mit dem Vermerk im Fahrzeugschein, dass Fahrten nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück durchgeführt werden. Nur bei bestandener Hauptuntersuchung ist eine Weiterfahrt möglich.
Sollte das Fahrzeug keinem genehmigten Typ entsprechen bzw. wurde keine Einzelgenehmigung erteilt, kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden, mit dem Vermerk im Fahrzeugschein, dass Fahrten nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden.
Hinweise für Diepholz: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit
Das Kurzzeitkennzeichen enthält das Kürzel des Zulassungsbezirkes und eine Nummer, die mit 03 oder 04 beginnt. Die amtliche Stempelplakette ist blau.
Die Kennzeichenschilder können Sie während der Antragsbearbeitung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der zuständigen Stellen angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichenschilder werden von der zuständigen Stelle abgestempelt.
Im Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen sind die Daten durch die zuständige Stelle vollständig zu erheben und einzutragen.
Sollte das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch Sicherheitsprüfung) haben, kann das Kurzzeitkennzeichen mit der Einschränkung erteilt werden, dass nur Fahrten zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeuges zuständig ist, oder einen angrenzenden Bezirk, und zurück zum Standort durchgeführt werden dürfen. Liegt dann eine gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch Sicherheitsprüfung) vor, ist die Einschränkung aufgehoben. (Siehe hierzu § 42 Abs. 7 Fahrzeug-Zulassungsverordnung)
Sollte das Fahrzeug keinem genehmigten Typ entsprechen oder hat es keine Einzelgenehmigung / Einzelbetriebserlaubnis, kann das Kurzzeitkennzeichen mit der Einschränkung erteilt werden, dass nur Fahrten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeuges zuständig ist, oder in einen angrenzenden Bezirk, und zurück zum Standort durchgeführt werden dürfen. (Siehe hierzu § 42 Abs. 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung)
Hinweise für Diepholz: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit
Das Kurzzeitkennzeichen enthält das Kürzel des Zulassungsbezirkes und eine Nummer, die mit 03 oder 04 beginnt. Die amtliche Stempelplakette ist blau.
Die Kennzeichenschilder können Sie während der Antragsbearbeitung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der zuständigen Stellen angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichenschilder werden von der zuständigen Stelle abgestempelt.
Im Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen sind die Daten durch die zuständige Stelle vollständig zu erheben und einzutragen.
Sollte das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch Sicherheitsprüfung) haben, kann das Kurzzeitkennzeichen mit der Einschränkung erteilt werden, dass nur Fahrten zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeuges zuständig ist, oder einen angrenzenden Bezirk, und zurück zum Standort durchgeführt werden dürfen. Liegt dann eine gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch Sicherheitsprüfung) vor, ist die Einschränkung aufgehoben. (Siehe hierzu § 42 Abs. 7 Fahrzeug-Zulassungsverordnung)
Sollte das Fahrzeug keinem genehmigten Typ entsprechen oder hat es keine Einzelgenehmigung / Einzelbetriebserlaubnis, kann das Kurzzeitkennzeichen mit der Einschränkung erteilt werden, dass nur Fahrten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeuges zuständig ist, oder in einen angrenzenden Bezirk, und zurück zum Standort durchgeführt werden dürfen. (Siehe hierzu § 42 Abs. 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung)
Fristen
Das Kurzzeitkennzeichen gilt für höchstens 5 Tage. Der Ablaufzeitpunkt ist auf dem Kennzeichen in einem gelben Feld am rechten Rand vermerkt. Danach darf das Schild im Straßenverkehr nicht mehr verwendet werden.
Hinweise für Diepholz: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit
Das Kurzzeitkennzeichen gilt für höchstens 6 Tage. Der Ablaufzeitpunkt ist auf dem Kennzeichen in einem gelben Feld am rechten Rand vermerkt. Danach darf das Schild im Straßenverkehr nicht mehr verwendet werden.
Hinweise für Diepholz: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit
Das Kurzzeitkennzeichen gilt für höchstens 6 Tage. Der Ablaufzeitpunkt ist auf dem Kennzeichen in einem gelben Feld am rechten Rand vermerkt. Danach darf das Schild im Straßenverkehr nicht mehr verwendet werden.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Kurzzeitkennzeichen gelten nicht im Ausland. Sie dürfen grundsätzlich nur innerhalb des Bundesgebietes verwendet werden.
Die Kennzeichen und der Fahrzeugschein brauchen der zuständigen Stelle nach Ablauf des Zeitraums nicht mehr zurückgegeben werden. Sie verlieren nach Ablauf der Frist ihre Gültigkeit.
Hinweise für Diepholz: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit
Das Kurzzeitkennzeichen gilt für höchstens 6 Tage.
Hinweise für Diepholz: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit
Das Kurzzeitkennzeichen gilt für höchstens 6 Tage.
Weitere Informationen
Hinweise für Diepholz: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit
Hinweise für Diepholz: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 30.03.2015
Stichwörter
Überführungsfahrt, Prüfungs-, Überführungskennzeichen, elektronische Versicherungsbestätigung, Probe- und Überführungsfahrten, Kurzzeitkennzeichen, eVB, Probefahrt, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit, Kfz, Prüfungsfahrt