Vorgesehen zum Löschen - Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung

    Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten

    Beschreibung

    Wenn für die Schulklasse, die Ihr Kind besucht, ein Schulausflug oder eine mehrtägige Klassenfahrt ansteht, kommt in der Regel auf Sie als Eltern eine Kostenbeteiligung zu. Entsprechendes gilt für vergleichbare Maßnahmen für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen. Nicht jede Familie ist immer in der Lage, diese Kosten zu tragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Cloppenburg - Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Eschstraße 29

    49661 Cloppenburg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz am Kreishaus
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Parkplatz: E-Ladesäulen am Kreishaus
      Anzahl: 2  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Parkplatz am Kreishaus - Eingang Zulassungsstelle
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Cloppenburg Bahnhof (1600 m Fußweg)
      Linie:
      • Regionalbahn: Nordwest Bahn Oldenburg-Osnabrück

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1480

    49644 Cloppenburg

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr und nach Vereinbarung KFZ-Zulassung Cloppenburg Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Friesoythe Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Löningen Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04471 15-0

    Fax: 04471 85697

    E-Mail: kreishaus@lkclp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) - Erstatten von Kosten nach SGB II
    • eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) - Erstatten von Kosten nach SGB XII
    • eine einmalige Leistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) - Erstatten von Kosten nach Bundeskindergeldgesetz

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.06.2011

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schulausflug, Bildungspaket für bedürftige Kinder, Wanderfahrten, Wandertage, Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de