Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten
Beschreibung
Wenn für die Schulklasse, die Ihr Kind besucht, ein Schulausflug oder eine mehrtägige Klassenfahrt ansteht, kommt in der Regel auf Sie als Eltern eine Kostenbeteiligung zu. Entsprechendes gilt für vergleichbare Maßnahmen für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen. Nicht jede Familie ist immer in der Lage, diese Kosten zu tragen.
Hinweise für Verden (Aller): Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung von Kosten
Wenn die Schulklasse - die Ihr Kind besucht - einen Ausflug oder eine mehrtägige Klassenfahrt unternimmt, kommt in der Regel auf Sie als Eltern eine Kostenbeteiligung zu.
Entsprechendes gilt für vergleichbare Veranstaltungen für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen.
Nicht jede Familie ist immer in der Lage, diese Kosten zu tragen.
Sie haben die Möglichkeit auf einen Zuschuss, wenn Sie - als Eltern - eine der nachfolgenden Leistung erhalten:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialhilfe
- Wohngeld
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Wenn Sie - als Eltern - eine der oben aufgeführten Leistung erhalten, dann sind Sie berechtigt Bildungs- und Teilhabeleistungen für ihr Kind zu beantragen. Darunter fallen auch Leistungen für Schulausflüge und Klassenfahrten.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Landkreis Verden.
Evtl. gibt auch die Schule einen Zuschuss zu den Kosten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt.
Hinweise für Verden (Aller): Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung von Kosten
Bitten wenden Sie sich an den Landkreis Verden bzw. an Ihre Schule.
Ansprechpartner
Stadt Verden (Aller) - Schulen & Sport
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Frau Kirstin Baxmann
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) - Erstatten von Kosten nach SGB II
- eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) - Erstatten von Kosten nach SGB XII
- eine einmalige Leistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) - Erstatten von Kosten nach Bundeskindergeldgesetz
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Hinweise für Verden (Aller): Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung von Kosten
- Bildungspaket (Landkreis Verden)Erhalt von Informationen über Ansprechpartner und Leistungsbereiche einer Bildungskarte, sowie Infoblätter und Formulare/Anträge.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.06.2011
Stichwörter
Schulausflug, Bildungspaket für bedürftige Kinder, Wanderfahrten, Wandertage, Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten