Vorgesehen zum Löschen - Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung

    Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten

    Beschreibung

    Wenn für die Schulklasse, die Ihr Kind besucht, ein Schulausflug oder eine mehrtägige Klassenfahrt ansteht, kommt in der Regel auf Sie als Eltern eine Kostenbeteiligung zu. Entsprechendes gilt für vergleichbare Maßnahmen für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen. Nicht jede Familie ist immer in der Lage, diese Kosten zu tragen.

    Hinweise für Verden (Aller): Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung von Kosten

    Allgemeine Informationen

    Wenn die Schulklasse - die Ihr Kind besucht - einen Ausflug oder eine mehrtägige Klassenfahrt unternimmt, kommt in der Regel auf Sie als Eltern eine Kostenbeteiligung zu.

    Entsprechendes gilt für vergleichbare Veranstaltungen für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen.

    Nicht jede Familie ist immer in der Lage, diese Kosten zu tragen.

    Sie haben die Möglichkeit auf einen Zuschuss, wenn Sie - als Eltern - eine der nachfolgenden Leistung erhalten:

    - Arbeitslosengeld II

    - Sozialhilfe

    - Wohngeld

    - Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz

    - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    Wenn Sie - als Eltern - eine der oben aufgeführten Leistung erhalten, dann sind Sie berechtigt Bildungs- und Teilhabeleistungen für ihr Kind zu beantragen. Darunter fallen auch Leistungen für Schulausflüge und Klassenfahrten.

    Nähere Informationen erhalten Sie beim Landkreis Verden.

    Evtl. gibt auch die Schule einen Zuschuss zu den Kosten.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Verden (Aller): Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung von Kosten

    Bitten wenden Sie sich an den Landkreis Verden bzw. an Ihre Schule.

    Ansprechpartner

    Stadt Verden (Aller) - Schulen & Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Straße 40

    27283 Verden (Aller)

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) - Erstatten von Kosten nach SGB II
    • eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) - Erstatten von Kosten nach SGB XII
    • eine einmalige Leistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) - Erstatten von Kosten nach Bundeskindergeldgesetz

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Verden (Aller): Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung von Kosten

    • Bildungspaket (Landkreis Verden)
      Erhalt von Informationen über Ansprechpartner und Leistungsbereiche einer Bildungskarte, sowie Infoblätter und Formulare/Anträge.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.06.2011

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schulausflug, Bildungspaket für bedürftige Kinder, Wanderfahrten, Wandertage, Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de