Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten
Beschreibung
Wenn für die Schulklasse, die Ihr Kind besucht, ein Schulausflug oder eine mehrtägige Klassenfahrt ansteht, kommt in der Regel auf Sie als Eltern eine Kostenbeteiligung zu. Entsprechendes gilt für vergleichbare Maßnahmen für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen. Nicht jede Familie ist immer in der Lage, diese Kosten zu tragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt.
Hinweise für Achim: Kostenerstattung für Klassen-/Schulfahrten
Einen einmaligen Zuschuss können Sie beim Schulamt Ihres Wohnortes beantragen.
Die Antragsformulare sind in der jeweiligen Schule erhältlich. Bei der Berechnung werden Bedarf und Einkommen der Familie gegenüber gestellt.Liegt der Bedarf über dem Einkommen, ist die Gewährung eines Zuschusses möglich.
Anträge von Empfängern von Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) sind direkt an das Sozialamt bzw. den Fachdienst Arbeit beim Landkreis zu richten.
Ansprechpartner
Stadt Achim
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Empfohlen wird eine Terminvereinbarung. Diese ist auch für Zeiten außerhalb der hier aufgeführten Öffnungszeiten möglich. Allgemeine Öffnungszeiten: Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Bürgerbüro: Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr Stadtbibliothek: Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 13:30 Uhr Samstag: 09:00 - 13.30 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) - Erstatten von Kosten nach SGB II
- eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) - Erstatten von Kosten nach SGB XII
- eine einmalige Leistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) - Erstatten von Kosten nach Bundeskindergeldgesetz
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.06.2011
Stichwörter
Schulausflug, Bildungspaket für bedürftige Kinder, Wanderfahrten, Wandertage, Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten