Vorgesehen zum Löschen - Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung

    Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten

    Beschreibung

    Wenn für die Schulklasse, die Ihr Kind besucht, ein Schulausflug oder eine mehrtägige Klassenfahrt ansteht, kommt in der Regel auf Sie als Eltern eine Kostenbeteiligung zu. Entsprechendes gilt für vergleichbare Maßnahmen für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen. Nicht jede Familie ist immer in der Lage, diese Kosten zu tragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Achim: Kostenerstattung für Klassen-/Schulfahrten

    Einen einmaligen Zuschuss können Sie beim Schulamt Ihres Wohnortes beantragen.

    Die Antragsformulare sind in der jeweiligen Schule erhältlich. Bei der Berechnung werden Bedarf und Einkommen der Familie gegenüber gestellt.Liegt der Bedarf über dem Einkommen, ist die Gewährung eines Zuschusses möglich.

    Anträge von Empfängern von Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) sind direkt  an das Sozialamt bzw. den Fachdienst Arbeit beim Landkreis zu richten.

    Ansprechpartner

    Stadt Achim

    Adresse

    Hausanschrift

    Obernstraße 38

    28832 Achim

    Öffnungszeiten

    Empfohlen wird eine Terminvereinbarung. Diese ist auch für Zeiten außerhalb der hier aufgeführten Öffnungszeiten möglich. Allgemeine Öffnungszeiten: Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Bürgerbüro: Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr Stadtbibliothek: Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 13:30 Uhr Samstag: 09:00 - 13.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04202 9529

    Fax: 04202 9529-299

    E-Mail: stadt@stadt.achim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) - Erstatten von Kosten nach SGB II
    • eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) - Erstatten von Kosten nach SGB XII
    • eine einmalige Leistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) - Erstatten von Kosten nach Bundeskindergeldgesetz

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.06.2011

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schulausflug, Bildungspaket für bedürftige Kinder, Wanderfahrten, Wandertage, Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de