Kirchenaustritt Bescheinigung

    Kirchenaustritt Erklärung

    Beschreibung

    Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Hinweise für Melle: Kirchenein- und -austritt: Erklärung

    Die Zuständigkeit beim Kirchenaustritt liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Die Aufnahme bzw. Wiederaufnahme erfolgt bei der jeweils zuständigen Kirchengemeinde.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 22

    49324 Melle

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten: (Termin erwünscht) Mo. - Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr Beratungszeiten: (Termin erforderlich) Mo. - Di. 14.00 bis 16.00 Uhr Do. 14.00 bis 18.00 Uhr bitte beachten Sie unsere Online-Terminvergabe unter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05422 965-350

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitsgemeinde Melle, Stadt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1380

    49324 Melle

    Hausanschrift

    Schürenkamp 16

    49324 Melle

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 05422 965-348

    Telefon Festnetz: 05422 965-0

    E-Mail: eu-dlr@stadt-melle.de

    E-Mail: info@stadt-melle.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • soweit vorhanden: Taufbescheinigung

    Hinweise für Melle: Kirchenein- und -austritt: Erklärung

    • Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    • vollendetes 14. Lebensjahr
    • Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
      • Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
    • Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben
      • Der Austritt kann nicht gegen ihren Willen erklärt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Melle: Kirchenein- und -austritt: Erklärung

    • Kirchenaustrittsgesetz (KiAustrG)
    • Die Gebühren ergeben sich aus der Tarif - Nr. 47 der Nds. Allgemeinen Gebührenordnung (Nds. AllGO) und § 13 Abs. 3 Nr. 10 Nds. Verwaltungskostengesetz (Nds. VWKostG).

    Verfahrensablauf

    Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.

    Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.

    Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.

    Fristen

    Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

    Kosten

    Kirchenaustritt: Gebühr 30.00 EUR

    Hinweise für Melle: Kirchenein- und -austritt: Erklärung

    Für den Kirchenaustritt fallen Gebühren in Höhe von 35,70 € (incl. 19 % MWSt.) an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Melle: Kirchenein- und -austritt: Erklärung

    Mit der Beurkundung des Kirchenaustritts werden die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit bei den für Sie zuständigen Stellen (Kirche und Meldeamt) veranlasst.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 20.08.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kirchenaustritt Erklärung, Kirchenübertritt, Kirchensteuer, Kirchenabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English