Kirchenaustritt Erklärung
Beschreibung
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Hinweise für Dötlingen: Kirchenaustritt Erklärung
Ein Kirchenaustritt kann beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes oder vor einem Notar erklärt werden. Die Austrittserklärung muss in jedem Falle persönlich vor dem Standesbeamten abgegeben werden. Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich.
Die vor einem Notar abgegebene Austrittserklärung wird mit dem Zugang beim zuständigen Standesamt wirksam.
Ein Kirchenaustritt kann beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes oder vor einem Notar erklärt werden. Die Austrittserklärung muss in jedem Falle persönlich vor dem Standesbeamten abgegeben werden. Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich.
Die vor einem Notar abgegebene Austrittserklärung wird mit dem Zugang beim zuständigen Standesamt wirksam.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Ansprechpartner
Sachgebiet Soziales und Standesamt (50)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04432 950
Kontaktperson
Ute Vogt
Weitere Informationen
Gemeinde Dötlingen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04432 950-0
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
Hinweise für Dötlingen: Kirchenaustritt Erklärung
- soweit vorhanden: Eheurkunde
- soweit vorhanden: Eheurkunde
Voraussetzungen
- vollendetes 14. Lebensjahr
- Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
- Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
- Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben
- Der Austritt kann nicht gegen ihren Willen erklärt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.
Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.
Fristen
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Kosten
Kirchenaustritt: Gebühr 30.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Dötlingen: Kirchenaustritt Erklärung
Seit dem 01.01.2014 sind alle Arbeitgeber automatisch dem ELSTAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) angeschlossen. Steuerlich bedeutsame Änderungen wie der Kirchenaustritt werden nach ihrer Eintragung im Melderegister automatisch für Ihren Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.
Seit dem 01.01.2014 sind alle Arbeitgeber automatisch dem ELSTAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) angeschlossen. Steuerlich bedeutsame Änderungen wie der Kirchenaustritt werden nach ihrer Eintragung im Melderegister automatisch für Ihren Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 20.08.2015
Stichwörter
Kirchenübertritt, Kirchenabmeldung, Kirchensteuer, Kirchenaustritt Erklärung