Kirchenaustritt Bescheinigung

    Kirchenaustritt Erklärung

    Beschreibung

    Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

    Hinweise für Ritterhude: Kirchenein- und -austritt

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie aus Ihrer Religionsgemeinschaft austreten möchten, geben Sie die Erklärung gegenüber dem Standesamt oder einem Notar in Form einer öffentlichen Urkunde ab.

    Sie können die Erklärung nur persönlich abgeben.

    Wenn Sie die Erklärung gegenüber einem Notar abgegeben haben oder dies möchten, schicken sie die beglaubigte Austrittserklärung anschließend per Post an unser Standesamt.

    Im Anschluss wird Ihnen kostenpflichtig per Post die entsprechende Bescheinigung über den Kirchenaustritt zugeschickt.

    Wer aus einer Religionsgemeinschaft in eine andere übertreten will, kann an Stelle des Austritts bei der aufnehmenden Religionsgemeinschaft den Kirchenübertritt erklären. In diesem Fall setzen Sie sich bitte mit der Kirchengemeinde in Verbindung.

    Die aufnehmende Religionsgemeinschaft wird das zuständige Standesamt von dem Übertritt benachrichtigen. Mit dem Zugang der Erklärung bei dem Standesbeamten wird der Übertritt wirksam.



    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie aus Ihrer Religionsgemeinschaft austreten möchten, geben Sie die Erklärung gegenüber dem Standesamt oder einem Notar in Form einer öffentlichen Urkunde ab.

    Sie können die Erklärung nur persönlich abgeben.

    Wenn Sie die Erklärung gegenüber einem Notar abgegeben haben oder dies möchten, schicken sie die beglaubigte Austrittserklärung anschließend per Post an unser Standesamt.

    Im Anschluss wird Ihnen kostenpflichtig per Post die entsprechende Bescheinigung über den Kirchenaustritt zugeschickt.

    Wer aus einer Religionsgemeinschaft in eine andere übertreten will, kann an Stelle des Austritts bei der aufnehmenden Religionsgemeinschaft den Kirchenübertritt erklären. In diesem Fall setzen Sie sich bitte mit der Kirchengemeinde in Verbindung.

    Die aufnehmende Religionsgemeinschaft wird das zuständige Standesamt von dem Übertritt benachrichtigen. Mit dem Zugang der Erklärung bei dem Standesbeamten wird der Übertritt wirksam.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Hinweise für Ritterhude: Kirchenein- und -austritt

    Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung ist das Standesamt, in dem die erklärende Person den Hauptwohnsitz hat.

    Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung ist das Standesamt, in dem die erklärende Person den Hauptwohnsitz hat.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Riesstraße 40

    27721 Ritterhude

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04292 889-131

    Fax: 04292 889-200

    E-Mail: ordnungswesen@ritterhude.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Das Sachgebiet 22 „Sicherheit und Ordnung“ ist für diverse Aufgaben zuständig. Die hauptsächlichen Aufgaben umfassen das Gebiet öffentliche Sicherheit und Ordnung, das Einwohnermeldeamt und das Standesamt. Dazu gehören der Brand- und Katastrophenschutz, die Unterbringung der Flüchtlinge, Wildmüllbeseitigung, Ausnahmegenehmigungen und Fundsachen; im EMA die Beantragung der Ausweisdokumente, Gewerbe sowie Melderecht; im Standesamt Eheschließungen, Vaterschaftsanerkennungen, Geburten und Sterbefälle. Zusätzlich sind die Mitarbeitenden für die Wahlen zuständig.

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2022 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Ritterhude)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • soweit vorhanden: Taufbescheinigung

    Hinweise für Ritterhude: Kirchenein- und -austritt

    Personalausweis oder Reisepass

    Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    • vollendetes 14. Lebensjahr
    • Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
      • Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
    • Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben
      • Der Austritt kann nicht gegen ihren Willen erklärt werden.

    Hinweise für Ritterhude: Kirchenein- und -austritt

    Wer das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann die Austrittserklärung ohne die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters abgeben.

    Für eine Person unter 14. Jahren kann der gesetzliche Vertreter den Austritt erklären.

    Hat das Kind das 12. Lebensjahr vollendet, ist auch dessen vorherige Einwilligung zum Austritt aus der Religionsgemeinschaft erforderlich.

    Ist der gesetzliche Vertreter des Kindes ein Vormund oder Pfleger, bedarf es der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes.

    Wer das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann die Austrittserklärung ohne die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters abgeben.

    Für eine Person unter 14. Jahren kann der gesetzliche Vertreter den Austritt erklären.

    Hat das Kind das 12. Lebensjahr vollendet, ist auch dessen vorherige Einwilligung zum Austritt aus der Religionsgemeinschaft erforderlich.

    Ist der gesetzliche Vertreter des Kindes ein Vormund oder Pfleger, bedarf es der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.

    Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.

    Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.

    Fristen

    Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

    Kosten

    Kirchenaustritt: Gebühr 30.0 EUR

    Hinweise für Ritterhude: Kirchenein- und -austritt

    • Gebühr: 30,00 EUR

      Für die Aufnahme der Niederschrift einschließlich der erstmaligen Bescheinigung.

    • Gebühr: 15,00 EUR

      Für die Erstellung der Kirchenaustrittsbescheinigung (wenn die Erklärung des Kirchenaustritts vor dem Notar erfolgt ist).

    • Gebühr: 30,00 EUR

      Für die Aufnahme der Niederschrift einschließlich der erstmaligen Bescheinigung.

    • Gebühr: 15,00 EUR

      Für die Erstellung der Kirchenaustrittsbescheinigung (wenn die Erklärung des Kirchenaustritts vor dem Notar erfolgt ist).

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 20.08.2015

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Kirchenabmeldung, Kirchenübertritt, Kirchensteuer, Kirchenaustritt Erklärung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)