Kirchenaustritt Bescheinigung

    Kirchenaustritt Erklärung

    Beschreibung

    Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

    Hinweise für Stelle: Kirchenaustritt Erklärung

    Allgemeine Informationen

    Der Kirchenaustritt (evangelisch-lutherische bzw.katholische Kirche) kann nur persönlich entweder bei dem Standesamt des Hauptwohnsitzes oder beim Notar erklärt  werden.
    Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres müssen die gesetzlichen Vertreter (Eltern) die Erklärung abgeben, Kinder im Alter von 12-13 Jahren müssen hierzu vorher ihre Einwilligung geben. Persönliches Erscheinen ist notwendig. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres (Religionsmündigkeit) muss der/die Betreffende den Austritt selbst erklären.



    Allgemeine Informationen

    Der Kirchenaustritt (evangelisch-lutherische bzw.katholische Kirche) kann nur persönlich entweder bei dem Standesamt des Hauptwohnsitzes oder beim Notar erklärt werden.
    Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres müssen die gesetzlichen Vertreter (Eltern) die Erklärung abgeben, Kinder im Alter von 12-13 Jahren müssen hierzu vorher ihre Einwilligung geben. Persönliches Erscheinen ist notwendig. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres (Religionsmündigkeit) muss der/die Betreffende den Austritt selbst erklären.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Hinweise für Stelle: Kirchenaustritt Erklärung

    Für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Stelle ist das Standesamt Stelle zuständig.

    Für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Stelle ist das Standesamt Stelle zuständig.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bürgerservice und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Unter den Linden 18

    21435 Stelle

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.30 - 12.00 Uhr Dienstag: 07.00 - 12.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr 1. Sonnabend im Monat: 08.30 - 12.00 Uhr (darüber hinaus nach Vereinbarung)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4174 61-0

    Fax: +49 4174 61-60

    E-Mail: post@gemeindestelle.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 19.07.2021 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Stelle)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • soweit vorhanden: Taufbescheinigung

    Hinweise für Stelle: Kirchenaustritt Erklärung

    Zur Austrittsbeurkundung sind folgende Dokumente mitzubringen. 

    • Personalausweis oder Reisepass
    • für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
    • soweit vorhanden: Taufbescheinigung

    Zur Austrittsbeurkundung sind folgende Dokumente mitzubringen.

    • Personalausweis oder Reisepass
    • für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
    • soweit vorhanden: Taufbescheinigung

    Voraussetzungen

    • vollendetes 14. Lebensjahr
    • Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
      • Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
    • Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben
      • Der Austritt kann nicht gegen ihren Willen erklärt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.

    Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.

    Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.

    Fristen

    Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

    Kosten

    Kirchenaustritt: Gebühr 30.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stelle: Kirchenaustritt Erklärung

    Ab dem Jahr 2012 wird die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von Ihrem Kirchenein- oder -austritt erfährt Ihr Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind. Der Gang zum Finanzamt ist insoweit nicht mehr erforderlich.

    Bei Kircheneintritt: Aufnahmeerklärung bei der zuständigen Kirchengemeinde.

    Ab dem Jahr 2012 wird die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von Ihrem Kirchenein- oder -austritt erfährt Ihr Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind. Der Gang zum Finanzamt ist insoweit nicht mehr erforderlich.

    Bei Kircheneintritt: Aufnahmeerklärung bei der zuständigen Kirchengemeinde.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Stelle: Kirchenaustritt Erklärung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 20.08.2015

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Kirchenabmeldung, Kirchenübertritt, Kirchensteuer, Kirchenaustritt Erklärung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)