Kirchenaustritt Bescheinigung

    Kirchenaustritt Erklärung

    Beschreibung

    Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Hinweise für Wennigsen (Deister): Kirchenaustritt Erklärung

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Der Kirchenaustritt kann auch notariell beurkundet werden.

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Der Kirchenaustritt kann auch notariell beurkundet werden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Wennigsen (Deister)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 1-2

    30974 Wennigsen (Deister)

    Öffnungszeiten

    Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag geschlossen Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05103 70070

    Fax: 05103 700716

    E-Mail: info@wennigsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.01.2018

    Technisch geändert am 09.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • soweit vorhanden: Taufbescheinigung

    Hinweise für Wennigsen (Deister): Kirchenaustritt Erklärung

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    • vollendetes 14. Lebensjahr
    • Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
      • Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
    • Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben
      • Der Austritt kann nicht gegen ihren Willen erklärt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.

    Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.

    Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.

    Hinweise für Wennigsen (Deister): Kirchenaustritt Erklärung

    Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.

    Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle schriftlich an die Meldebehörde und an die kirchlichen Einrichtungen übermittelt.

    Eine Vorsprache beim Finanzamt ist nicht mehr erforderlich.

    Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.

    Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.

    Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle schriftlich an die Meldebehörde und an die kirchlichen Einrichtungen übermittelt.

    Eine Vorsprache beim Finanzamt ist nicht mehr erforderlich.

    Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.

    Fristen

    Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

    Kosten

    Kirchenaustritt: Gebühr 30.0 EUR

    Hinweise für Wennigsen (Deister): Kirchenaustritt Erklärung

    Gebühr: 30,00 EUR Kirchenaustritt

    Bei einer notariellen Erklärung gelten die Gebühren der Bundesnotarkammer und sind vorort zu erfragen.

    Gebühr: 30,00 EUR Kirchenaustritt

    Bei einer notariellen Erklärung gelten die Gebühren der Bundesnotarkammer und sind vorort zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 20.08.2015

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kirchenübertritt, Kirchenabmeldung, Kirchensteuer, Kirchenaustritt Erklärung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024