Kirchenaustritt Erklärung
Beschreibung
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Hinweise für Burgwedel: Kirchenaustritt Erklärung
Rahmen
Der Kirchenaustritt (z.B. evangelisch-lutherische bzw. katholische Kirche, oder andere Religionsgemeinschaften) kann nur persönlich entweder bei dem Standesamt des Hauptwohnsitzes oder beim Notar erklärt werden.
Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres müssen die gesetzlichen Vertreter (Eltern) die Erklärung abgeben. Kinder im Alter von 12-13 Jahren müssen vorher ihre Einwilligung geben. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres (Religionsmündigkeit) muss der/die Betreffende den Austritt selbst erklären.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Hinweise für Burgwedel: Kirchenaustritt Erklärung
Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt am Hauptwohnsitz.
Ansprechpartner
Für Burgwedel wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
Hinweise für Burgwedel: Kirchenaustritt Erklärung
- Personalausweis oder Reisepass
- Taufbescheinigung, soweit vorhanden
- Familienbuchabschrift oder Eheurkunde, soweit die Religionszugehörigkeit dort ausgetragen werden soll.
Voraussetzungen
- vollendetes 14. Lebensjahr
- Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
- Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
- Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben
- Der Austritt kann nicht gegen ihren Willen erklärt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Burgwedel: Kirchenaustritt Erklärung
- Kirchenaustrittsgesetz (KiAustrG)
- Anlage zur Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO)
Verfahrensablauf
Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.
Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.
Fristen
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Kosten
Kirchenaustritt: Gebühr 30.00 EUR
Hinweise für Burgwedel: Kirchenaustritt Erklärung
Die Gebühren betragen 30,00 Euro pro Person.
Weitere Informationen
Hinweise für Burgwedel: Kirchenaustritt Erklärung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 20.08.2015
Stichwörter
Kirchenabmeldung, Kirchenaustritt Erklärung, Kirchenübertritt, Kirchensteuer