Kirchenaustritt Bescheinigung

    Kirchenaustritt Erklärung

    Beschreibung

    Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

    Hinweise für Barsinghausen: Kirchenaustritt

    Allgemeine Informationen

    Ein Kirchenaustritt ist in Niedersachsen vor dem Standesbeamten des Hauptwohnortes bzw. des gewöhnlichen Aufenthaltes zu erklären.

    Voraussetzungen:
    Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat.
    Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären.
    Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen ihren Willen erklärt werden.

    Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesbeamten/in abgegeben werden



    Allgemeine Informationen

    Ein Kirchenaustritt ist in Niedersachsen vor dem Standesbeamten des Hauptwohnortes bzw. des gewöhnlichen Aufenthaltes zu erklären.

    Voraussetzungen:
    Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat.
    Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären.
    Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen ihren Willen erklärt werden.

    Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesbeamten/in abgegeben werden



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Hinweise für Barsinghausen: Kirchenaustritt

    An das Standesamt der Stadt Barsinghausen.

    An das Standesamt der Stadt Barsinghausen.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Deisterplatz 2

    30890 Barsinghausen

    Öffnungszeiten

    Die Stadtverwaltung erreichen Sie nach Vereinbarung eines Termins. So ist gewährleistet, dass Sie Ihren Ansprechpartner immer ohne Wartezeiten erreichen.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Gefahrenabwehr, Verkehr/ untere Verkehrsbehörde, Standesamt, Bürgerbüro

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2020

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • soweit vorhanden: Taufbescheinigung

    Hinweise für Barsinghausen: Kirchenaustritt

    Personalausweis oder Reisepass.

    Personalausweis oder Reisepass.

    Voraussetzungen

    • vollendetes 14. Lebensjahr
    • Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
      • Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
    • Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben
      • Der Austritt kann nicht gegen ihren Willen erklärt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.

    Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.

    Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.

    Fristen

    Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

    Kosten

    Kirchenaustritt: Gebühr 30.0 EUR

    Hinweise für Barsinghausen: Kirchenaustritt

    Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

    Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Barsinghausen: Kirchenaustritt

    Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der zuständigen Kirchengemeinde zu erklären.

    Der Kirchenaustritt könnte auch vor einem Notar erklärt werden. 

    Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der zuständigen Kirchengemeinde zu erklären.

    Der Kirchenaustritt könnte auch vor einem Notar erklärt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 20.08.2015

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kirchenübertritt, Kirchenabmeldung, Kirchensteuer, Kirchenaustritt Erklärung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024