Kirchenaustritt Erklärung
Beschreibung
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Hinweise für Barsinghausen: Kirchenaustritt
Ein Kirchenaustritt ist in Niedersachsen vor dem Standesbeamten des Hauptwohnortes bzw. des gewöhnlichen Aufenthaltes zu erklären.
Voraussetzungen:
Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären.
Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen ihren Willen erklärt werden.
Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesbeamten/in abgegeben werden
Ein Kirchenaustritt ist in Niedersachsen vor dem Standesbeamten des Hauptwohnortes bzw. des gewöhnlichen Aufenthaltes zu erklären.
Voraussetzungen:
Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären.
Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen ihren Willen erklärt werden.
Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesbeamten/in abgegeben werden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Hinweise für Barsinghausen: Kirchenaustritt
An das Standesamt der Stadt Barsinghausen.
An das Standesamt der Stadt Barsinghausen.
Ansprechpartner
Bürgerservice und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Stadtverwaltung erreichen Sie nach Vereinbarung eines Termins. So ist gewährleistet, dass Sie Ihren Ansprechpartner immer ohne Wartezeiten erreichen.
Kontakt
E-Mail: info@stadt-barsinghausen.de
Kontaktperson
Frau Kerstin Dreier
Zuständig für
- Sonstiges: A - H
Telefon Festnetz: 05105 774-2213
E-Mail: kerstin.dreier@stadt-barsinghausen.de
Fax: 05105 774-92213
Frau Alexandra Neumann
Zuständig für
- Sonstiges: R - Z
E-Mail: alexandra.neumann@stadt-barsinghausen.de
Fax: 05105 774-92325
Telefon Festnetz: 05105 774-2325
Frau Stefanie Schreeck
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
Hinweise für Barsinghausen: Kirchenaustritt
Personalausweis oder Reisepass.
Personalausweis oder Reisepass.
Voraussetzungen
- vollendetes 14. Lebensjahr
- Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
- Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
- Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben
- Der Austritt kann nicht gegen ihren Willen erklärt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.
Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.
Fristen
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Kosten
Kirchenaustritt: Gebühr 30.0 EUR
Hinweise für Barsinghausen: Kirchenaustritt
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Barsinghausen: Kirchenaustritt
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der zuständigen Kirchengemeinde zu erklären.
Der Kirchenaustritt könnte auch vor einem Notar erklärt werden.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der zuständigen Kirchengemeinde zu erklären.
Der Kirchenaustritt könnte auch vor einem Notar erklärt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 20.08.2015
Stichwörter
Kirchenübertritt, Kirchenabmeldung, Kirchensteuer, Kirchenaustritt Erklärung