Kirchenaustritt Bescheinigung

    Kirchenaustritt Erklärung

    Beschreibung

    Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

    Hinweise für Herzberg am Harz: Kirchenaustritt Erklärung

    Allgemeine Informationen

    Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.



    Allgemeine Informationen

    Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.



    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Hinweise für Herzberg am Harz: Kirchenaustritt Erklärung

    Wenn Sie aus einer Religionsgemeinschaft austreten wollen, so können Sie die Erklärung über den Kirchenaustritt im Standesamt des Hauptwohnsitzes oder bei einem Notar abgeben.

    Wenn Sie in Herzberg am Harz wohnen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Standesbeamtin der Stadt Herzberg am Harz.

    Die Austrittserklärung ist beim Standesbeamten persönlich zur Niederschrift abzugeben, dabei ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Der Austritt wird mit der Entgegennahme wirksam.

    Den Austritt erklären Einzelpersonen oder sorgeberechtigte Eltern erklären den Austritt für ihr Kind.
    Kinder zwischen 12 und 14 Jahren müssen in die Erklärung der Eltern einwilligen. Kinder ab 14 Jahre geben die Erklärung selbst ab.

    Der Standesbeamte teilt einen Kirchenaustritt den folgenden Stellen mit:

    • der zuständigen Kirchengemeinde bzw. Religionsgemeinschaft,
    • der zuständige Meldebehörde,
    • dem Standesamt, dass das Eheregister der ausgetretenen Person führt, wenn die Person es wünscht

    Wenn Sie aus einer Religionsgemeinschaft austreten wollen, so können Sie die Erklärung über den Kirchenaustritt im Standesamt des Hauptwohnsitzes oder bei einem Notar abgeben.

    Wenn Sie in Herzberg am Harz wohnen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Standesbeamtin der Stadt Herzberg am Harz.

    Die Austrittserklärung ist beim Standesbeamten persönlich zur Niederschrift abzugeben, dabei ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Der Austritt wird mit der Entgegennahme wirksam.

    Den Austritt erklären Einzelpersonen oder sorgeberechtigte Eltern erklären den Austritt für ihr Kind.
    Kinder zwischen 12 und 14 Jahren müssen in die Erklärung der Eltern einwilligen. Kinder ab 14 Jahre geben die Erklärung selbst ab.

    Der Standesbeamte teilt einen Kirchenaustritt den folgenden Stellen mit:

    • der zuständigen Kirchengemeinde bzw. Religionsgemeinschaft,
    • der zuständige Meldebehörde,
    • dem Standesamt, dass das Eheregister der ausgetretenen Person führt, wenn die Person es wünscht

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 30

    37412 Herzberg am Harz

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05521 852-230

    Fax: 05521 852-233

    E-Mail: standesamt@herzberg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 24.07.2022 (von: Webservice, Stadt Duderstadt)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Stadt Herzberg am Harz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 30

    37412 Herzberg am Harz

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag: 08:30 bis 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 bis 12:30 Uhr Donnerstag: 08:30 bis 18:00 Uhr Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr Jeden 1. Samstag im Monat: 09:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05521 852-852

    Fax: 05521 852-298

    E-Mail: buergerbuero@herzberg.de

    Version

    Technisch erstellt am 24.07.2022 (von: Webservice, Stadt Duderstadt)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Herzberg am Harz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Einheitsgemeinde Herzberg am Harz, Stadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 30

    37412 Herzberg am Harz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05521 852-0

    Fax: 05521 852-120

    E-Mail: stadt@herzberg.de

    Version

    Technisch erstellt am 24.01.2008 (von: Annette Henn)

    Technisch geändert am 27.08.2024 (von: Krähe, Ronny)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • soweit vorhanden: Taufbescheinigung

    Hinweise für Herzberg am Harz: Kirchenaustritt Erklärung

    • Personalausweis oder Reisepass
    • soweit vorhanden: Taufbescheinigung
    • Verheiratete: Stammbuch oder Eheurkunde
    • Personalausweis oder Reisepass
    • soweit vorhanden: Taufbescheinigung
    • Verheiratete: Stammbuch oder Eheurkunde

    Voraussetzungen

    • vollendetes 14. Lebensjahr
    • Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
      • Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
    • Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben
      • Der Austritt kann nicht gegen ihren Willen erklärt werden.

    Hinweise für Herzberg am Harz: Kirchenaustritt Erklärung

    • vollendetes 14. Lebensjahr
    • Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
      • Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
    • Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben
      • Der Austritt kann nicht gegen ihren Willen erklärt werden.
    • vollendetes 14. Lebensjahr
    • Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
      • Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
    • Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben
      • Der Austritt kann nicht gegen ihren Willen erklärt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herzberg am Harz: Kirchenaustritt Erklärung

    Kirchenaustrittsgesetz (KiAustrG)

    • Kirchenaustrittsgesetz des Landes Niedersachsen,
    • Allgemeine Gebührenordnung.

    Kirchenaustrittsgesetz (KiAustrG)

    • Kirchenaustrittsgesetz des Landes Niedersachsen,
    • Allgemeine Gebührenordnung.

    Verfahrensablauf

    Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.

    Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.

    Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.

    Hinweise für Herzberg am Harz: Kirchenaustritt Erklärung

    Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.

    Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.

    Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.

    Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.

    Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.

    Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.

    Fristen

    Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

    Hinweise für Herzberg am Harz: Kirchenaustritt Erklärung

    Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

    Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

    Kosten

    Kirchenaustritt: Gebühr 30.0 EUR

    Hinweise für Herzberg am Harz: Kirchenaustritt Erklärung

    30,00 Euro pro Niederschrift.

    30,00 Euro pro Niederschrift.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 20.08.2015

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Kirchenabmeldung, Kirchenübertritt, Kirchensteuer, Kirchenaustritt Erklärung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)