Kirchenaustritt Erklärung
Beschreibung
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Hinweise für Herzberg am Harz: Kirchenaustritt Erklärung
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Hinweise für Herzberg am Harz: Kirchenaustritt Erklärung
Wenn Sie aus einer Religionsgemeinschaft austreten wollen, so können Sie die Erklärung über den Kirchenaustritt im Standesamt des Hauptwohnsitzes oder bei einem Notar abgeben.
Wenn Sie in Herzberg am Harz wohnen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Standesbeamtin der Stadt Herzberg am Harz.
Die Austrittserklärung ist beim Standesbeamten persönlich zur Niederschrift abzugeben, dabei ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Der Austritt wird mit der Entgegennahme wirksam.
Den Austritt erklären Einzelpersonen oder sorgeberechtigte Eltern erklären den Austritt für ihr Kind.
Kinder zwischen 12 und 14 Jahren müssen in die Erklärung der Eltern einwilligen. Kinder ab 14 Jahre geben die Erklärung selbst ab.
Der Standesbeamte teilt einen Kirchenaustritt den folgenden Stellen mit:
- der zuständigen Kirchengemeinde bzw. Religionsgemeinschaft,
- der zuständige Meldebehörde,
- dem Standesamt, dass das Eheregister der ausgetretenen Person führt, wenn die Person es wünscht
Wenn Sie aus einer Religionsgemeinschaft austreten wollen, so können Sie die Erklärung über den Kirchenaustritt im Standesamt des Hauptwohnsitzes oder bei einem Notar abgeben.
Wenn Sie in Herzberg am Harz wohnen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Standesbeamtin der Stadt Herzberg am Harz.
Die Austrittserklärung ist beim Standesbeamten persönlich zur Niederschrift abzugeben, dabei ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Der Austritt wird mit der Entgegennahme wirksam.
Den Austritt erklären Einzelpersonen oder sorgeberechtigte Eltern erklären den Austritt für ihr Kind.
Kinder zwischen 12 und 14 Jahren müssen in die Erklärung der Eltern einwilligen. Kinder ab 14 Jahre geben die Erklärung selbst ab.
Der Standesbeamte teilt einen Kirchenaustritt den folgenden Stellen mit:
- der zuständigen Kirchengemeinde bzw. Religionsgemeinschaft,
- der zuständige Meldebehörde,
- dem Standesamt, dass das Eheregister der ausgetretenen Person führt, wenn die Person es wünscht
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Nicole Claaßen
Frau Nicole Wolter
Frau Anja Freche
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag: 08:30 bis 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 bis 12:30 Uhr Donnerstag: 08:30 bis 18:00 Uhr Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr Jeden 1. Samstag im Monat: 09:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
Hinweise für Herzberg am Harz: Kirchenaustritt Erklärung
- Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
- Verheiratete: Stammbuch oder Eheurkunde
- Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
- Verheiratete: Stammbuch oder Eheurkunde
Voraussetzungen
- vollendetes 14. Lebensjahr
- Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
- Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
- Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben
- Der Austritt kann nicht gegen ihren Willen erklärt werden.
Hinweise für Herzberg am Harz: Kirchenaustritt Erklärung
- vollendetes 14. Lebensjahr
- Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
- Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
- Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben
- Der Austritt kann nicht gegen ihren Willen erklärt werden.
- vollendetes 14. Lebensjahr
- Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
- Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
- Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben
- Der Austritt kann nicht gegen ihren Willen erklärt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herzberg am Harz: Kirchenaustritt Erklärung
Kirchenaustrittsgesetz (KiAustrG)
- Kirchenaustrittsgesetz des Landes Niedersachsen,
- Allgemeine Gebührenordnung.
Kirchenaustrittsgesetz (KiAustrG)
- Kirchenaustrittsgesetz des Landes Niedersachsen,
- Allgemeine Gebührenordnung.
Verfahrensablauf
Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.
Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.
Hinweise für Herzberg am Harz: Kirchenaustritt Erklärung
Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.
Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.
Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.
Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.
Fristen
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Hinweise für Herzberg am Harz: Kirchenaustritt Erklärung
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Kosten
Kirchenaustritt: Gebühr 30.0 EUR
Hinweise für Herzberg am Harz: Kirchenaustritt Erklärung
30,00 Euro pro Niederschrift.
30,00 Euro pro Niederschrift.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 20.08.2015
Stichwörter
Kirchenabmeldung, Kirchenübertritt, Kirchensteuer, Kirchenaustritt Erklärung