Jugendschutz

    Kinder- und Jugendschutz

    Beschreibung

    Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.

    Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie z.B. durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, Sekten und Psychogruppen, Extremismus in jeglicher Form uvm.. Auch die psychischen Auffälligkeiten und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen in Folge zunehmend unsicherer Lebensbedingungen und starkem Leistungsdruck haben deutlich zugenommen. Als ein Weiteres gilt es der Gewalt von Kindern und Jugendlichen untereinander vorzubeugen, wie beispielsweise Mobbing und Happy Slapping.

    Auf Grund der rasanten technischen Entwicklung unserer Zeit nehmen auch Gefährdungen im Rahmen der Mediennutzung zu, angefangen bei übermäßigem Konsum von Fernsehen, Internet, Spielekonsolen und co. bis hin zu Cybermobbing, illegalen Downloads und pornografischen Inhalten.

    Das Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasst sich unter anderem mit dem erzieherischen, gesetzlichen und strukturellen Kinder- und Jugendschutz. Insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch hat hohe Priorität. Daher werden zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen seitens der Landesregierung initiiert und gefördert. Hierzu gehören u.a. Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche, Koordinierungszentren Kinderschutz sowie Mädchenhäuser, aber auch die Ausbildung von Familienhebammen und Kinderschutzfachkräften.

    Die Förderung regional breit gestreuter präventiver Angebote ist ein Ziel des erzieherischen Jugendschutzes. Öffentliche und freie Träger der kommunalen Jugendhilfe nehmen diese Aufgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich wahr und werden dabei vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie im Rahmen von Projektförderung, Beratung und Fortbildung unterstützt.

    Hinweise für Buxtehude: Kinder- und Jugendschutz

    Allgemeine Informationen

    Kinderschutz als Dienstleistung des Allgemeinen Sozialen Dienstes umfasst:

    • Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII)
    • Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII)
    • vorläufige Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (§ 42a SGB VIII)

    Erzieherischer und präventiver Kinder- und Jugendschutz umfasst in Buxtehude schwerpunktmäßig folgende Bereiche:

    • Gewaltprävention
    • Medienkompetenzförderung
    • Suchtprävention
    • Prävention von sexuellem Missbrauch
    • Sozialkompetenzförderung 

    Im Bereich der Familienförderung und der Frühen Hilfen werden folgende Angebote und Leistungen vorgehalten:

    • Familienhebammen
    • Baby-Patinnen
    • Babycafe
    • Delfi Kurse
    • Eltern-Kind-Gruppe
    • Babymassage
    • Familien erleben zusammen Sprache

    Kinderschutzfachkraft (Insoweit erfahrene Fachkraft):

    • Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen für pädagogische Fachkräfte und Ehrenamtliche
    • Institutioneller Kinderschutz


    Allgemeine Informationen

    Kinderschutz als Dienstleistung des Allgemeinen Sozialen Dienstes umfasst:

    • Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII)
    • Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII)
    • vorläufige Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (§ 42a SGB VIII)

    Erzieherischer und präventiver Kinder- und Jugendschutz umfasst in Buxtehude schwerpunktmäßig folgende Bereiche:

    • Gewaltprävention
    • Medienkompetenzförderung
    • Suchtprävention
    • Prävention von sexuellem Missbrauch
    • Sozialkompetenzförderung

    Im Bereich der Familienförderung und der Frühen Hilfen werden folgende Angebote und Leistungen vorgehalten:

    • Familienhebammen
    • Baby-Patinnen
    • Babycafe
    • Delfi Kurse
    • Eltern-Kind-Gruppe
    • Babymassage
    • Familien erleben zusammen Sprache

    Kinderschutzfachkraft (Insoweit erfahrene Fachkraft):

    • Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen für pädagogische Fachkräfte und Ehrenamtliche
    • Institutioneller Kinderschutz


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Buxtehude: Kinder- und Jugendschutz

    Allgemeiner Sozialer Dienst
    T: 04161 – 501 5120
    T: 04161 – 501 5188 (in Notfällen)
    E-Mail: asd@stadt.buxtehude.de

    Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
    T: 04161 – 501 5188
    E-Mail: jugendschutz@stadt.buxtehude.de
    Homepage

    Familienförderung und Frühe Hilfen
    T: 04161 – 501 5126
    E-Mail: familienfoerderung@stadt.buxtehude.de
    Homepage

    Kinderschutzfachkraft (Insoweit erfahrene Fachkraft)
    T: 04161 – 501 5123
    E-Mail: insofa@stadt.buxtehude.de

    Allgemeiner Sozialer Dienst
    T: 04161 - 501 5120
    T: 04161 - 501 5188 (in Notfällen)
    E-Mail: asd@stadt.buxtehude.de

    Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
    T: 04161 - 501 5188
    E-Mail: jugendschutz@stadt.buxtehude.de
    Homepage

    Familienförderung und Frühe Hilfen
    T: 04161 - 501 5126
    E-Mail: familienfoerderung@stadt.buxtehude.de
    Homepage

    Kinderschutzfachkraft (Insoweit erfahrene Fachkraft)
    T: 04161 - 501 5123
    E-Mail: insofa@stadt.buxtehude.de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Überörtliche Einrichtungen:

    • Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
    • Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie
    • Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen

    Hinweise für Buxtehude: Kinder- und Jugendschutz

    Hansestadt Buxtehude
    Fachgruppe Jugend und Familie
    Bahnhofstraße 7
    21614 Buxtehude

    T: 04161 501 5120
    E-Mail: fg51@stadt.buxehude.de

    Hansestadt Buxtehude
    Fachgruppe Jugend und Familie
    Bahnhofstraße 7
    21614 Buxtehude

    T: 04161 501 5120
    E-Mail: fg51@stadt.buxehude.de

    Ansprechpartner

    Fachgruppe Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 7

    21614 Buxtehude

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: geschlossen Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:30 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04161 501-5120

    Fax: 04161 501-75199

    E-Mail: fg51@stadt.buxtehude.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Besucherparkplätze stehen im Bereich des Stadthauses zur Verfügung.

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Hansestadt Buxtehude)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Allgemeiner Sozialer Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 7

    21614 Buxtehude

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes stehen Ihnen für telefonische Auskünfte zu folgenden Zeiten zur Verfügung: Mo., Mi. u. Do. von 08:30 Uhr bis 10:00 Uhr Persönlich stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD zu folgenden Zeiten zur Verfügung: Mo. 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Do. 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr Beachten Sie hier bitte, dass eine Vorsprache ohne vorherige Terminabsprache zu Wartezeiten führen kann.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04161 501-5120

    Fax: 04161 501-75188

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    asd@stadt.buxtehude.de

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Hansestadt Buxtehude)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Hannover

    Adresse

    Hausanschrift

    Schiffgraben 30-32

    30175 Hannover

    Emmichplatz (Fahrtrichtung: "Bus-Depot-Süd")

    Bus: Linie 134


    Hindenburgstraße (Fahrtrichtung: "Peiner Straße")

    Bus: Linie 128

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemein: Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung. Sprechzeiten der Beratungsstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten: Montag bis Donnerstag von 09:00 - 13:00 Uhr sowie freitags und vor den Feiertagen von 09:00 - 12:00 Uhr. Sprechzeiten der orthopädischen Versorgungsstelle: Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 89701-0

    Fax: 0511 89701-166

    E-Mail: PoststelleLSHannover@ls.niedersachsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.09.2007 (von: Kai Haßelmeyer)

    Technisch geändert am 03.03.2022 (von: Mura, Thomas)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Buxtehude: Kinder- und Jugendschutz


    Für die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (Unterbringung in einer Schutzstelle) wird ein Kostenbeitrag gemäß §§ 91 ff. SGB VIII erhoben.


    Für die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (Unterbringung in einer Schutzstelle) wird ein Kostenbeitrag gemäß §§ 91 ff. SGB VIII erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Buxtehude: Kinder- und Jugendschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 10.06.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Jugendhilfe, Kinderschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)