Kinder- und Jugendschutz
Beschreibung
Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.
Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie z.B. durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, Sekten und Psychogruppen, Extremismus in jeglicher Form uvm.. Auch die psychischen Auffälligkeiten und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen in Folge zunehmend unsicherer Lebensbedingungen und starkem Leistungsdruck haben deutlich zugenommen. Als ein Weiteres gilt es der Gewalt von Kindern und Jugendlichen untereinander vorzubeugen, wie beispielsweise Mobbing und Happy Slapping.
Auf Grund der rasanten technischen Entwicklung unserer Zeit nehmen auch Gefährdungen im Rahmen der Mediennutzung zu, angefangen bei übermäßigem Konsum von Fernsehen, Internet, Spielekonsolen und co. bis hin zu Cybermobbing, illegalen Downloads und pornografischen Inhalten.
Das Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasst sich unter anderem mit dem erzieherischen, gesetzlichen und strukturellen Kinder- und Jugendschutz. Insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch hat hohe Priorität. Daher werden zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen seitens der Landesregierung initiiert und gefördert. Hierzu gehören u.a. Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche, Koordinierungszentren Kinderschutz sowie Mädchenhäuser, aber auch die Ausbildung von Familienhebammen und Kinderschutzfachkräften.
Die Förderung regional breit gestreuter präventiver Angebote ist ein Ziel des erzieherischen Jugendschutzes. Öffentliche und freie Träger der kommunalen Jugendhilfe nehmen diese Aufgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich wahr und werden dabei vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie im Rahmen von Projektförderung, Beratung und Fortbildung unterstützt.
Hinweise für Buxtehude: Kinder- und Jugendschutz
Kinderschutz als Dienstleistung des Allgemeinen Sozialen Dienstes umfasst:
- Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII)
- Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII)
- vorläufige Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (§ 42a SGB VIII)
Erzieherischer und präventiver Kinder- und Jugendschutz umfasst in Buxtehude schwerpunktmäßig folgende Bereiche:
- Gewaltprävention
- Medienkompetenzförderung
- Suchtprävention
- Prävention von sexuellem Missbrauch
- Sozialkompetenzförderung
Im Bereich der Familienförderung und der Frühen Hilfen werden folgende Angebote und Leistungen vorgehalten:
- Familienhebammen
- Baby-Patinnen
- Babycafe
- Delfi Kurse
- Eltern-Kind-Gruppe
- Babymassage
- Familien erleben zusammen Sprache
Kinderschutzfachkraft (Insoweit erfahrene Fachkraft):
- Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen für pädagogische Fachkräfte und Ehrenamtliche
- Institutioneller Kinderschutz
Kinderschutz als Dienstleistung des Allgemeinen Sozialen Dienstes umfasst:
- Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII)
- Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII)
- vorläufige Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (§ 42a SGB VIII)
Erzieherischer und präventiver Kinder- und Jugendschutz umfasst in Buxtehude schwerpunktmäßig folgende Bereiche:
- Gewaltprävention
- Medienkompetenzförderung
- Suchtprävention
- Prävention von sexuellem Missbrauch
- Sozialkompetenzförderung
Im Bereich der Familienförderung und der Frühen Hilfen werden folgende Angebote und Leistungen vorgehalten:
- Familienhebammen
- Baby-Patinnen
- Babycafe
- Delfi Kurse
- Eltern-Kind-Gruppe
- Babymassage
- Familien erleben zusammen Sprache
Kinderschutzfachkraft (Insoweit erfahrene Fachkraft):
- Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen für pädagogische Fachkräfte und Ehrenamtliche
- Institutioneller Kinderschutz
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Buxtehude: Kinder- und Jugendschutz
Allgemeiner Sozialer Dienst
T: 04161 – 501 5120
T: 04161 – 501 5188 (in Notfällen)
E-Mail: asd@stadt.buxtehude.de
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
T: 04161 – 501 5188
E-Mail: jugendschutz@stadt.buxtehude.de
Homepage
Familienförderung und Frühe Hilfen
T: 04161 – 501 5126
E-Mail: familienfoerderung@stadt.buxtehude.de
Homepage
Kinderschutzfachkraft (Insoweit erfahrene Fachkraft)
T: 04161 – 501 5123
E-Mail: insofa@stadt.buxtehude.de
Allgemeiner Sozialer Dienst
T: 04161 - 501 5120
T: 04161 - 501 5188 (in Notfällen)
E-Mail: asd@stadt.buxtehude.de
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
T: 04161 - 501 5188
E-Mail: jugendschutz@stadt.buxtehude.de
Homepage
Familienförderung und Frühe Hilfen
T: 04161 - 501 5126
E-Mail: familienfoerderung@stadt.buxtehude.de
Homepage
Kinderschutzfachkraft (Insoweit erfahrene Fachkraft)
T: 04161 - 501 5123
E-Mail: insofa@stadt.buxtehude.de
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Überörtliche Einrichtungen:
- Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie
- Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen
Hinweise für Buxtehude: Kinder- und Jugendschutz
Hansestadt Buxtehude
Fachgruppe Jugend und Familie
Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude
T: 04161 501 5120
E-Mail: fg51@stadt.buxehude.de
Hansestadt Buxtehude
Fachgruppe Jugend und Familie
Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude
T: 04161 501 5120
E-Mail: fg51@stadt.buxehude.de
Ansprechpartner
Fachgruppe Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: geschlossen Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:30 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Langebeck
Zuständig für
- Sonstiges: Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
E-Mail: jugendschutz@stadt.buxtehude.de
Telefon Festnetz: 04161 501-5118
Fax: 04161 501-75188
Weitere Informationen
Allgemeiner Sozialer Dienst
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes stehen Ihnen für telefonische Auskünfte zu folgenden Zeiten zur Verfügung: Mo., Mi. u. Do. von 08:30 Uhr bis 10:00 Uhr Persönlich stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD zu folgenden Zeiten zur Verfügung: Mo. 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Do. 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr Beachten Sie hier bitte, dass eine Vorsprache ohne vorherige Terminabsprache zu Wartezeiten führen kann.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04161 501-5120
Fax: 04161 501-75188
Kontaktperson
Frau Woltmann
Zuständig für
- Sonstiges: Allgemeiner Sozialer Dienst
Telefon Festnetz: 04161 501-5170
E-Mail: asd-koordination@stadt.buxtehude.de
Fax: 04161 501-75188
Weitere Informationen
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Hannover
Adresse
Hausanschrift
Emmichplatz (Fahrtrichtung: "Bus-Depot-Süd")
Bus: Linie 134
Hindenburgstraße (Fahrtrichtung: "Peiner Straße")
Bus: Linie 128
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Allgemein: Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung. Sprechzeiten der Beratungsstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten: Montag bis Donnerstag von 09:00 - 13:00 Uhr sowie freitags und vor den Feiertagen von 09:00 - 12:00 Uhr. Sprechzeiten der orthopädischen Versorgungsstelle: Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Buxtehude: Kinder- und Jugendschutz
Für die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (Unterbringung in einer Schutzstelle) wird ein Kostenbeitrag gemäß §§ 91 ff. SGB VIII erhoben.
Für die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (Unterbringung in einer Schutzstelle) wird ein Kostenbeitrag gemäß §§ 91 ff. SGB VIII erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie auf den folgenden Internetseiten:
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 10.06.2013
Stichwörter
Jugendhilfe, Kinderschutz