Kinder- und Jugendschutz
Beschreibung
Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.
Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie z.B. durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, Sekten und Psychogruppen, Extremismus in jeglicher Form uvm.. Auch die psychischen Auffälligkeiten und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen in Folge zunehmend unsicherer Lebensbedingungen und starkem Leistungsdruck haben deutlich zugenommen. Als ein Weiteres gilt es der Gewalt von Kindern und Jugendlichen untereinander vorzubeugen, wie beispielsweise Mobbing und Happy Slapping.
Auf Grund der rasanten technischen Entwicklung unserer Zeit nehmen auch Gefährdungen im Rahmen der Mediennutzung zu, angefangen bei übermäßigem Konsum von Fernsehen, Internet, Spielekonsolen und co. bis hin zu Cybermobbing, illegalen Downloads und pornografischen Inhalten.
Das Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasst sich unter anderem mit dem erzieherischen, gesetzlichen und strukturellen Kinder- und Jugendschutz. Insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch hat hohe Priorität. Daher werden zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen seitens der Landesregierung initiiert und gefördert. Hierzu gehören u.a. Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche, Koordinierungszentren Kinderschutz sowie Mädchenhäuser, aber auch die Ausbildung von Familienhebammen und Kinderschutzfachkräften.
Die Förderung regional breit gestreuter präventiver Angebote ist ein Ziel des erzieherischen Jugendschutzes. Öffentliche und freie Träger der kommunalen Jugendhilfe nehmen diese Aufgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich wahr und werden dabei vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie im Rahmen von Projektförderung, Beratung und Fortbildung unterstützt.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Kinder- und Jugendschutz
Das Jugendschutzgesetz regelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit, wie zum Beispiel den Aufenthalt in Gaststätten, Diskotheken, Nachtbars, Kinos und Spielhallen, die Abgabe und den Konsum von Alkohol und Tabakwaren sowie die Abgabe von Filmen und Computerspielen und das Spielen an elektronischen Bildschirmgeräten.
Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Das Jugendschutzgesetz gibt Eltern die Möglichkeit, einer volljährigen Person die Aufsichtspflicht über ihren minderjährigen Sohn bzw. Tochter zu übertragen, wenn diese/r eine Gaststätte oder eine Tanzveranstaltung besuchen möchte. Hierzu kann der Vordruck "Erziehungsbeauftragung" herunter geladen oder bei der Kreisjugendpflegerin angefordert werden.
Für Veranstalter von (Groß-)Veranstaltungen steht diese Informationsbroschüre zur Verfügung, die in Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis Rotenburg (Wümme), der 13 Kommunen im Landkreis sowie der Polizeiinspektion Rotenburg entstanden ist. Sie soll einen Überblick und eine Einführung über die zu beachtenden Punkte im Zusammenhang bei der Planung einer Veranstaltung geben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Überörtliche Einrichtungen:
- Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie
- Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen
Ansprechpartner
Jugendamt - Dienststelle ROW
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Martens (Kreisjugendpflegerin)
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Hannover
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Hindenburgstraße (Fahrtrichtung: "Peiner Straße")
Linie:- Bus: Linie 128
- Haltestelle: Emmichplatz (Fahrtrichtung: "Bus-Depot-Süd")
Linie:- Bus: Linie 134
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Allgemein: Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung. Sprechzeiten der Beratungsstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten: Montag bis Donnerstag von 09:00 - 13:00 Uhr sowie freitags und vor den Feiertagen von 09:00 - 12:00 Uhr. Sprechzeiten der orthopädischen Versorgungsstelle: Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie auf den folgenden Internetseiten:
Weitere Informationen
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Kinder- und Jugendschutz
- Informationsbroschüre VeranstaltungsplanungInfoblatt zur Vorbereitung und Organisation öffentlicher Veranstaltungen; Herausgeber Landkreis Rotenburg (Wümme) in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen und der Polizeiinspektion Rotenburg (Wümme)
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)Wortlaut des Jugendschutzgesetzes
- Nummer gegen Kummer
- Newsletter KreisjugendpflegeHier können Sie den Newsletter der Kreisjugendpflege abonnieren.
- BKE Onlineberatungsangebot für Eltern
- KreisjugendpflegeKreisjugendpflege beinhaltet u.a. Beratung, finanzielle Förderung, Aus- und Fortbildungen, Ferienfreizeiten, Vorlesewettbewerbe, Kooperationen mit unterschiedlichen Partnern und vieles mehr.
- Erziehungsbeauftragung JugendschutzFormular für die Erziehungsbeauftragung nach Jugendschutzgesetz; über die rechtlichen Konsequenzen können sich die Beteiligten bei der Kreisjugendpflege informieren.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 10.06.2013
Stichwörter
Jugendhilfe, Kinderschutz