Jugendschutz

    Kinder- und Jugendschutz

    Beschreibung

    Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.

    Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie z.B. durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, Sekten und Psychogruppen, Extremismus in jeglicher Form uvm.. Auch die psychischen Auffälligkeiten und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen in Folge zunehmend unsicherer Lebensbedingungen und starkem Leistungsdruck haben deutlich zugenommen. Als ein Weiteres gilt es der Gewalt von Kindern und Jugendlichen untereinander vorzubeugen, wie beispielsweise Mobbing und Happy Slapping.

    Auf Grund der rasanten technischen Entwicklung unserer Zeit nehmen auch Gefährdungen im Rahmen der Mediennutzung zu, angefangen bei übermäßigem Konsum von Fernsehen, Internet, Spielekonsolen und co. bis hin zu Cybermobbing, illegalen Downloads und pornografischen Inhalten.

    Das Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasst sich unter anderem mit dem erzieherischen, gesetzlichen und strukturellen Kinder- und Jugendschutz. Insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch hat hohe Priorität. Daher werden zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen seitens der Landesregierung initiiert und gefördert. Hierzu gehören u.a. Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche, Koordinierungszentren Kinderschutz sowie Mädchenhäuser, aber auch die Ausbildung von Familienhebammen und Kinderschutzfachkräften.

    Die Förderung regional breit gestreuter präventiver Angebote ist ein Ziel des erzieherischen Jugendschutzes. Öffentliche und freie Träger der kommunalen Jugendhilfe nehmen diese Aufgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich wahr und werden dabei vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie im Rahmen von Projektförderung, Beratung und Fortbildung unterstützt.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Kinder- und Jugendschutz

    Allgemeine Informationen

    Das Jugendschutzgesetz regelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit, wie zum Beispiel den Aufenthalt in Gaststätten, Diskotheken, Nachtbars, Kinos und Spielhallen, die Abgabe und den Konsum von Alkohol und Tabakwaren sowie die Abgabe von Filmen und Computerspielen und das Spielen an elektronischen Bildschirmgeräten.

    Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden.

    Das Jugendschutzgesetz gibt Eltern die Möglichkeit, einer volljährigen Person die Aufsichtspflicht über ihren minderjährigen Sohn bzw. Tochter zu übertragen, wenn diese/r eine Gaststätte oder eine Tanzveranstaltung besuchen möchte. Hierzu kann der Vordruck "Erziehungsbeauftragung" herunter geladen oder bei der Kreisjugendpflegerin angefordert werden.

    Für Veranstalter von (Groß-)Veranstaltungen steht diese Informationsbroschüre zur Verfügung, die in Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis Rotenburg (Wümme), der 13 Kommunen im Landkreis sowie der Polizeiinspektion Rotenburg entstanden ist. Sie soll einen Überblick und eine Einführung über die zu beachtenden Punkte im Zusammenhang bei der Planung einer Veranstaltung geben.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Überörtliche Einrichtungen:

    • Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
    • Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie
    • Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen

    Ansprechpartner

    Jugendamt - Dienststelle ROW

    Adresse

    Hausanschrift

    Hopfengarten 2

    27356 Rotenburg (Wümme)

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Fax: 04261 983-2549

    Telefon Festnetz: 04261 983-2501

    E-Mail: jugendamt@lk-row.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Hannover

    Adresse

    Hausanschrift

    Schiffgraben 30-32

    30175 Hannover

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hindenburgstraße (Fahrtrichtung: "Peiner Straße")
      Linie:
      • Bus: Linie 128
    • Haltestelle: Emmichplatz (Fahrtrichtung: "Bus-Depot-Süd")
      Linie:
      • Bus: Linie 134

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemein: Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung. Sprechzeiten der Beratungsstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten: Montag bis Donnerstag von 09:00 - 13:00 Uhr sowie freitags und vor den Feiertagen von 09:00 - 12:00 Uhr. Sprechzeiten der orthopädischen Versorgungsstelle: Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 89701-0

    Fax: 0511 89701-166

    E-Mail: PoststelleLSHannover@ls.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Kinder- und Jugendschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 10.06.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kinderschutz, Jugendhilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English