Kinder- und Jugendschutz
Beschreibung
Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.
Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie z.B. durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, Sekten und Psychogruppen, Extremismus in jeglicher Form uvm.. Auch die psychischen Auffälligkeiten und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen in Folge zunehmend unsicherer Lebensbedingungen und starkem Leistungsdruck haben deutlich zugenommen. Als ein Weiteres gilt es der Gewalt von Kindern und Jugendlichen untereinander vorzubeugen, wie beispielsweise Mobbing und Happy Slapping.
Auf Grund der rasanten technischen Entwicklung unserer Zeit nehmen auch Gefährdungen im Rahmen der Mediennutzung zu, angefangen bei übermäßigem Konsum von Fernsehen, Internet, Spielekonsolen und co. bis hin zu Cybermobbing, illegalen Downloads und pornografischen Inhalten.
Das Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasst sich unter anderem mit dem erzieherischen, gesetzlichen und strukturellen Kinder- und Jugendschutz. Insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch hat hohe Priorität. Daher werden zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen seitens der Landesregierung initiiert und gefördert. Hierzu gehören u.a. Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche, Koordinierungszentren Kinderschutz sowie Mädchenhäuser, aber auch die Ausbildung von Familienhebammen und Kinderschutzfachkräften.
Die Förderung regional breit gestreuter präventiver Angebote ist ein Ziel des erzieherischen Jugendschutzes. Öffentliche und freie Träger der kommunalen Jugendhilfe nehmen diese Aufgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich wahr und werden dabei vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie im Rahmen von Projektförderung, Beratung und Fortbildung unterstützt.
Hinweise für Osterholz: Kinder- und Jugendschutz
Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Überörtliche Einrichtungen:
- Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie
- Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen
Hinweise für Osterholz: Kinder- und Jugendschutz
Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen, Leisewitzstraße 26, 30175 Hannover
Ansprechpartner
Jugendamt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr
Kontakt
Internet
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Hannover
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Hindenburgstraße (Fahrtrichtung: "Peiner Straße")
Linie:- Bus: Linie 128
- Haltestelle: Emmichplatz (Fahrtrichtung: "Bus-Depot-Süd")
Linie:- Bus: Linie 134
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Allgemein: Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung. Sprechzeiten der Beratungsstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten: Montag bis Donnerstag von 09:00 - 13:00 Uhr sowie freitags und vor den Feiertagen von 09:00 - 12:00 Uhr. Sprechzeiten der orthopädischen Versorgungsstelle: Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (KJHG)
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (JMStV)
- Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
- Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
Hinweise für Osterholz: Kinder- und Jugendschutz
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie auf den folgenden Internetseiten:
Weitere Informationen
Hinweise für Osterholz: Kinder- und Jugendschutz
- Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung
- Beratungstelefon - Nummer gegen Kummer
- Hilfen zur Erziehung
- Adoption (Adoptionsvermittlung)
- Hilfen für Schwangere
- Öffentlichkeitsarbeit der JugendämterArbeitsgemeinschaft Öffentlichkeitsarbeit der Jugend- und Landesjugendämter
- Hilfen bei Missbrauch Minderjähriger
- Landesstelle Jugendschutz NiedersachsenNiedersächsische Landesstelle für Jugendschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 10.06.2013
Stichwörter
Jugendhilfe, Kinderschutz