Kampfmittel Beseitigung

    Kampfmittel: Beseitigung

    Beschreibung

    Wenn Sie als Grundstückseigentümer Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies sofort anzeigen, ansonsten machen Sie sich strafbar und setzen sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus.

    Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition, insbesondere Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel.

    Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen.

    Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.

    Hinweise für Bissendorf: Kampfmittelbeseitigung

    Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel

    Wenn Sie Kampfmittel jeglicher Art auffinden, gilt:

    > Hände weg und sofort die Gemeindeverwaltung und / oder Polizei informieren!

    Alternativ können Sie auch den Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes Niedersachsen (KBD) verständigen.

    Kampfmittel - Risiken und Verhaltensweisen

    Nach wie vor werden Kampfmittel der ehemaligen Deutschen Wehrmacht und deren Kriegsgegner gefunden, vor allem bei Bodeneingriffen im Zusammenhang mit Bauvorhaben, aber auch bei Aktivitäten in der Natur.

    Kampfmittel wie Bombenblindgänger, Granaten, Panzerfäuste und Patronenmunition sind zur Kriegsführung bestimmt. Sie können daher ein erhebliches Gefährdungspotenzial aufweisen. Unsachgemäßes Hantieren, auch unbeabsichtigt bei Bodeneingriffen, birgt erhebliche Risiken und führt zu entsprechenden Gefahren.

    Deshalb gilt:

    • Funde in vorgefundener Lage liegen lassen und sofort die o.g. Stellen verständigen! Diese übernehmen die erforderlichen Schritte, um die Gefahr zu beseitigen.

    • Wer ohne besondere Sachkenntnis mit Kampfmitteln hantiert, gefährdet sein eigenes Leben und häufig auch das Leben anderer! Solche Handlungen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

    Grundsätzlich Meldung von Kampfmittelfunden (auch außerhalb der Bürozeiten)

    Tel. 0511 30245-500


    Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen
    Regionaldirektion Hameln-Hannover
    - Kampfmittelbeseitigungsdienst -
    Dorfstraße 19, 30519 Hannover

    Bürozeiten: Montag - Donnerstag von 7:30 - 16:30 Uhr; Freitag und vor Feiertagen 7:30 - 14:00 Uhr

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt sowie der nächstgelegenen Polizeidienststelle.

    Ansprechpartner

    Bissendorf - Fachdienst 3 Ordnung und Soziales

    Beschreibung

    Der Fachdienst 3 Ordnung & Soziales erbringt eine Vielzahl von Dienstleistungen, die zum Lebensalltag der Bürgerinnen und Bürger gehören. Dazu zählen u.a. die Bereiche Meldewesen, Standesamt, Sicherheit und Ordnung.

    Im Bereich Soziales erhalten Bissendorfer Bürgerinnen und Bürger Hilfe, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können oder die in eine besondere Notlage geraten sind. Abhängig von der persönlichen und finanziellen Lage der oder des Einzelnen kommen finanzielle Hilfen oder Beratung und Betreuung in Frage.

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 1

    Postfach 1133

    49143 Bissendorf

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    oder nach Terminvereinbarung. Montag: von 09:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:30 Uhr Dienstag: von 09:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: von 09:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: von 09:00 bis 12:00 Uhr Freitag: von 09:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05402 404-133

    Telefon Festnetz: 05402 404-0

    E-Mail: info@bissendorf.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Regionaldirektion Hameln-Hannover - Kampfmittelbeseitigungsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfstraße 19

    30519 Hannover

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 15:30 Uhr Di. 09:00 - 15:30 Uhr Mi. 09:00 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 15:30 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr Vor Feiertagen 09:00 - 12:00 Uhr Um Anmeldung wird gebeten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 30245-502

    Telefon Festnetz: 0511 30245-503

    E-Mail: kbd-postfach@lgln.niedersachsen.de

    Internet

    Stichwörter

    KBD

    Version

    Technisch geändert am 02.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Grundsätzlich ergibt sich aus § 7 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) die Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers.

    Daher werden die Kosten der Kampfmittelbeseitigung auf Liegenschaften, die sich im Eigentum des Bundes befinden, auch vom Bund selbst getragen.

    Bei der Kampfmittelbeseitigung auf nicht bundeseigenen Liegenschaften trägt das Land aus Billigkeitsgründen die Kosten für die Entschärfung, die Bergung, den Transport und die Vernichtung alliierter Munition. Die Aufwendungen für ehemals reichseigene Fundmunition werden vom Bund im Rahmen der so genannten Staatspraxis grundsätzlich erstattet.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Spreng- und Zündmittel, Weltkrieg, Sprengstoff, Kampfmittelbeseitigung, Granaten, Bomben, Munition, Minen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de