Kampfmittel: Beseitigung
Beschreibung
Wenn Sie als Grundstückseigentümer Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies sofort anzeigen, ansonsten machen Sie sich strafbar und setzen sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus.
Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition, insbesondere Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel.
Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen.
Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt sowie der nächstgelegenen Polizeidienststelle.
Ansprechpartner
Stadt Aurich - Sachgebiet 32.1 - Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch: 8.00 - 15.30 Uhr Donnerstag: 8.00 - 18.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr Das Rathaus der Stadt Aurich einschließlich der Verwaltungsaußenstellen (Standesamt, Kultur & Events, Liegenschaften, Stadtentwässerung) ist am Freitag, den 1. November geschlossen. Da auch der Betriebshof der Stadt Aurich an diesem Tag nicht besetzt sein wird, wenden Sie sich in dringenden Fällen an folgende Rufnummern: Bei Problembehandlungen Hauskläranlagen, Pumpstationen und Abwässer: Tel. 04941 - 32 34. In anderen Notfällen wenden Sie sich bitte an den technischen Notruf des Betriebshofes der Stadt Aurich unter Tel. 04941 - 12 25 25. Nutzen Sie für Ihre Antragstellung das Serviceportal OpenRathaus. Verschiedene Dienstleistungen der Stadt Aurich werden online angeboten. Hierfür ist eine einmalige Registrierung erforderlich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04941 12-0
E-Mail: info@stadt.aurich.de
Kontaktperson
Herr Berends
Telefon Festnetz: 04941 12-3212
E-Mail: t.berends@stadt.aurich.de
Internet
Regionaldirektion Hameln-Hannover - Kampfmittelbeseitigungsdienst
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 15:30 Uhr Di. 09:00 - 15:30 Uhr Mi. 09:00 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 15:30 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr Vor Feiertagen 09:00 - 12:00 Uhr Um Anmeldung wird gebeten
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 30245-502
Telefon Festnetz: 0511 30245-503
Internet
Stichwörter
KBD
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Grundsätzlich ergibt sich aus § 7 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) die Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers.
Daher werden die Kosten der Kampfmittelbeseitigung auf Liegenschaften, die sich im Eigentum des Bundes befinden, auch vom Bund selbst getragen.
Bei der Kampfmittelbeseitigung auf nicht bundeseigenen Liegenschaften trägt das Land aus Billigkeitsgründen die Kosten für die Entschärfung, die Bergung, den Transport und die Vernichtung alliierter Munition. Die Aufwendungen für ehemals reichseigene Fundmunition werden vom Bund im Rahmen der so genannten Staatspraxis grundsätzlich erstattet.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Spreng- und Zündmittel, Minen, Kampfmittelbeseitigung, Weltkrieg, Bomben, Granaten, Munition, Sprengstoff