Kampfmittel Beseitigung

    Kampfmittel: Beseitigung

    Beschreibung

    Wenn Sie als Grundstückseigentümer Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies sofort anzeigen, ansonsten machen Sie sich strafbar und setzen sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus.

    Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition, insbesondere Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel.

    Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen.

    Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.

    Hinweise für Verden (Aller): Kampfmittelbeseitigung

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie zur Kriegsführung bestimmte Munition wie Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel finden oder den Verdacht haben, benachrichtigen Sie bitte sofort den oben genannten Mitarbeiter des Rathauses oder die nächstgelegene Polizeidienststelle.

    Von Kampfmitteln geht eine große Gefahr für Sie und andere Menschen aus.



    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie zur Kriegsführung bestimmte Munition wie Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel finden oder den Verdacht haben, benachrichtigen Sie bitte sofort den oben genannten Mitarbeiter des Rathauses oder die nächstgelegene Polizeidienststelle.

    Von Kampfmitteln geht eine große Gefahr für Sie und andere Menschen aus.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt sowie der nächstgelegenen Polizeidienststelle.

    Hinweise für Verden (Aller): Kampfmittelbeseitigung

    Stadt Verden, Sicherheit und Ordnung oder die nächstgelegene Polizeidienststelle.

    Stadt Verden, Sicherheit und Ordnung oder die nächstgelegene Polizeidienststelle.

    Ansprechpartner

    Regionaldirektion Hameln-Hannover - Kampfmittelbeseitigungsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfstraße 19

    30519 Hannover

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 15:30 Uhr Di. 09:00 - 15:30 Uhr Mi. 09:00 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 15:30 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr Vor Feiertagen 09:00 - 12:00 Uhr Um Anmeldung wird gebeten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 30245-502

    Telefon Festnetz: 0511 30245-503

    E-Mail: kbd-postfach@lgln.niedersachsen.de

    Internet

    Stichwörter

    KBD

    Version

    Technisch erstellt am 16.05.2022 (von: Intrup, Sarah)

    Technisch geändert am 02.06.2022 (von: Intrup, Sarah)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Stadt Verden (Aller)

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Straße 40

    27283 Verden (Aller)

    Öffnungszeiten

    Mo - Fr 09.00 - 12.30 Uhr Mo - Do 14.30 - 16.00 Uhr und nach Vereinbarung Bürgerbüro: Mo - Mi 08.00 - 16.00 Uhr Do 08.00 - 18.00 Uhr Fr 08.00 - 12.30 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04231 12

    Fax: 04231 12-346

    E-Mail: info@verden.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.11.2009 (von: Landkreis Verden Webservice)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Verden (Aller))

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Grundsätzlich ergibt sich aus § 7 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) die Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers.

    Daher werden die Kosten der Kampfmittelbeseitigung auf Liegenschaften, die sich im Eigentum des Bundes befinden, auch vom Bund selbst getragen.

    Bei der Kampfmittelbeseitigung auf nicht bundeseigenen Liegenschaften trägt das Land aus Billigkeitsgründen die Kosten für die Entschärfung, die Bergung, den Transport und die Vernichtung alliierter Munition. Die Aufwendungen für ehemals reichseigene Fundmunition werden vom Bund im Rahmen der so genannten Staatspraxis grundsätzlich erstattet.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Munition, Spreng- und Zündmittel, Kampfmittelbeseitigung, Minen, Sprengstoff, Weltkrieg, Bomben, Granaten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)