Kampfmittel Beseitigung

    Kampfmittel: Beseitigung

    Beschreibung

    Wenn Sie als Grundstückseigentümer Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies sofort anzeigen, ansonsten machen Sie sich strafbar und setzen sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus.

    Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition, insbesondere Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel.

    Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen.

    Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt sowie der nächstgelegenen Polizeidienststelle.

    Ansprechpartner

    Stadt Hildesheim - Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    31134 Hildesheim

    Hausanschrift

    Postfach 101255

    31112 Hildesheim

    Öffnungszeiten

    Mo: 07:30 - 12:00 Di: 07:30 - 12:00 Mi: 07:30 - 12:00 Do: und 13:00 - 17:00 Fr: 07:30 - 12:00 Termine am Donnerstag nur nach Terminabsprache. Nutzen Sie bitte die Möglichkeit einer telefonischen Terminabsprache unter den angegebenen Telefon-Nummern die bei der einzelnen Dienstleistung genannt sind.

    Version

    Technisch erstellt am 14.05.2014

    Technisch geändert am 05.03.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Regionaldirektion Hameln-Hannover - Kampfmittelbeseitigungsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfstraße 19

    30519 Hannover

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 15:30 Uhr Di. 09:00 - 15:30 Uhr Mi. 09:00 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 15:30 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr Vor Feiertagen 09:00 - 12:00 Uhr Um Anmeldung wird gebeten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 30245-502

    Telefon Festnetz: 0511 30245-503

    E-Mail: kbd-postfach@lgln.niedersachsen.de

    Internet

    Stichwörter

    KBD

    Version

    Technisch erstellt am 16.05.2022

    Technisch geändert am 02.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    33.2 Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    31134 Hildesheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Der Bereich 33.2 beinhaltet den Ordnungs- und Gewerbebereich sowie die Sondernutzung. Ordnung und Gewerbe Der Bereich 33.2 Ordnung- und Gewerbe beinhaltet im Wesentlichen Beratung, Genehmigung, Überwachung und Eingriffsverwaltung im Ordnungs- und Gewerbebereich. Die Bußgeldgestelle erreichen Sie unter bussgeldstelle@stadt-hildesheim.de oder unter 05121/301-3100 Sondernutzung Sondernutzungserlaubnisse werden für die Inanspruchnahme von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen über den Widmungszweck hinaus erteilt. Das können z.B. Werbeklappständer oder Tische und Stühle in der Fußgängerzone oder auch Werbeanlagen sein, die in öffentliche Fläche hineinragen. Darunter fallen auch Open-Air Veranstaltungen oder Straßenfeste, Informationsstände oder Flächenvergaben für die Durchführung von Baumaßnahmen.

    Version

    Technisch erstellt am 26.04.2024

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Grundsätzlich ergibt sich aus § 7 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) die Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers.

    Daher werden die Kosten der Kampfmittelbeseitigung auf Liegenschaften, die sich im Eigentum des Bundes befinden, auch vom Bund selbst getragen.

    Bei der Kampfmittelbeseitigung auf nicht bundeseigenen Liegenschaften trägt das Land aus Billigkeitsgründen die Kosten für die Entschärfung, die Bergung, den Transport und die Vernichtung alliierter Munition. Die Aufwendungen für ehemals reichseigene Fundmunition werden vom Bund im Rahmen der so genannten Staatspraxis grundsätzlich erstattet.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bomben, Granaten, Kampfmittelbeseitigung, Minen, Munition, Weltkrieg, Spreng- und Zündmittel, Sprengstoff

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024