Kampfmittel Beseitigung

    Kampfmittel: Beseitigung

    Beschreibung

    Wenn Sie als Grundstückseigentümer Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies sofort anzeigen, ansonsten machen Sie sich strafbar und setzen sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus.

    Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition, insbesondere Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel.

    Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen.

    Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt sowie der nächstgelegenen Polizeidienststelle.

    Ansprechpartner

    Regionaldirektion Hameln-Hannover - Kampfmittelbeseitigungsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfstraße 19

    30519 Hannover

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 15:30 Uhr Di. 09:00 - 15:30 Uhr Mi. 09:00 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 15:30 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr Vor Feiertagen 09:00 - 12:00 Uhr Um Anmeldung wird gebeten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 30245-502

    Telefon Festnetz: 0511 30245-503

    E-Mail: kbd-postfach@lgln.niedersachsen.de

    Internet

    Stichwörter

    KBD

    Version

    Technisch geändert am 02.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Samtgemeinde Grasleben - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 4

    38368 Grasleben

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Haupteingang Rathaus (Glastür)
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Einfahrt hinter dem Rathaus (Haupteingang Glastür)
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Helmstedter Straße
    • Haltestelle: Haltestelle Bahnhofstraße (Schulbusverkehr)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Mo, Di, Do, Fr: 08:30 - 12:00 Uhr * Di: 14:00 - 16:00 Uhr * Do: 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05357 9600-0

    Fax: 05357 9600-55

    E-Mail: grasleben@grasleben.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Samtgemeindekasse Grasleben

    Empfänger: Samtgemeindekasse Grasleben

    IBAN: DE55 2505 0000 0005 8025 17

    BIC: NOLADE2HXXX

    Bankinstitut: Braunschw. Landessparkasse

    Weitere Informationen

    Der barrierefreie Zugang für das Erdgeschoss befindet sich am Haupteingang (hinterer Eingang, am Parkplatz, Glastür).

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Grundsätzlich ergibt sich aus § 7 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) die Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers.

    Daher werden die Kosten der Kampfmittelbeseitigung auf Liegenschaften, die sich im Eigentum des Bundes befinden, auch vom Bund selbst getragen.

    Bei der Kampfmittelbeseitigung auf nicht bundeseigenen Liegenschaften trägt das Land aus Billigkeitsgründen die Kosten für die Entschärfung, die Bergung, den Transport und die Vernichtung alliierter Munition. Die Aufwendungen für ehemals reichseigene Fundmunition werden vom Bund im Rahmen der so genannten Staatspraxis grundsätzlich erstattet.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Munition, Bomben, Kampfmittelbeseitigung, Sprengstoff, Spreng- und Zündmittel, Weltkrieg, Minen, Granaten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English