Jagdschein: Ausstellung
Beschreibung
Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.
Die Jägerprüfung wird durch die zuständige Stelle abgenommen. Die umfangreiche Prüfung setzt sich zusammen aus der Schieß-, der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung.
Vorbereitungskurse für die Jägerprüfung werden von den Kreisgruppen der Landesjägerschaft und von privaten Jagdschulen angeboten. Die Teilnahme eines Kurses als Vorbereitung auf die Prüfung wird dringend empfohlen.
Um dem Bedürfnis des interessierten Personenkreises gerecht zu werden, werden sowohl Intensivkurse von kurzer Dauer als auch über mehrere Monate dauernde Kurse zur Auswahl angeboten.
Hinweise für Verden: Jagdschein
Rotfuchs (Foto: G. Meyer) Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen
Der Besitz eines gültigen Jagdscheines berechtigt zur Ausübung der Jagd im Bundesgebiet (nach Zustimmung durch den jeweiligen Revierinhaber) und zum Erwerb von Jagdwaffen. Jagdscheine können beim Landkreis Verden als unterer Jagdbehörde beantragt und verlängert werden. Der Jagdschein kann wahlweise für ein oder drei Jahre beantragt werden.
Antragsunterlagen:
- Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheines (pdf-Formular s. u.)
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden)
- bei Ersterteilung: Nachweis der bestandenen Jägerprüfung
- bei Ersterteilung: ein aktuelles Lichtbild
- bei Ersterteilung: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Für Jagdscheinverlängerungen vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.
Gebühren:
- 90,00 Euro (inkl. Jagdabgabe) für die Ersterteilung bzw. Verlängerung eines Jahresjagdscheines
- 220,00 Euro (inkl. Jagdabgabe) für die Ersterteilung bzw. Verlängerung eines Dreijahresjagdscheines
- 30,00 Euro (inkl. Jagdabgabe) für die Erteilung eines Tagesjagdscheines
- 35,00 Euro (inkl. Jagdabgabe) für die Ersterteilung bzw. Verlängerung eines Jugendjagdscheines
Rotfuchs (Foto: G. Meyer) Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen
Der Besitz eines gültigen Jagdscheines berechtigt zur Ausübung der Jagd im Bundesgebiet (nach Zustimmung durch den jeweiligen Revierinhaber) und zum Erwerb von Jagdwaffen. Jagdscheine können beim Landkreis Verden als unterer Jagdbehörde beantragt und verlängert werden. Der Jagdschein kann wahlweise für ein oder drei Jahre beantragt werden.
Antragsunterlagen:
- Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheines (pdf-Formular s. u.)
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden)
- bei Ersterteilung: Nachweis der bestandenen Jägerprüfung
- bei Ersterteilung: ein aktuelles Lichtbild
- bei Ersterteilung: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Für Jagdscheinverlängerungen vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.
Gebühren:
- 90,00 Euro (inkl. Jagdabgabe) für die Ersterteilung bzw. Verlängerung eines Jahresjagdscheines
- 220,00 Euro (inkl. Jagdabgabe) für die Ersterteilung bzw. Verlängerung eines Dreijahresjagdscheines
- 30,00 Euro (inkl. Jagdabgabe) für die Erteilung eines Tagesjagdscheines
- 35,00 Euro (inkl. Jagdabgabe) für die Ersterteilung bzw. Verlängerung eines Jugendjagdscheines
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.
Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.
Ansprechpartner
FD Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04231 15-0
Kontaktperson
Herr Habrecht
Herr Lütjen
erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:
- Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
- Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
- Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung
Die zuständige Stelle beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.
Formulare
Hinweise für Verden: Jagdschein
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die zuständige Stelle im Einzelfall Auskunft gibt.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung; aktualisiert am 26.05.2010
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.05.2010
Stichwörter
Jagderlaubnis, Jagdpachtvertrag, Jagdgenehmigung, Jagen, Jagdausübung, Jagdeinladung