Jagdschein Erteilung

    Jagdschein: Ausstellung

    Beschreibung

    Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.

    Die Jägerprüfung wird durch die zuständige Stelle abgenommen. Die umfangreiche Prüfung setzt sich zusammen aus der Schieß-, der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung.

    Vorbereitungskurse für die Jägerprüfung werden von den Kreisgruppen der Landesjägerschaft und von privaten Jagdschulen angeboten. Die Teilnahme eines Kurses als Vorbereitung auf die Prüfung wird dringend empfohlen.

    Um dem Bedürfnis des interessierten Personenkreises gerecht zu werden, werden sowohl Intensivkurse von kurzer Dauer als auch über mehrere Monate dauernde Kurse zur Auswahl angeboten.

    Hinweise für Uelzen: Änderung Verfahrensablauf Velängerung/Neuausstellung Jagdschein

    Änderung bei dem Verfahrensablauf zur Verlängerung/Neuausstellung von Jagdscheinen

    Verlängerungen und Neuausstellungen von Jagdscheinen können ab dem 02.01.2023 auf dem Postweg bei der Jagdscheinen können ab dem 02.01.2023 auf dem Postweg bei der Jagdbehörde beantragt werden. Das Antragsformular ist auf der Homepage des Landkreises und auf der Homepage der Jägerschaft Uelzen e.V. hinterlegt.

    Bei Verlängerungen ist der ausgefüllte Antrag und eine Versicherungsbescheinigung über den Gültigkeitszeitraum vorzulegen. Bei Neuausstellungen ist zusätzlich ein Lichtbild einzureichen.

    Die vollständigen Unterlagen sind an die Jagdbehörde des Landkreises Uelzen, Albrecht-Thaer-Str. 101, 29525 Uelzen zu schicken. Bei Einwurf in den Hausbriefkasten ist zu beachten, dass sich alle Unterlagen in einem Umschlag befinden, der für die Jagdbehörde ausgezeichnet ist.

    Sobald die Verlängerung bzw. Neuausstellung des Jagdscheines erfolgt ist, wird der Antragsteller hierüber informiert. Der Jagdschein kann dann persönlich montags oder donnerstags in der Zeit von 08.00 bis 14.00 Uhr ohne zusätzlichen Termin abgeholt werden. Die Bezahlung erfolgt vor Ort, vorzugsweise mit EC-Karte.

    Da sich die Jagdbehörde von der persönlichen Eignung des Antragstellers überzeugen muss, ist die Abholung von Jagdscheinen mehrerer Personen nur in Ausnahmefällen möglich und im Vorfeld mit der Sachbearbeiterin abzustimmen. Antragsteller ab dem 70. Lebensjahr müssen ihren Jagdschein ausnahmslos selber abholen.

    Jagdscheinen können ab dem 02.01.2023 auf dem Postweg bei der Jagdbehörde beantragt werden. Das Antragsformular ist auf der Homepage des Landkreises und auf der Homepage der Jägerschaft Uelzen e.V. hinterlegt.

    Bei Verlängerungen ist der ausgefüllte Antrag und eine Versicherungsbescheinigung über den Gültigkeitszeitraum vorzulegen. Bei Neuausstellungen ist zusätzlich ein Lichtbild einzureichen.

    Die vollständigen Unterlagen sind an die Jagdbehörde des Landkreises Uelzen, Albrecht-Thaer-Str. 101, 29525 Uelzen zu schicken. Bei Einwurf in den Hausbriefkasten ist zu beachten, dass sich alle Unterlagen in einem Umschlag befinden, der für die Jagdbehörde ausgezeichnet ist.

    Sobald die Verlängerung bzw. Neuausstellung des Jagdscheines erfolgt ist, wird der Antragsteller hierüber informiert. Der Jagdschein kann dann persönlich montags oder donnerstags in der Zeit von 08.00 bis 14.00 Uhr ohne zusätzlichen Termin abgeholt werden. Die Bezahlung erfolgt vor Ort, vorzugsweise mit EC-Karte.

    Da sich die Jagdbehörde von der persönlichen Eignung des Antragstellers überzeugen muss, ist die Abholung von Jagdscheinen mehrerer Personen nur in Ausnahmefällen möglich und im Vorfeld mit der Sachbearbeiterin abzustimmen. Antragsteller ab dem 70. Lebensjahr müssen ihren Jagdschein ausnahmslos selber abholen.

    Änderung bei dem Verfahrensablauf zur Verlängerung/Neuausstellung von Jagdscheinen

    Verlängerungen und Neuausstellungen von Jagdscheinen können ab dem 02.01.2023 auf dem Postweg bei der Jagdscheinen können ab dem 02.01.2023 auf dem Postweg bei der Jagdbehörde beantragt werden. Das Antragsformular ist auf der Homepage des Landkreises und auf der Homepage der Jägerschaft Uelzen e.V. hinterlegt.

    Bei Verlängerungen ist der ausgefüllte Antrag und eine Versicherungsbescheinigung über den Gültigkeitszeitraum vorzulegen. Bei Neuausstellungen ist zusätzlich ein Lichtbild einzureichen.

    Die vollständigen Unterlagen sind an die Jagdbehörde des Landkreises Uelzen, Albrecht-Thaer-Str. 101, 29525 Uelzen zu schicken. Bei Einwurf in den Hausbriefkasten ist zu beachten, dass sich alle Unterlagen in einem Umschlag befinden, der für die Jagdbehörde ausgezeichnet ist.

    Sobald die Verlängerung bzw. Neuausstellung des Jagdscheines erfolgt ist, wird der Antragsteller hierüber informiert. Der Jagdschein kann dann persönlich montags oder donnerstags in der Zeit von 08.00 bis 14.00 Uhr ohne zusätzlichen Termin abgeholt werden. Die Bezahlung erfolgt vor Ort, vorzugsweise mit EC-Karte.

    Da sich die Jagdbehörde von der persönlichen Eignung des Antragstellers überzeugen muss, ist die Abholung von Jagdscheinen mehrerer Personen nur in Ausnahmefällen möglich und im Vorfeld mit der Sachbearbeiterin abzustimmen. Antragsteller ab dem 70. Lebensjahr müssen ihren Jagdschein ausnahmslos selber abholen.

    Jagdscheinen können ab dem 02.01.2023 auf dem Postweg bei der Jagdbehörde beantragt werden. Das Antragsformular ist auf der Homepage des Landkreises und auf der Homepage der Jägerschaft Uelzen e.V. hinterlegt.

    Bei Verlängerungen ist der ausgefüllte Antrag und eine Versicherungsbescheinigung über den Gültigkeitszeitraum vorzulegen. Bei Neuausstellungen ist zusätzlich ein Lichtbild einzureichen.

    Die vollständigen Unterlagen sind an die Jagdbehörde des Landkreises Uelzen, Albrecht-Thaer-Str. 101, 29525 Uelzen zu schicken. Bei Einwurf in den Hausbriefkasten ist zu beachten, dass sich alle Unterlagen in einem Umschlag befinden, der für die Jagdbehörde ausgezeichnet ist.

    Sobald die Verlängerung bzw. Neuausstellung des Jagdscheines erfolgt ist, wird der Antragsteller hierüber informiert. Der Jagdschein kann dann persönlich montags oder donnerstags in der Zeit von 08.00 bis 14.00 Uhr ohne zusätzlichen Termin abgeholt werden. Die Bezahlung erfolgt vor Ort, vorzugsweise mit EC-Karte.

    Da sich die Jagdbehörde von der persönlichen Eignung des Antragstellers überzeugen muss, ist die Abholung von Jagdscheinen mehrerer Personen nur in Ausnahmefällen möglich und im Vorfeld mit der Sachbearbeiterin abzustimmen. Antragsteller ab dem 70. Lebensjahr müssen ihren Jagdschein ausnahmslos selber abholen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.

    Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.

    Ansprechpartner

    Landkreis Uelzen - Ordnungsamt

    Beschreibung

    Das Ordnungsamt ist zuständig für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landkreis Uelzen. Zum Aufgabenbereich zählen unter anderem die Belange des Katastrophenschutzes, des Rettungswesens und des Brandschutzes. Darüber hinaus kümmern sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes um das Schornsteinfegerwesen und um Genehmigungen nach dem Gaststättengesetz. Außerdem ist beim Ordnungsamt das Jagdwesen und das Ausländerwesen angesiedelt. Zum Verantwortungsbereich zählt nicht zuletzt auch die Abwicklung der verschiedenen Wahlen sowie Volkszählungen. 

    Die wichtigsten Aufgaben im Überblick:

    Im Bürger- und Unternehmensservice sind eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen unter Angabe von Hinweisen, Rechtsgrundlagen, Gebühren, Links etc. beschrieben. Dazu sind diverse Formulare den Verwaltungsleistungen zugeordnet:

    das Ordnungsamt im Bürger- und Unternehmensservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Albrecht-Thaer-Straße 101

    29525 Uelzen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1761

    29507 Uelzen

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr Mittwoch und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr abweichende Öffnungszeiten: Jagd- und Waffenbehörde Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag Nachmittag nur nach Vereinbarung Ausländerbehörde Montag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 15.30 Uhr oder Termin nach Absprache

    Formulare

    Antrag auf Verlängerung/Neuausstellung Jagdschein

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2009 (von: Martin Theine)

    Technisch geändert am 24.05.2024 (von: Herold, Linda)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:

    • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
    • Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
    • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung

    Die zuständige Stelle beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die zuständige Stelle im Einzelfall Auskunft gibt.

    Hinweise für Bienenbüttel: Jagdschein LK Uelzen - Ordnungsamt -

    Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf:

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    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung; aktualisiert am 26.05.2010

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.05.2010

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Jagderlaubnis, Jagdpachtvertrag, Jagdgenehmigung, Jagen, Jagdausübung, Jagdeinladung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)