Jagdschein Erteilung

    Jagdschein: Ausstellung

    Beschreibung

    Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.

    Die Jägerprüfung wird durch die zuständige Stelle abgenommen. Die umfangreiche Prüfung setzt sich zusammen aus der Schieß-, der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung.

    Vorbereitungskurse für die Jägerprüfung werden von den Kreisgruppen der Landesjägerschaft und von privaten Jagdschulen angeboten. Die Teilnahme eines Kurses als Vorbereitung auf die Prüfung wird dringend empfohlen.

    Um dem Bedürfnis des interessierten Personenkreises gerecht zu werden, werden sowohl Intensivkurse von kurzer Dauer als auch über mehrere Monate dauernde Kurse zur Auswahl angeboten.

    Hinweise für Stade: Jagdschein

    Antragstellung:

    Bitte übersenden Sie Ihre Unterlagen zur Beantragung eines Jagdscheins möglichst postalisch oder werfen Sie sie in einem Umschlag in den Behördenbriefkasten ein. Vermerken Sie bitte auf dem Briefumschlag das Stichwort "Jagdbehörde". Wenn Sie persönlich bei der Jagdbehörde vorsprechen möchten, vereinbaren Sie bitte zuvor telefonisch einen Termin. Allerdings ist es auch bei einer persönlichen Vorsprache derzeit nicht möglich, Ihnen den verlängerten oder neu ausgestellten Jagdschein gleich wieder auszuhändigen. Aktuell müssen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von etwa ein bis zwei Wochen rechnen. Sie bekommen Ihre Dokumente auf dem Postweg übersandt.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Allgemeine Informationen

    Wer die Jagd ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jagdschein besitzen und mit sich führen. Voraussetzung für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheines ist das erfolgreiche Ablegen der Jägerprüfung.

    Den Antrag auf die erstmalige Erteilung oder auf Verlängerung eines Jagdscheines können Sie unten unter Formulare/Anträge herunterladen. Er ist am PC ausfüllbar, muss jedoch ausgedruckt und unterschrieben werden.

    Vor der Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines wird von der unteren Jagdbehörde (für das Kreisgebiet Stade ist das der Landkreis Stade) die Zuverlässigkeit des Antragstellers überprüft.

    Folgende Unterlagen sind für die Beantragung eines Jagdscheins erforderlich:

    • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Ausstellung eines Jagdscheins (Jagdscheinantrag); zum Download des Formulars siehe unten
    • Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Jägerprüfung (nur bei erstmaliger Beantragung)
    • aktuelles Passbild, Größe max. 4 x 5 cm (nur bei erstmaliger Beantragung oder wenn ein neues Jagdscheinheft ausgestellt werden muss)
    • Nachweis/Beleg über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung für den gesamten Antragszeitraum (500.000 Euro für Personenschäden, 50.000 Euro für Sachschäden) mit Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über ihre Informationspflichten gegenüber der Jagdbehörde

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.

    Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.

    Ansprechpartner

    Landkreis Stade - Sicherheit, Ordnung und Migration

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sande 2

    21682 Stade

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten zu ersehen unter: Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden. Besondere Öffnungszeiten: Ausländerangelegenheiten: Montag, Dienstag, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 17.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04141 12-0

    Fax: 04141 12-1025

    E-Mail: ordnung@landkreis-stade.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Ordnungsamt des Landkreises Stade ist als örtliche Gefahrenabwehrbehörde vor allem bei speziellen Aufgaben der Eingriffsverwaltung wie zum Beispiel Ausländer-, Jagd-, Waffen-, Sprengstoff-, Schornsteinfegerangelegenheiten zuständig. Demgegenüber stehen die Aufgaben der Leistungsverwaltung des Ordnungsamtes. Besonders zu nennen sind hier die Dienstleistungen der Außenstellen des Ordnungsamtes in Stade-Wiepenkathen, die Feuerwehrtechnische Zentrale und die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle. Im Übrigen ist das Ordnungsamt für den Rettungsdienst, die Kreisfeuerwehr, den Katastrophenschutz und damit insgesamt für den Schutz der Bevölkerung im Landkreis Stade vor einer Vielzahl von Gefahren zuständig.

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:

    • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
    • Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
    • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung

    Die zuständige Stelle beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.

    Formulare

    Hinweise für Stade: Jagdschein

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte die zuständige Stelle.

    Hinweise für Stade: Jagdschein

    Für die Ausstellung des Jagdscheines fallen Kosten an:

    • für ein Jagdjahr 75,00 Euro (30,00 Euro Jagdabgabe, 45,00 Euro Gebühr)
    • für drei Jagdjahre 190,00 Euro (90,00 Euro Jagdabgabe, 100,00 Euro Gebühr)
    • für einen Jahresjugendjagdschein 30,00 Euro (15,00 Euro Jagdabgabe, 15,00 Euro Gebühr)

    Für andere Arten des Jagdscheins (z. B. Tagesjagdschein) fallen ebenfalls Kosten an. Auskünfte erteilen die nebenstehend genannten Mitarbeiter/innen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die zuständige Stelle im Einzelfall Auskunft gibt.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung; aktualisiert am 26.05.2010

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.05.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Jagdeinladung, Jagderlaubnis, Jagdpachtvertrag, Jagen, Jagdausübung, Jagdgenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de