Jagdschein: Ausstellung
Beschreibung
Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.
Die Jägerprüfung wird durch die zuständige Stelle abgenommen. Die umfangreiche Prüfung setzt sich zusammen aus der Schieß-, der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung.
Vorbereitungskurse für die Jägerprüfung werden von den Kreisgruppen der Landesjägerschaft und von privaten Jagdschulen angeboten. Die Teilnahme eines Kurses als Vorbereitung auf die Prüfung wird dringend empfohlen.
Um dem Bedürfnis des interessierten Personenkreises gerecht zu werden, werden sowohl Intensivkurse von kurzer Dauer als auch über mehrere Monate dauernde Kurse zur Auswahl angeboten.
Hinweise für Osterholz: Jägerprüfung
Jägerprüfung 2024
Der Landkreis Osterholz führt jährlich einmal eine Jägerprüfung durch.
Verfahrensablauf
Die Prüfung für das Jahr 2024 findet an folgenden Tagen statt:
Freitag, 12.04.2024 jagdliches Schießen
Sonntag, 14.04.2024 Wiederholungstermin für jagdliches Schießen
Samstag, 13.04.2024 schriftliche Prüfung
Samstag, 20.04.2024 mündlich/praktische Prüfung bzw.
Sonntag, 21.04.2024 mündlich/praktische Prüfung
Die Kreisverwaltung behält sich Terminänderungen vor und wird über diese bei Bedarf rechtzeitig informieren.
Voraussetzung
Prüfungsteilnehmer*innen werden auf Antrag zur Jägerprüfung zugelassen, wenn sie
- am Tag vor Beginn der Jägerprüfung mindestens fünfzehn Jahre und sechs Monate alt sind,
- die für das Ablegen der Jägerprüfung erforderliche körperliche Eignung besitzen und
- eine ausreichende Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch abgeschlossen haben.
Für die Teilnahme an der Jägerprüfung ist ein Antrag erforderlich, dem der Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung für die Dauer der Prüfung beizufügen ist. Teilnehmer des Vorbereitungslehrganges der Kreisjägerschaft Osterholz e.V. sind bereits im Rahmen des Lehrgangs versichert. Für sie ist ein gesonderter Versicherungsnachweis nicht erforderlich. Anmeldungsformulare sind in der Jagdbehörde im Ordnungsamt im Kreishaus I, Osterholzer Straße 23, 27711 Osterholz-Scharmbeck der Kreisverwaltung erhältlich oder hier abrufbar.
Gebühren
Die anfallende Prüfungsgebühr in Höhe von 200,-- Euro (140,-- Euro für die eingeschränkte Jägerprüfung zum Erwerb des Falknerjagdscheines) ist vorab bis spätestens zum 20.03.2024 auf das Konto des Landkreises Osterholz
- Sparkasse Rotenburg Osterholz, IBAN: DE35 2415 1235 0018 2000 89 oder
- Volksbank eG Osterholz-Bremervörde, IBAN: DE40 2916 2394 0005 0008 00
unter Angabe des Verwendungszwecks "20140074 - Jägerprüfung 2024", zu überweisen.
Fristen
Personen, die an der Jägerprüfung teilnehmen möchten, werden gebeten, ihre Anträge auf Zulassung zur Prüfung bis zum 15.03.2024 an den Landkreis Osterholz, Ordnungsamt, z. Hd. Frau Wellmann, Osterholzer Str. 23, 27711 Osterholz-Scharmbeck, zu richten.
Allgemein
Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.
Im Landkreis Osterholz findet die Jägerprüfung einmal jährlich statt und wird von einer Prüfungskommission unter dem Vorsitz des Kreisjägermeisters abgenommen. Die Jägerprüfung beinhaltet eine Prüfung im jagdlichen Schießen (Flinte und Büchse), eine schriftliche Prüfung (im Antwort-Wahl-Verfahren) sowie eine mündlich-praktische Prüfung.
Gegenstand der Prüfungen sind folgende Fachgebiete:
- dem Jagdrecht unterliegende und andere freilebende Tiere
- Naturschutz, Hege und Jagdbetrieb
- Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen und jagdliches Brauchtum
- Jagdwaffen und Fanggeräte
- Jagdrecht und verwandtes Recht
Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung bietet die Jägerschaft Osterholz e.V. jährlich einen Lehrgang an. Der Lehrgang umfasst ca. 200 Ausbildungsstunden, davon entfallen ca. 80 Stunden auf die praktische Ausbildung in Form von Exkursionen und Reviergängen, es wird auch eine sogenannte Lehrjagd durchgeführt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.
Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.
Hinweise für Osterholz: Jägerprüfung
Auskünfte zum Vorbereitungslehrgang erteilt der Koordinator der Jungjägerausbildung der Jägerschaft Osterholz e.V.
Ralf Jonas
Winterbergstr. 8a
27729 Holste-Paddewisch
Tel. 0421-6918363
Mobil:0172-4783752
E-Mail: ralf.jonas@ewe.net bzw. lehrgang@blattzeit-ohz.de
Ansprechpartner
Sachgebiet Gewerbe und Wirtschaft, Landwirtschaft und Forsten, Jagd und Waffen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Wellmann
Fax: 04791 930-111851
Telefon Festnetz: 04791 930-1851
Internet
erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:
- Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
- Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
- Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung
Die zuständige Stelle beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.
Hinweise für Osterholz: Jägerprüfung
Zulassungsvoraussetzungen für die Jägerprüfung:
- Antrag auf Zulassung zur Prüfung zur Jägerprüfung
- persönliche Eignung
- Vollendung des 15. Lebensjahres mindestens 6 Monate vor der Prüfung (bei Jugendlichen ist eine Einverständniserklärung beider Elternteile erforderlich)
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch (mindestens für die Dauer der Prüfung) - bei Teilnahme am Vorbereitungslehrgang der Jägerschaft Osterholz e.V. ist der Versicherungsschutz gegeben.
Die Jagdbehörde beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Osterholz: Jägerprüfung
- Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- Niedersächsisches Jagdgesetz (NJagdG)
- Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte die zuständige Stelle.
Hinweise für Osterholz: Jägerprüfung
Die Gebühr für die Zulassung zur Jägerprüfung beträgt zur Zeit 200,00 Euro und ist mit der Antragstellung zu überweisen. Die eingeschränkte Jägerprüfung zur Vorbereitung auf die Falknerprüfung kostet 140,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die zuständige Stelle im Einzelfall Auskunft gibt.
Weitere Informationen
Hinweise für Osterholz: Jägerprüfung
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung; aktualisiert am 26.05.2010
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.05.2010
Stichwörter
Jagen, Jagdgenehmigung, Jagdeinladung, Jagdpachtvertrag, Jagdausübung, Jagderlaubnis