Jagdschein Erteilung

    Jagdschein: Ausstellung

    Beschreibung

    Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.

    Die Jägerprüfung wird durch die zuständige Stelle abgenommen. Die umfangreiche Prüfung setzt sich zusammen aus der Schieß-, der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung.

    Vorbereitungskurse für die Jägerprüfung werden von den Kreisgruppen der Landesjägerschaft und von privaten Jagdschulen angeboten. Die Teilnahme eines Kurses als Vorbereitung auf die Prüfung wird dringend empfohlen.

    Um dem Bedürfnis des interessierten Personenkreises gerecht zu werden, werden sowohl Intensivkurse von kurzer Dauer als auch über mehrere Monate dauernde Kurse zur Auswahl angeboten.

    Hinweise für Osterholz: Jägerprüfung

    Allgemeine Informationen

    Jägerprüfung 2024

    Der Landkreis Osterholz führt jährlich einmal eine Jägerprüfung durch.

    Verfahrensablauf

    Die Prüfung für das Jahr 2024 findet an folgenden Tagen statt:

    Freitag,          12.04.2024                jagdliches Schießen

    Sonntag,        14.04.2024                Wiederholungstermin für jagdliches Schießen

    Samstag,       13.04.2024                schriftliche Prüfung

    Samstag,       20.04.2024                mündlich/praktische Prüfung bzw.

    Sonntag,        21.04.2024                mündlich/praktische Prüfung

    Die Kreisverwaltung behält sich Terminänderungen vor und wird über diese bei Bedarf rechtzeitig informieren.

    Voraussetzung

    Prüfungsteilnehmer*innen werden auf Antrag zur Jägerprüfung zugelassen, wenn sie

    1. am Tag vor Beginn der Jägerprüfung mindestens fünfzehn Jahre und sechs Monate alt sind,

    2. die für das Ablegen der Jägerprüfung erforderliche körperliche Eignung besitzen und

    3. eine ausreichende Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch abgeschlossen haben.

    Für die Teilnahme an der Jägerprüfung ist ein Antrag erforderlich, dem der Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung für die Dauer der Prüfung beizufügen ist. Teilnehmer des Vorbereitungslehrganges der Kreisjägerschaft Osterholz e.V. sind bereits im Rahmen des Lehrgangs versichert. Für sie ist ein gesonderter Versicherungsnachweis nicht erforderlich. Anmeldungsformulare sind in der Jagdbehörde im Ordnungsamt im Kreishaus I, Osterholzer Straße 23, 27711 Osterholz-Scharmbeck der Kreisverwaltung erhältlich oder hier abrufbar.

    Gebühren

    Die anfallende Prüfungsgebühr in Höhe von 200,-- Euro (140,-- Euro für die eingeschränkte Jägerprüfung zum Erwerb des Falknerjagdscheines) ist vorab bis spätestens zum 20.03.2024 auf das Konto des Landkreises Osterholz

    • Sparkasse Rotenburg Osterholz, IBAN: DE35 2415 1235 0018 2000 89 oder
    • Volksbank eG Osterholz-Bremervörde, IBAN: DE40 2916 2394 0005 0008 00

    unter Angabe des Verwendungszwecks „20140074 - Jägerprüfung 2024“, zu überweisen.

    Fristen

    Personen, die an der Jägerprüfung teilnehmen möchten, werden gebeten, ihre Anträge auf Zulassung zur Prüfung bis zum 15.03.2024 an den Landkreis Osterholz, Ordnungsamt, z. Hd. Frau Wellmann, Osterholzer Str. 23, 27711 Osterholz-Scharmbeck, zu richten.

    Allgemein

    Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.

    Im Landkreis Osterholz findet die Jägerprüfung einmal jährlich statt und wird von einer Prüfungskommission unter dem Vorsitz des Kreisjägermeisters abgenommen. Die Jägerprüfung beinhaltet eine Prüfung im jagdlichen Schießen (Flinte und Büchse), eine schriftliche Prüfung (im Antwort-Wahl-Verfahren) sowie eine mündlich-praktische Prüfung.

    Gegenstand der Prüfungen sind folgende Fachgebiete:

    • dem Jagdrecht unterliegende und andere freilebende Tiere
    • Naturschutz, Hege und Jagdbetrieb
    • Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen und jagdliches Brauchtum
    • Jagdwaffen und Fanggeräte
    • Jagdrecht und verwandtes Recht

    Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung bietet die Jägerschaft Osterholz e.V. jährlich einen Lehrgang an. Der Lehrgang umfasst ca. 200 Ausbildungsstunden, davon entfallen ca. 80 Stunden auf die praktische Ausbildung in Form von Exkursionen und Reviergängen, es wird auch eine sogenannte Lehrjagd durchgeführt.



    Allgemeine Informationen

    Jägerprüfung 2024

    Der Landkreis Osterholz führt jährlich einmal eine Jägerprüfung durch.

    Verfahrensablauf

    Die Prüfung für das Jahr 2024 findet an folgenden Tagen statt:

    Freitag, 12.04.2024 jagdliches Schießen

    Sonntag, 14.04.2024 Wiederholungstermin für jagdliches Schießen

    Samstag, 13.04.2024 schriftliche Prüfung

    Samstag, 20.04.2024 mündlich/praktische Prüfung bzw.

    Sonntag, 21.04.2024 mündlich/praktische Prüfung

    Die Kreisverwaltung behält sich Terminänderungen vor und wird über diese bei Bedarf rechtzeitig informieren.

    Voraussetzung

    Prüfungsteilnehmer*innen werden auf Antrag zur Jägerprüfung zugelassen, wenn sie

    1. am Tag vor Beginn der Jägerprüfung mindestens fünfzehn Jahre und sechs Monate alt sind,

    2. die für das Ablegen der Jägerprüfung erforderliche körperliche Eignung besitzen und

    3. eine ausreichende Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch abgeschlossen haben.

    Für die Teilnahme an der Jägerprüfung ist ein Antrag erforderlich, dem der Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung für die Dauer der Prüfung beizufügen ist. Teilnehmer des Vorbereitungslehrganges der Kreisjägerschaft Osterholz e.V. sind bereits im Rahmen des Lehrgangs versichert. Für sie ist ein gesonderter Versicherungsnachweis nicht erforderlich. Anmeldungsformulare sind in der Jagdbehörde im Ordnungsamt im Kreishaus I, Osterholzer Straße 23, 27711 Osterholz-Scharmbeck der Kreisverwaltung erhältlich oder hier abrufbar.

    Gebühren

    Die anfallende Prüfungsgebühr in Höhe von 200,-- Euro (140,-- Euro für die eingeschränkte Jägerprüfung zum Erwerb des Falknerjagdscheines) ist vorab bis spätestens zum 20.03.2024 auf das Konto des Landkreises Osterholz

    • Sparkasse Rotenburg Osterholz, IBAN: DE35 2415 1235 0018 2000 89 oder
    • Volksbank eG Osterholz-Bremervörde, IBAN: DE40 2916 2394 0005 0008 00

    unter Angabe des Verwendungszwecks "20140074 - Jägerprüfung 2024", zu überweisen.

    Fristen

    Personen, die an der Jägerprüfung teilnehmen möchten, werden gebeten, ihre Anträge auf Zulassung zur Prüfung bis zum 15.03.2024 an den Landkreis Osterholz, Ordnungsamt, z. Hd. Frau Wellmann, Osterholzer Str. 23, 27711 Osterholz-Scharmbeck, zu richten.

    Allgemein

    Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.

    Im Landkreis Osterholz findet die Jägerprüfung einmal jährlich statt und wird von einer Prüfungskommission unter dem Vorsitz des Kreisjägermeisters abgenommen. Die Jägerprüfung beinhaltet eine Prüfung im jagdlichen Schießen (Flinte und Büchse), eine schriftliche Prüfung (im Antwort-Wahl-Verfahren) sowie eine mündlich-praktische Prüfung.

    Gegenstand der Prüfungen sind folgende Fachgebiete:

    • dem Jagdrecht unterliegende und andere freilebende Tiere
    • Naturschutz, Hege und Jagdbetrieb
    • Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen und jagdliches Brauchtum
    • Jagdwaffen und Fanggeräte
    • Jagdrecht und verwandtes Recht

    Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung bietet die Jägerschaft Osterholz e.V. jährlich einen Lehrgang an. Der Lehrgang umfasst ca. 200 Ausbildungsstunden, davon entfallen ca. 80 Stunden auf die praktische Ausbildung in Form von Exkursionen und Reviergängen, es wird auch eine sogenannte Lehrjagd durchgeführt.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.

    Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.

    Hinweise für Osterholz: Jägerprüfung

    Auskünfte zum Vorbereitungslehrgang erteilt der Koordinator der Jungjägerausbildung der Jägerschaft Osterholz e.V.

    Ralf Jonas
    Winterbergstr. 8a
    27729 Holste-Paddewisch
    Tel. 0421-6918363

    Mobil:0172-4783752
    E-Mail: ralf.jonas@ewe.net bzw. lehrgang@blattzeit-ohz.de

    Auskünfte zum Vorbereitungslehrgang erteilt der Koordinator der Jungjägerausbildung der Jägerschaft Osterholz e.V.

    Ralf Jonas
    Winterbergstr. 8a
    27729 Holste-Paddewisch
    Tel. 0421-6918363

    Mobil:0172-4783752
    E-Mail: ralf.jonas@ewe.net bzw. lehrgang@blattzeit-ohz.de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Gewerbe und Wirtschaft, Landwirtschaft und Forsten, Jagd und Waffen

    Adresse

    Hausanschrift

    Osterholzer Straße 23

    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04791 930-1850

    Fax: 04791 930-1899

    E-Mail: ordnungsamt@landkreis-osterholz.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2022 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:

    • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
    • Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
    • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung

    Die zuständige Stelle beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.

    Hinweise für Osterholz: Jägerprüfung

    Zulassungsvoraussetzungen für die Jägerprüfung:

    • Antrag auf Zulassung zur Prüfung zur Jägerprüfung
    • persönliche Eignung
    • Vollendung des 15. Lebensjahres mindestens 6 Monate vor der Prüfung (bei Jugendlichen ist eine Einverständniserklärung beider Elternteile erforderlich)
    • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch (mindestens für die Dauer der Prüfung) - bei Teilnahme am Vorbereitungslehrgang der Jägerschaft Osterholz e.V. ist der Versicherungsschutz gegeben.

    Die Jagdbehörde beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.

    Zulassungsvoraussetzungen für die Jägerprüfung:

    • Antrag auf Zulassung zur Prüfung zur Jägerprüfung
    • persönliche Eignung
    • Vollendung des 15. Lebensjahres mindestens 6 Monate vor der Prüfung (bei Jugendlichen ist eine Einverständniserklärung beider Elternteile erforderlich)
    • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch (mindestens für die Dauer der Prüfung) - bei Teilnahme am Vorbereitungslehrgang der Jägerschaft Osterholz e.V. ist der Versicherungsschutz gegeben.

    Die Jagdbehörde beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Osterholz: Jägerprüfung

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte die zuständige Stelle.

    Hinweise für Osterholz: Jägerprüfung

    Die Gebühr für die Zulassung zur Jägerprüfung beträgt zur Zeit 200,00 Euro und ist mit der Antragstellung zu überweisen. Die eingeschränkte Jägerprüfung zur Vorbereitung auf die Falknerprüfung kostet 140,00 Euro.

    Die Gebühr für die Zulassung zur Jägerprüfung beträgt zur Zeit 200,00 Euro und ist mit der Antragstellung zu überweisen. Die eingeschränkte Jägerprüfung zur Vorbereitung auf die Falknerprüfung kostet 140,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die zuständige Stelle im Einzelfall Auskunft gibt.

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung; aktualisiert am 26.05.2010

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.05.2010

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Jagderlaubnis, Jagdpachtvertrag, Jagdgenehmigung, Jagen, Jagdausübung, Jagdeinladung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)