Jagdschein Erteilung

    Jagdschein: Ausstellung

    Beschreibung

    Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.

    Die Jägerprüfung wird durch die zuständige Stelle abgenommen. Die umfangreiche Prüfung setzt sich zusammen aus der Schieß-, der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung.

    Vorbereitungskurse für die Jägerprüfung werden von den Kreisgruppen der Landesjägerschaft und von privaten Jagdschulen angeboten. Die Teilnahme eines Kurses als Vorbereitung auf die Prüfung wird dringend empfohlen.

    Um dem Bedürfnis des interessierten Personenkreises gerecht zu werden, werden sowohl Intensivkurse von kurzer Dauer als auch über mehrere Monate dauernde Kurse zur Auswahl angeboten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.

    Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.

    Ansprechpartner

    Für Stelle wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:

    • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
    • Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
    • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung

    Die zuständige Stelle beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.

    Hinweise für Harburg: Jagdschein: Ausstellung

    Für die Erteilung/Verlängerung sind folgende Unterlagen bei der Unteren Jagdbehörde einzureichen:

    • Antrag (Formular ist über das Internet oder die Untere Jagdbehörde erhältlich),
    • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung,
    • Nachweis über eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Zeitraum
    • Passbild (Größe 5x4 cm; nur bei erstmaliger Ausstellung oder Neuausstellung) bzw. vorhandenes Jagdscheinheft
    • Personalausweis (bei Beantragung per Post reicht eine Kopie)

    Die Jagdbehörde beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister, dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und von der Polizei. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Harburg: Jagdschein: Ausstellung

    Der Jagdschein wird durch persönliche Vorsprache im Bürgerservice erteilt.

    Sie können die Erteilung/Verlängerung Ihres Jagdscheines auch mit dem Antragsformular per Post direkt an die Untere Jagdbehörde senden. Den Jagdschein erhalten Sie mit einer Rechnung zurück. Bitte legen Sie dem Antrag kein Bargeld oder Schecks bei.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Harburg: Jagdschein: Ausstellung

    Der Jagdschein für das neue Jagdjahr kann grundsätzlich erst ab Mitte Februar des Jahres verlängert werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte die zuständige Stelle.

    Hinweise für Harburg: Jagdschein: Ausstellung

    Es sind folgende Jagdscheinarten zu unterscheiden:

    Jagdscheinart

    Gültigkeit

    Gebühr- und Jagdabgabe in €

    3-Jahresjagdschein

    3 Jagdjahre

    220,00

    1-Jahresjagdschein

    1 Jagdjahr

    90,00

    Jugendjagdschein

    1 Jagdjahr

    35,00

    Tagesjagdschein

    14 aufeinanderfolgende Tage

    30,00

    Forstbeamte, hauptberufliche bestätigte Jagdaufseher, etc. erhalten unter Vorlage eines Nachweises den Jagdschein zu ermäßigten Gebühren und Jagdabgaben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die zuständige Stelle im Einzelfall Auskunft gibt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Harburg: Jagdschein: Ausstellung

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung; aktualisiert am 26.05.2010

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.05.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Jagdeinladung, Jagderlaubnis, Jagdpachtvertrag, Jagen, Jagdausübung, Jagdgenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de