Jagdschein: Ausstellung
Beschreibung
Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.
Die Jägerprüfung wird durch die zuständige Stelle abgenommen. Die umfangreiche Prüfung setzt sich zusammen aus der Schieß-, der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung.
Vorbereitungskurse für die Jägerprüfung werden von den Kreisgruppen der Landesjägerschaft und von privaten Jagdschulen angeboten. Die Teilnahme eines Kurses als Vorbereitung auf die Prüfung wird dringend empfohlen.
Um dem Bedürfnis des interessierten Personenkreises gerecht zu werden, werden sowohl Intensivkurse von kurzer Dauer als auch über mehrere Monate dauernde Kurse zur Auswahl angeboten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.
Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.
Ansprechpartner
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Winsen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.
Kontakt
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Seevetal-Hittfeld
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.
Kontakt
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Buchholz i.d.N.
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Besuch ist nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:
- Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
- Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
- Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung
Die zuständige Stelle beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.
Hinweise für Harburg: Jagdschein: Ausstellung
Für die Erteilung/Verlängerung sind folgende Unterlagen bei der Unteren Jagdbehörde einzureichen:
- Antrag (Formular ist über das Internet oder die Untere Jagdbehörde erhältlich),
- Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung,
- Nachweis über eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Zeitraum
- Passbild (Größe 5x4 cm; nur bei erstmaliger Ausstellung oder Neuausstellung) bzw. vorhandenes Jagdscheinheft
- Personalausweis (bei Beantragung per Post reicht eine Kopie)
Die Jagdbehörde beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister, dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und von der Polizei. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.
Für die Erteilung/Verlängerung sind folgende Unterlagen bei der Unteren Jagdbehörde einzureichen:
- Antrag (Formular ist über das Internet oder die Untere Jagdbehörde erhältlich),
- Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung,
- Nachweis über eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Zeitraum
- Passbild (Größe 5x4 cm; nur bei erstmaliger Ausstellung oder Neuausstellung) bzw. vorhandenes Jagdscheinheft
- Personalausweis (bei Beantragung per Post reicht eine Kopie)
Die Jagdbehörde beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister, dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und von der Polizei. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.
Formulare
Hinweise für Harburg: Jagdschein: Ausstellung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Harburg: Jagdschein: Ausstellung
Der Jagdschein wird durch persönliche Vorsprache im Bürgerservice erteilt.
Sie können die Erteilung/Verlängerung Ihres Jagdscheines auch mit dem Antragsformular per Post direkt an die Untere Jagdbehörde senden. Den Jagdschein erhalten Sie mit einer Rechnung zurück. Bitte legen Sie dem Antrag kein Bargeld oder Schecks bei.
Der Jagdschein wird durch persönliche Vorsprache im Bürgerservice erteilt.
Sie können die Erteilung/Verlängerung Ihres Jagdscheines auch mit dem Antragsformular per Post direkt an die Untere Jagdbehörde senden. Den Jagdschein erhalten Sie mit einer Rechnung zurück. Bitte legen Sie dem Antrag kein Bargeld oder Schecks bei.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Harburg: Jagdschein: Ausstellung
Der Jagdschein für das neue Jagdjahr kann grundsätzlich erst ab Mitte Februar des Jahres verlängert werden.
Der Jagdschein für das neue Jagdjahr kann grundsätzlich erst ab Mitte Februar des Jahres verlängert werden.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte die zuständige Stelle.
Hinweise für Harburg: Jagdschein: Ausstellung
Es sind folgende Jagdscheinarten zu unterscheiden:
Jagdscheinart
Gültigkeit
Gebühr- und Jagdabgabe in €
3-Jahresjagdschein
3 Jagdjahre
220,00
1-Jahresjagdschein
1 Jagdjahr
90,00
Jugendjagdschein
1 Jagdjahr
35,00
Tagesjagdschein
14 aufeinanderfolgende Tage
30,00
Forstbeamte, hauptberufliche bestätigte Jagdaufseher, etc. erhalten unter Vorlage eines Nachweises den Jagdschein zu ermäßigten Gebühren und Jagdabgaben.
Es sind folgende Jagdscheinarten zu unterscheiden:
Jagdscheinart
Gültigkeit
Gebühr- und Jagdabgabe in €
3-Jahresjagdschein
3 Jagdjahre
220,00
1-Jahresjagdschein
1 Jagdjahr
90,00
Jugendjagdschein
1 Jagdjahr
35,00
Tagesjagdschein
14 aufeinanderfolgende Tage
30,00
Forstbeamte, hauptberufliche bestätigte Jagdaufseher, etc. erhalten unter Vorlage eines Nachweises den Jagdschein zu ermäßigten Gebühren und Jagdabgaben.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die zuständige Stelle im Einzelfall Auskunft gibt.
Weitere Informationen
Hinweise für Harburg: Jagdschein: Ausstellung
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung; aktualisiert am 26.05.2010
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.05.2010
Stichwörter
Jagderlaubnis, Jagdpachtvertrag, Jagdgenehmigung, Jagen, Jagdausübung, Jagdeinladung