Jagdschein Erteilung

    Jagdschein: Ausstellung

    Beschreibung

    Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.

    Die Jägerprüfung wird durch die zuständige Stelle abgenommen. Die umfangreiche Prüfung setzt sich zusammen aus der Schieß-, der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung.

    Vorbereitungskurse für die Jägerprüfung werden von den Kreisgruppen der Landesjägerschaft und von privaten Jagdschulen angeboten. Die Teilnahme eines Kurses als Vorbereitung auf die Prüfung wird dringend empfohlen.

    Um dem Bedürfnis des interessierten Personenkreises gerecht zu werden, werden sowohl Intensivkurse von kurzer Dauer als auch über mehrere Monate dauernde Kurse zur Auswahl angeboten.

    Hinweise für Schaumburg: Jagdschein: Ausstellung

    Allgemeine Informationen

    Wer die Jagd ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen. Für die Erteilung eines Jagdscheins ist die Jagdbehörde (Landkreise, kreisfreie Städte), in deren Bezirk die Antrag stellende Person ihren Hauptwohnsitz hat, zuständig. Der Jahresjagdschein wird für ein oder, mit Ausnahme des Jugendjagdscheins, für drei Jagdjahre erteilt oder verlängert.

    Eine Jagdscheinverlängerung ist derzeit nur postalisch (per Briefpost oder Einwurf in den Briefkasten des Landkreises Schaumburg) möglich.  Nach Eintrag der Verlängerung werden der Jagdschein sowie ein vorbereiteter Überweisungsträger zurückgesandt.



    Allgemeine Informationen

    Wer die Jagd ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen. Für die Erteilung eines Jagdscheins ist die Jagdbehörde (Landkreise, kreisfreie Städte), in deren Bezirk die Antrag stellende Person ihren Hauptwohnsitz hat, zuständig. Der Jahresjagdschein wird für ein oder, mit Ausnahme des Jugendjagdscheins, für drei Jagdjahre erteilt oder verlängert.

    Eine Jagdscheinverlängerung ist derzeit nur postalisch (per Briefpost oder Einwurf in den Briefkasten des Landkreises Schaumburg) möglich. Nach Eintrag der Verlängerung werden der Jagdschein sowie ein vorbereiteter Überweisungsträger zurückgesandt.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.

    Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 20

    31655 Stadthagen

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.30 Uhr Vereinbaren Sie darüber hinaus auch gerne einen individuellen Termin außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 17.02.2023 (von: Webservice, Landkreis Schaumburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Schaumburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Jagdbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 20

    31655 Stadthagen

    Aufzug vorhanden

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    erforderliche Unterlagen

    Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:

    • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
    • Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
    • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung

    Die zuständige Stelle beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.

    Hinweise für Schaumburg: Jagdschein: Ausstellung

    • Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Jagdscheins (ausgefüllt und unterschrieben)
    • Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Jägerprüfung oder der letzte Jagdschein
    • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung für die vorgesehene Geltungsdauer des Jagdscheins
    • Passbild (nur bei Ausstellung eines Jagdscheins)
    • Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Jagdscheins (ausgefüllt und unterschrieben)
    • Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Jägerprüfung oder der letzte Jagdschein
    • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung für die vorgesehene Geltungsdauer des Jagdscheins
    • Passbild (nur bei Ausstellung eines Jagdscheins)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die zuständige Stelle im Einzelfall Auskunft gibt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schaumburg: Jagdschein: Ausstellung

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung; aktualisiert am 26.05.2010

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.05.2010

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Jagderlaubnis, Jagdpachtvertrag, Jagdgenehmigung, Jagen, Jagdausübung, Jagdeinladung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

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