Jagdschein Erteilung

    Jagdschein: Ausstellung

    Beschreibung

    Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.

    Die Jägerprüfung wird durch die zuständige Stelle abgenommen. Die umfangreiche Prüfung setzt sich zusammen aus der Schieß-, der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung.

    Vorbereitungskurse für die Jägerprüfung werden von den Kreisgruppen der Landesjägerschaft und von privaten Jagdschulen angeboten. Die Teilnahme eines Kurses als Vorbereitung auf die Prüfung wird dringend empfohlen.

    Um dem Bedürfnis des interessierten Personenkreises gerecht zu werden, werden sowohl Intensivkurse von kurzer Dauer als auch über mehrere Monate dauernde Kurse zur Auswahl angeboten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.

    Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.

    Ansprechpartner

    Landkreis Gifhorn - 3.3 - Ordnungswidrigkeiten, Jagd- und Waffenwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 1

    38518 Gifhorn

    Hausanschrift

    Postfach 1360

    38516 Gifhorn

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:30 - 12:00 Di: 08:30 - 12:00 Mi: 08:30 - 12:00 Do: 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Fr: 08:30 - 12:00

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Gifhorn - Ordnungswidrigkeiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 1

    38518 Gifhorn

    Hausanschrift

    Postfach 1360

    38516 Gifhorn

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Gifhorn - 3.3 - Ordnungswidrigkeiten, Jagd- und Waffenwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Postfach 1360

    38516 Gifhorn

    Hausanschrift

    Schlossplatz 1

    38518 Gifhorn

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:30 - 12:00 Di: 08:30 - 12:00 Mi: 08:30 - 12:00 Do: 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Fr: 08:30 - 12:00 und nach besonderer Vereinbarung

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:

    • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
    • Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
    • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung

    Die zuständige Stelle beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die zuständige Stelle im Einzelfall Auskunft gibt.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.05.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Jagderlaubnis, Jagdpachtvertrag, Jagdgenehmigung, Jagdausübung, Jagdeinladung, Jagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English