Jagdschein: Ausstellung
Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen
Jagdschein lösen.
Die Jägerprüfung wird durch die zuständige Stelle abgenommen. Die
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Beschreibung
Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.
Die Jägerprüfung wird durch die zuständige Stelle abgenommen. Die umfangreiche Prüfung setzt sich zusammen aus der Schieß-, der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung.
Vorbereitungskurse für die Jägerprüfung werden von den Kreisgruppen der Landesjägerschaft und von privaten Jagdschulen angeboten. Die Teilnahme eines Kurses als Vorbereitung auf die Prüfung wird dringend empfohlen.
Um dem Bedürfnis des interessierten Personenkreises gerecht zu werden, werden sowohl Intensivkurse von kurzer Dauer als auch über mehrere Monate dauernde Kurse zur Auswahl angeboten.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
nicht angegeben
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.
Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.
Ansprechpartner
Landkreis Gifhorn - 3 - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen - 3.2 - Allgemeine Hoheitsangelegenheiten, Asylbewerberleistungsstelle - 3.3 - Ordnungswidrigkeiten, Jagd- und Waffenwesen
Adresse
Hausanschrift
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn
Hausanschrift
Postfach 1360
38516 Gifhorn
Öffnungszeiten
Mo: 08:30 - 12:00 Di: 08:30 - 12:00 Mi: 08:30 - 12:00 Do: 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Fr: 08:30 - 12:00
Kontaktperson
M. Zimmermann
Hausanschrift
Schlossplatz 1
38518 GifhornE-Mail: margitta.zimmermann@gifhorn.de
Telefon Festnetz: 05371 82 334
Fax: 05371 82 338
H. Hentschel
Hausanschrift
Schlossplatz 1
38518 GifhornE-Mail: holger.hentschel@gifhorn.de
Telefon Festnetz: 05371 82 330
Fax: 05371 82 338
Landkreis Gifhorn - 3 - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen - 3.3 - Ordnungswidrigkeiten, Jagd- und Waffenwesen - Ordnungswidrigkeiten
Adresse
Hausanschrift
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn
Hausanschrift
Postfach 1360
38516 Gifhorn
Kontaktperson
L. Bök
Hausanschrift
Schlossplatz 1
38518 GifhornE-Mail: Lena.Boek@gifhorn.de
Telefon Festnetz: 05371 82341
Fax: 05371 82339
Landkreis Gifhorn - 3 - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen - 3.3 - Ordnungswidrigkeiten, Jagd- und Waffenwesen
Adresse
Hausanschrift
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn
Hausanschrift
Postfach 1360
38516 Gifhorn
Öffnungszeiten
Mo: 08:30 - 12:00 Di: 08:30 - 12:00 Mi: 08:30 - 12:00 Do: 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Fr: 08:30 - 12:00 und nach besonderer Vereinbarung
Kontaktperson
F. Thies
Hausanschrift
Schlossplatz 1
38518 GifhornE-Mail: franziska.thies@gifhorn.de
Telefon Festnetz: 05371 82334
Fax: 05371 82859
H. Hentschel
Hausanschrift
Schlossplatz 1
38518 GifhornE-Mail: holger.hentschel@gifhorn.de
Telefon Festnetz: 05371 82330
Fax: 05371 82338
Formulare
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die zuständige Stelle im Einzelfall Auskunft gibt.
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch nicht angegeben
Stichwörter
Jagderlaubnis, Jagdgenehmigung, Jagen, Jagdausübung, Jagdpachtvertrag, Jagdeinladung