Infektionsschutz Meldung

    Infektionsschutz Meldung

    Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.

    Beschreibung

    Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. 

    Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte und Labore zu Meldungen. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen von Erregern und nichtnamentliche Meldungen von Erregernachweisen sowie Meldungen zu Impfschäden.

    Namentlich benannte Erreger:

    Ärzte und Labore für medizinischen Diagnostik sind verpflichtet den lokal für die Arztpraxen zuständigen Gesundheitsämtern Meldungen über auffällige Befunde zu liefern, sollten die im Gesetz benannten Erreger bei einer Untersuchung oder Probe diagnostiziert werden. Die dazu benötigten Meldebögen werden von den jeweiligen Landesbehörden zur Verfügung gestellt.

    Nicht namentlich benannte Erregernachweise:

    Die in § 7 Abs. 3 IfSG genannten Erregernachweise sind nichtnamentlich direkt an das Robert-Koch-Institut zu melden. Das RKI stellt dafür spezielle Labormeldebögen zur Verfügung.

    Impfschäden:

    Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt oder der Ärztin an das lokal zuständige Gesundheitsamt.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt.

    Ansprechpartner

    Herzlake - Allgemeine Verwaltung, Schule, Kultur und Tourismus

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    Postfach 1154

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    Telefon Festnetz: 05962 88-0

    Fax: 05962 2130

    E-Mail: samtgemeinde@herzlake.de

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    Version

    Technisch geändert am 13.08.2024

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landkreis Emsland - Fachbereich Gesundheit

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    • Haltestelle: Haltestelle Kreishaus
      Linie:
      • Bus: 993

    Aufzug vorhanden

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    Kontakt

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    Internet

    Formulare

    Legionellen - Meldeformular für Gebäudeeigentümer
    Legionellen - Vorkommen und Vermeidung
    Kleinanlagen zur Eigenversorgung
    Legionellen - Technische Maßnahmen
    MRSA Maßnahmen in Alten- und Pflegeheimen
    MRSA Sanierung Informationsmerkblatt
    MRSA Maßnahmen zur Sanierung
    Merkblatt Windpocken
    Meldeformular Labor
    Meldeformular Arzt

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Masern, Virushepatitis, Sepsis, Pest, humane spongiforme Enzephalopathie, Milzbrand, HUS, Cholera, Meningokokken-Meningitis, Diphtherie, virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Botulismus, enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom, Poliomyelitis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

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