Infektionsschutz Meldung
Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.
Beschreibung
Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte und Labore zu Meldungen. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen von Erregern und nichtnamentliche Meldungen von Erregernachweisen sowie Meldungen zu Impfschäden.
Namentlich benannte Erreger:
Ärzte und Labore für medizinischen Diagnostik sind verpflichtet den lokal für die Arztpraxen zuständigen Gesundheitsämtern Meldungen über auffällige Befunde zu liefern, sollten die im Gesetz benannten Erreger bei einer Untersuchung oder Probe diagnostiziert werden. Die dazu benötigten Meldebögen werden von den jeweiligen Landesbehörden zur Verfügung gestellt.
Nicht namentlich benannte Erregernachweise:
Die in § 7 Abs. 3 IfSG genannten Erregernachweise sind nichtnamentlich direkt an das Robert-Koch-Institut zu melden. Das RKI stellt dafür spezielle Labormeldebögen zur Verfügung.
Impfschäden:
Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt oder der Ärztin an das lokal zuständige Gesundheitsamt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Niedersachsen: Infektionsschutz Meldung
Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt.
Ansprechpartner
Landkreis Emsland - Fachbereich Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 15 62
49705 Meppen
Öffnungszeiten
Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Formulare
Meldeformular Arzt
Meldeformular Labor
Trinkwasseruntersuchungsstellen
MRSA Sanierung Informationsmerkblatt
Legionellen - Technische Maßnahmen
Kleinanlagen zur Eigenversorgung
Legionellen - Meldeformular für Gebäudeeigentümer
Merkblatt Windpocken
Legionellen - Vorkommen und Vermeidung
MRSA Maßnahmen in Alten- und Pflegeheimen
MRSA Maßnahmen zur Sanierung
erforderliche Unterlagen
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Hinweise für Niedersachsen: Infektionsschutz Meldung
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.12.2020
Stichwörter
Cholera, enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom, Pest, virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Botulismus, Milzbrand, HUS, Meningokokken-Meningitis, humane spongiforme Enzephalopathie, Poliomyelitis, Sepsis, Masern, Virushepatitis, Diphtherie