Infektionsschutz Meldung
Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.
Beschreibung
Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte und Labore zu Meldungen. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen von Erregern und nichtnamentliche Meldungen von Erregernachweisen sowie Meldungen zu Impfschäden.
Namentlich benannte Erreger:
Ärzte und Labore für medizinischen Diagnostik sind verpflichtet den lokal für die Arztpraxen zuständigen Gesundheitsämtern Meldungen über auffällige Befunde zu liefern, sollten die im Gesetz benannten Erreger bei einer Untersuchung oder Probe diagnostiziert werden. Die dazu benötigten Meldebögen werden von den jeweiligen Landesbehörden zur Verfügung gestellt.
Nicht namentlich benannte Erregernachweise:
Die in § 7 Abs. 3 IfSG genannten Erregernachweise sind nichtnamentlich direkt an das Robert-Koch-Institut zu melden. Das RKI stellt dafür spezielle Labormeldebögen zur Verfügung.
Impfschäden:
Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt oder der Ärztin an das lokal zuständige Gesundheitsamt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Niedersachsen: Infektionsschutz Meldung
Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt.
Ansprechpartner
Landkreis Aurich - Amt für Gesundheitswesen
Adresse
Hausanschrift
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Postanschrift
Postfach 1480
26603 Aurich (Ostfriesland)
Öffnungszeiten
Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr,  14:30-17:00 Uhr Freitag: 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04941 16-5300(Gesundheitsamt Aurich)
Telefon Festnetz: 04941 16-5350(Gesundheitsamt Norden)
Fax: 04941 16-5349(Gesundheitsamt Aurich)
Fax: 04941 16-5399(Gesundheitsamt Norden)
E-Mail: info@landkreis-aurich.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Aurich
Empfänger: Landkreis Aurich
IBAN: DE73 2835 0000 0000 0900 27
BIC: BRLADE21ANO
Bankinstitut: Sparkasse AurichNorden
Stichwörter
Gesundheitsamt
erforderliche Unterlagen
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Hinweise für Niedersachsen: Infektionsschutz Meldung
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.12.2020
Stichwörter
Cholera, enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom, Pest, virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Botulismus, Milzbrand, HUS, Meningokokken-Meningitis, humane spongiforme Enzephalopathie, Poliomyelitis, Sepsis, Masern, Virushepatitis, Diphtherie