Infektionsschutz Meldung

    Infektionsschutz Meldung

    Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.

    Beschreibung

    Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. 

    Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte und Labore zu Meldungen. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen von Erregern und nichtnamentliche Meldungen von Erregernachweisen sowie Meldungen zu Impfschäden.

    Namentlich benannte Erreger:

    Ärzte und Labore für medizinischen Diagnostik sind verpflichtet den lokal für die Arztpraxen zuständigen Gesundheitsämtern Meldungen über auffällige Befunde zu liefern, sollten die im Gesetz benannten Erreger bei einer Untersuchung oder Probe diagnostiziert werden. Die dazu benötigten Meldebögen werden von den jeweiligen Landesbehörden zur Verfügung gestellt.

    Nicht namentlich benannte Erregernachweise:

    Die in § 7 Abs. 3 IfSG genannten Erregernachweise sind nichtnamentlich direkt an das Robert-Koch-Institut zu melden. Das RKI stellt dafür spezielle Labormeldebögen zur Verfügung.

    Impfschäden:

    Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt oder der Ärztin an das lokal zuständige Gesundheitsamt.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Uelzen - Gesundheitsamt

    Beschreibung

    Das Gesundheitsamt Uelzen schützt und fördert die Gesundheit der Bewohner des Landkreises Uelzen. Es berät und informiert Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Politik.

    Die Expertinnen und Experten des Gesundheitsamtes nehmen ihre Aufgaben unabhängig von wirtschaftlichen Interessen wahr. Sie arbeiten multiprofessionell und kooperieren mit diversen Institutionen und Organisationen.

    Ziel ist die Herstellung gesunder Lebensverhältnisse, der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die Stärkung gesundheitlicher Eigenverantwortung.     


    Die wesentlichen Aufgaben im Überblick:

    • AIDS-Beratung (inkl. anonymer und kostenloser Tests)
    • Aufsicht über das Leichen- und Bestattungswesen
    • Aufsicht über den Handel mit Chemikalien und Gefahrstoffen
    • Aufsicht über Heilpraktiker
    • Amtsärztin / Amtsarzt - Ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen
    • Belehrungen für Beschäftigte im Lebensmittelbereich und weiteren Aufgaben
    • Beobachtung und Bewertung der gesundheitlichen Verhältnisse der Bevölkerung
    • Beratung für Eltern
    • Beratung zu Reisemedizin
    • Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung nach § 10 Abs. 4 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
    • Betreuungsstelle - Beratung von Betreuern und in Betreuungsangelegenheiten
    • Erfassung und Aufsicht der Hebammen
    • Hilfe und Beratung für behinderte Menschen
    • Impfsprechstunde , 1.Mittwoch im Monat (14.00 Uhr - 16.00 Uhr in Uelzen)
    • Infektionsschutz
    • Jugendzahnpflege
    • Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
    • Kontrollinstanz für Altenpflegeheime
    • Koordinierung der Gesundheitsregion im Landkreis Uelzen
    • Schuleingangsuntersuchungen
    • Tuberkuloseberatung
    • Unterstützung des Amtsgerichts in Betreuungsverfahren
    • Unterstützung präventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen
    • Überwachung der Hygiene in öffentlichen Einrichtungen
    • Überwachung der Trinkwasserqualität
    • Untersuchung der Wasserqualität in öffentlichen Badegewässern, Frei- und Hallenbädern
    • Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe

    Im Bürger- und Unternehmensservice sind eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen unter Angabe von Hinweisen, Rechtsgrundlagen, Gebühren, Links etc. beschrieben:

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Rahlande 15

    29525 Uelzen

    Parkplätze

    • Parkplatz: direkt an der Straße "Auf dem Rahlande" gegenüber dem Dienstgebäude
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Telefonische Terminvergabe unter 0581-82/462 Montags - Freitags 8-12 Uhr, Dienstags von 14-16 Uhr erforderlich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0581 82-462(Zweckverband Gesundheitsamt)

    Fax: 0581 82-474(Fax Zweckverband Gesundheitsamt)

    E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-uelzen.de

    Bankverbindung

    Landkreis Uelzen

    Empfänger: Landkreis Uelzen

    IBAN: DE60 2585 0110 0000 0029 64

    BIC: NOLADE21UEL

    Bankinstitut: Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Masern, Virushepatitis, Sepsis, Pest, humane spongiforme Enzephalopathie, Milzbrand, HUS, Cholera, Meningokokken-Meningitis, Diphtherie, virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Botulismus, enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom, Poliomyelitis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de