Infektionsschutz Meldung

    Infektionsschutz Meldung

    Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.

    Beschreibung

    Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. 

    Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte und Labore zu Meldungen. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen von Erregern und nichtnamentliche Meldungen von Erregernachweisen sowie Meldungen zu Impfschäden.

    Namentlich benannte Erreger:

    Ärzte und Labore für medizinischen Diagnostik sind verpflichtet den lokal für die Arztpraxen zuständigen Gesundheitsämtern Meldungen über auffällige Befunde zu liefern, sollten die im Gesetz benannten Erreger bei einer Untersuchung oder Probe diagnostiziert werden. Die dazu benötigten Meldebögen werden von den jeweiligen Landesbehörden zur Verfügung gestellt.

    Nicht namentlich benannte Erregernachweise:

    Die in § 7 Abs. 3 IfSG genannten Erregernachweise sind nichtnamentlich direkt an das Robert-Koch-Institut zu melden. Das RKI stellt dafür spezielle Labormeldebögen zur Verfügung.

    Impfschäden:

    Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt oder der Ärztin an das lokal zuständige Gesundheitsamt.
     

    Hinweise für Stade: Infektionsschutz Meldung

    Allgemeine Informationen

    Zur Meldung von übertragbaren Krankheiten an das Gesundheitsamt verpflichtet sind Ärzte, Krankenhäuser und Labore.

    Eltern, deren Kinder Schulen oder Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergärten etc.) besuchen sind verpflichtet, die Einrichtung zu informieren, wenn ihr Kind erkrankt ist.
    Die Einrichtung informiert dann ihr Gesundheitsamt, um mit ihm gemeinsam eine Weiterverbreitung zu verhindern.

    Bezüglich des in diesem Gesetz geforderten Meldewesens ist die Zusammenarbeit von Gesundheitsamt, Ärzten, Krankenhäusern, Laboren, Behörden, Schulen und Einrichtungen der Kinderbetreuung (Kindergärten etc.) notwendig, damit die Infektionsüberwachung durch das Robert-Koch-Institut (www.rki.de) durchgeführt werden kann.


    Weitere Informationen erhalten sie hier: www.infektionsschutz.de oder telefonisch bei einem unserer unten genannten Ansprechpartner.



    Allgemeine Informationen

    Zur Meldung von übertragbaren Krankheiten an das Gesundheitsamt verpflichtet sind Ärzte, Krankenhäuser und Labore.

    Eltern, deren Kinder Schulen oder Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergärten etc.) besuchen sind verpflichtet, die Einrichtung zu informieren, wenn ihr Kind erkrankt ist.
    Die Einrichtung informiert dann ihr Gesundheitsamt, um mit ihm gemeinsam eine Weiterverbreitung zu verhindern.

    Bezüglich des in diesem Gesetz geforderten Meldewesens ist die Zusammenarbeit von Gesundheitsamt, Ärzten, Krankenhäusern, Laboren, Behörden, Schulen und Einrichtungen der Kinderbetreuung (Kindergärten etc.) notwendig, damit die Infektionsüberwachung durch das Robert-Koch-Institut (www.rki.de) durchgeführt werden kann.


    Weitere Informationen erhalten sie hier: www.infektionsschutz.de oder telefonisch bei einem unserer unten genannten Ansprechpartner.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Niedersachsen: Infektionsschutz Meldung

    Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt.

    Ansprechpartner

    Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Heckenweg 7

    21680 Stade

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten zu ersehen unter: https://www.landkreis-stade.de/oeffnungszeiten Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04141 12-5300

    Fax: 04141 12-5313

    E-Mail: gesundheit@landkreis-stade.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Hinweise für Niedersachsen: Infektionsschutz Meldung

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Cholera, enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom, Pest, virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Botulismus, Milzbrand, HUS, Meningokokken-Meningitis, humane spongiforme Enzephalopathie, Poliomyelitis, Sepsis, Masern, Virushepatitis, Diphtherie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

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    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)