Infektionsschutz Meldung
Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.
Beschreibung
Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte und Labore zu Meldungen. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen von Erregern und nichtnamentliche Meldungen von Erregernachweisen sowie Meldungen zu Impfschäden.
Namentlich benannte Erreger:
Ärzte und Labore für medizinischen Diagnostik sind verpflichtet den lokal für die Arztpraxen zuständigen Gesundheitsämtern Meldungen über auffällige Befunde zu liefern, sollten die im Gesetz benannten Erreger bei einer Untersuchung oder Probe diagnostiziert werden. Die dazu benötigten Meldebögen werden von den jeweiligen Landesbehörden zur Verfügung gestellt.
Nicht namentlich benannte Erregernachweise:
Die in § 7 Abs. 3 IfSG genannten Erregernachweise sind nichtnamentlich direkt an das Robert-Koch-Institut zu melden. Das RKI stellt dafür spezielle Labormeldebögen zur Verfügung.
Impfschäden:
Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt oder der Ärztin an das lokal zuständige Gesundheitsamt.
Hinweise für Lüneburg: Gesundheitsamt Lüneburg
Weitere Informationen
Niedersächsisches Landesgesundheitsamt
Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt ist eine wissenschaftliche Einrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes auf dem Gebiet der übertragbaren Krankheiten, der Hygiene, der Umweltmedizin und der Epidemiologie.
Robert-Koch-Institut
Das Robert-Koch-Instiut (RKI) ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitskontrolle und -prävention und damit auch die zentrale Referenzeinrichtung des Bundes auf dem Gebiet der anwendungs- und maßnahmeorientierten Forschung und für den öffentlichen Gesundheitsdienst.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt.
Ansprechpartner
Landkreis Lüneburg - Fachdienst 53 Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 508 Gebühren: ja - Frauenparkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Am Graalwall
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und nach Vereinbarung. Besondere Sprechzeiten für HIV-Beratung, Belehrung nach § 43 IfSG (Lebensmittelzeugnis), Beratung für Prostituierte und Beratung für Menschen mit Behinderung Die Impfberatung findet montags von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr ohne Anmeldung im Gesundheitsamt, Am Graalwall 4 in Lüneburg statt. Bitte bringen Sie Ihren Impfpass mit.
Kontakt
Fax: +49 4131 26-1703
Telefon Festnetz: +49 4131 26-1470
Kontaktperson
Kerstin Schwarz
Frau Michaelis
Hausanschrift
E-Mail: info@landkreis.lueneburg.de
Margit Ziegler
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4131 26-1324
Sylke Gutmann
Nancy Vick
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4131 26-1480
Gesa Tüchler
Dr. Christel Wagener
Ulrike Wolf
Ulrike Sudeikat
Frau Damm
Carmen Bergner
Martina Koziol
Volker Meyer
Sabine Meyer-Olbersleben
Matthias Wilder
Robert Tödter
Clemens Steinbrede
Fax: +49 4131 15-2509
Telefon Festnetz: +49 4131 26-1509
Kristina Fricke-Arnold
Finnja Raschke
erforderliche Unterlagen
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lüneburg: Gesundheitsamt Lüneburg
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.12.2020
Stichwörter
Masern, Virushepatitis, Sepsis, Pest, humane spongiforme Enzephalopathie, Milzbrand, HUS, Cholera, Meningokokken-Meningitis, Diphtherie, virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Botulismus, enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom, Poliomyelitis