Infektionsschutz Meldung
Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.
Beschreibung
Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte und Labore zu Meldungen. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen von Erregern und nichtnamentliche Meldungen von Erregernachweisen sowie Meldungen zu Impfschäden.
Namentlich benannte Erreger:
Ärzte und Labore für medizinischen Diagnostik sind verpflichtet den lokal für die Arztpraxen zuständigen Gesundheitsämtern Meldungen über auffällige Befunde zu liefern, sollten die im Gesetz benannten Erreger bei einer Untersuchung oder Probe diagnostiziert werden. Die dazu benötigten Meldebögen werden von den jeweiligen Landesbehörden zur Verfügung gestellt.
Nicht namentlich benannte Erregernachweise:
Die in § 7 Abs. 3 IfSG genannten Erregernachweise sind nichtnamentlich direkt an das Robert-Koch-Institut zu melden. Das RKI stellt dafür spezielle Labormeldebögen zur Verfügung.
Impfschäden:
Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt oder der Ärztin an das lokal zuständige Gesundheitsamt.
Hinweise für Diepholz: Infektionsschutz Meldung
Der Fachdienst 53 - Gesundheitsamt - des Landkreises Diepholz überwacht aus hygienischer Sicht öffentliche Einrichtungen und Betriebe und informiert über das Infektionsschutzgesetz.
Zu den Aufgaben zählen insbesondere
- Überwachung von Infektionskrankheiten
- Infektionshygienische Überwachung von Einrichtungen
- Übermittlung meldepflichtiger Infektionskrankheiten
- Lebensmittelbelehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz
Der Fachdienst 53 - Gesundheitsamt - des Landkreises Diepholz überwacht aus hygienischer Sicht öffentliche Einrichtungen und Betriebe und informiert über das Infektionsschutzgesetz.
Zu den Aufgaben zählen insbesondere
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- Infektionshygienische Überwachung von Einrichtungen
- Übermittlung meldepflichtiger Infektionskrankheiten
- Lebensmittelbelehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt.
Hinweise für Niedersachsen: Infektionsschutz Meldung
Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt.
Ansprechpartner
Fachdienst 53 Gesundheitsamt Diepholz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 08.00 - 16.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise für Niedersachsen: Infektionsschutz Meldung
Gebühr kostenfrei
Weitere Informationen
Hinweise für Diepholz: Infektionsschutz Meldung
- Händedesinfektion - Aktion saubere Hände
- Händehygiene in der Pflege
- Hände waschen - aber richtig!
- Meldeformular nach IfSG für Ärzte
- Meldeformular nach IFSG für Senioren-, Pflege- und sonstige Heimen.pdf
- Ergänzungsbogen Meldeformular nach IfSG - Gesundheitseinrichtung.docx
- Meldebogen Gemeinschaftseinrichtung
- Meldebogen Gemeinschaftseinrichtung - Ergänzungsbogen
- Tiere in Alten-u. Pflegeheimen, Merkblatt der Region Hannover
- Wiederzulassungstabelle
- Nds. Landesgesundheitsamt
- Bundesinstituts für Risikobewertung
- Hygiene-Tipps für Kids
- Wir gegen Viren
- Reise-Gesundheits-Service
- Robert Koch-Institut
- Link RKI - Belehrung
- Bindehautentzündung
- Borkenflechte
- Borreliose
- Campylobacter
- Clostridium difficile
- EHEC
- Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
- Gürtelrose
- Hand-Fuß-Mund Krankheit
- Hantaviren
- Hepatitis B
- Hepatitis C
- Hepatitis E
- Influenza/Grippe
- Kopfläuse
- Kopfläuse Informationsbroschüre kostenlos bestellbar
- Krätze/Skabies
- Kryptosporidiose
- Küchen- und Lebensmittelhygiene
- Lambliasis (Giardiasis)
- Leptospirose
- Listeriose
- Masern
- Meningokokken
- Meninigitis (virale)
- Mumps
- Noroviren
- Pertussis/Keuchhusten
- Pfeiffersches-Drüsenfieber
- Ratten
- Ringelröteln
- Röteln
- Rotaviren
- Salmonellen
- Scharlach
- Shigellose
- Streptokokken
- Warzen
- Warzen, speziell Dellwarzen
- Wickelplatzhygiene
- Windpocken
- Wurmbefall bei Menschen
- Yersiniose
- Influenza/Grippe
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- Bindehautentzündung
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- Robert Koch-Institut
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- Hepatitis B
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- Krätze/Skabies
- Hand-Fuß-Mund Krankheit
- Küchen- und Lebensmittelhygiene
- Meldeformular nach IfSG für Ärzte
- Nds. Landesgesundheitsamt
- Salmonellen
- Link RKI - Belehrung
- Shigellose
- Meninigitis (virale)
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- Borkenflechte
- Meldebogen Gemeinschaftseinrichtung
- Bundesinstituts für Risikobewertung
- Masern
- Rotaviren
- Reise-Gesundheits-Service
- Händehygiene in der Pflege
- Scharlach
- Kopfläuse
- Hände waschen - aber richtig!
- Noroviren
- EHEC-Infektion: Hotline
- Händedesinfektion - Aktion saubere Hände
- Borreliose
- Röteln
- Meningokokken
- Wurmbefall bei Menschen
- Meldeformular nach IFSG für Senioren-, Pflege- und sonstige Heimen.pdf
- Mumps
- Hepatitis C
- Clostridium difficile
- Ratten
- Wir gegen Viren
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.12.2020
Stichwörter
Cholera, Diphtherie, Masern, Virushepatitis, Botulismus, Pest, Milzbrand, enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom, Sepsis, Meningokokken-Meningitis, Poliomyelitis, humane spongiforme Enzephalopathie, HUS, virusbedingtes hämorrhagisches Fieber