Infektionsschutz Meldung
Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.
Beschreibung
Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte und Labore zu Meldungen. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen von Erregern und nichtnamentliche Meldungen von Erregernachweisen sowie Meldungen zu Impfschäden.
Namentlich benannte Erreger:
Ärzte und Labore für medizinischen Diagnostik sind verpflichtet den lokal für die Arztpraxen zuständigen Gesundheitsämtern Meldungen über auffällige Befunde zu liefern, sollten die im Gesetz benannten Erreger bei einer Untersuchung oder Probe diagnostiziert werden. Die dazu benötigten Meldebögen werden von den jeweiligen Landesbehörden zur Verfügung gestellt.
Nicht namentlich benannte Erregernachweise:
Die in § 7 Abs. 3 IfSG genannten Erregernachweise sind nichtnamentlich direkt an das Robert-Koch-Institut zu melden. Das RKI stellt dafür spezielle Labormeldebögen zur Verfügung.
Impfschäden:
Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt oder der Ärztin an das lokal zuständige Gesundheitsamt.
Hinweise für Diepholz: Infektionsschutz Meldung
Der Fachdienst 53 - Gesundheitsamt - des Landkreises Diepholz überwacht aus hygienischer Sicht öffentliche Einrichtungen und Betriebe und informiert über das Infektionsschutzgesetz.
Zu den Aufgaben zählen insbesondere
- Überwachung von Infektionskrankheiten
- Infektionshygienische Überwachung von Einrichtungen
- Übermittlung meldepflichtiger Infektionskrankheiten
- Lebensmittelbelehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt.
Ansprechpartner
Fachdienst 53 Gesundheitsamt Diepholz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 08.00 - 16.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Weitere Informationen
Hinweise für Diepholz: Infektionsschutz Meldung
- Borkenflechte
- Robert Koch-Institut
- Meldeformular nach IfSG für Ärzte
- Wurmbefall bei Menschen
- Hand-Fuß-Mund Krankheit
- Lambliasis (Giardiasis)
- Borreliose
- EHEC
- Streptokokken
- Bundesinstituts für Risikobewertung
- Noroviren
- Hepatitis C
- Hepatitis B
- Leptospirose
- Meninigitis (virale)
- Kryptosporidiose
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- Wickelplatzhygiene
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- Gürtelrose
- Salmonellen
- Listeriose
- Händehygiene in der Pflege
- Meningokokken
- EHEC-Infektion: Hotline
- Shigellose
- Küchen- und Lebensmittelhygiene
- Campylobacter
- Scharlach
- Röteln
- Nds. Landesgesundheitsamt
- Bindehautentzündung
- Warzen
- Meldebogen Gemeinschaftseinrichtung - Ergänzungsbogen
- Pfeiffersches-Drüsenfieber
- Reise-Gesundheits-Service
- Meldebogen Gemeinschaftseinrichtung
- Händedesinfektion - Aktion saubere Hände
- Tiere in Alten-u. Pflegeheimen, Merkblatt der Region Hannover
- Clostridium difficile
- Ringelröteln
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.12.2020
Stichwörter
Masern, Virushepatitis, Sepsis, Pest, humane spongiforme Enzephalopathie, Milzbrand, HUS, Cholera, Meningokokken-Meningitis, Diphtherie, virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Botulismus, enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom, Poliomyelitis