Anlagenüberprüfung durch Sachverständige

    Immissionsschutz: Überprüfung - wegen Beeinträchtigung

    Beschreibung

    Nachbarn einer Anlage oder eines Grundstücks müssen Immissionen in gewissen Maßen dulden, wenn sie hiervon nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden.

    Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die offiziellen Grenz- oder Richtwerte der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Luft) oder der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Lärm) nicht überschritten werden.

    Bei einer angenommenen Überschreitung des ortsüblichen Maßes (z.B. Fabriklärm in Industriestandorten) kann bei der zuständigen Stelle eine Kontrolle veranlasst werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt bzw. beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Lengerich

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittelstraße 15

    49838 Lengerich

    Öffnungszeiten

    Samtgemeindeverwaltung Mo-Fr: 08.00-12.00 Uhr Mo-Mi: 14.00-16.00 Uhr Do: 14.00-18.00 Uhr Bürgerbüro/Postagentur Mo-Fr: 08.00-12.30 Uhr Mo-Mi, Fr: 14.00-16.30 Uhr Do: 14.00-18.00 Uhr Sa: 08.30-10.30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05904 9328-90

    Telefon Festnetz: 05904 9328-0

    E-Mail: info@lengerich-emsland.de

    Internet

    Bankverbindung

    Samtgemeinde Lengerich

    Empfänger: Samtgemeinde Lengerich

    IBAN: DE21 2806 9930 0000 6254 00

    BIC: GENODEF1LAG

    Bankinstitut: Volksbank Langen-Gersten

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Emsland - Fachbereich Hochbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Ordeniederung 1

    49716 Meppen

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Kreishaus
      Linie:
      • Bus: 993

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 15 62

    49705 Meppen

    Kontakt

    Fax: 05931 44-3621

    Telefon Festnetz: 05931 44-0

    E-Mail: landkreis@emsland.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Anforderungskatalog für die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen
    Änderungsmitteilung Input Biogasanlagen
    Antrag und Erläuterungen für eine Genehmigung oder eine Anzeige nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
    Antrag für eine Genehmigung oder eine Anzeige nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück

    Adresse

    Hausanschrift

    Johann-Domann-Straße 2

    49080 Osnabrück

    Kontakt

    Fax: 0541 503-501

    Telefon Festnetz: 0541 503-500

    E-Mail: poststelle@gaa-os.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 06.03.2013

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Stichwörter

    Emissionsschutz, Geruchsbelästigung durch Gaststätten, Emissionen, Grenzwerte, kontrollieren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de