Anlagenüberprüfung durch Sachverständige

    Immissionsschutz: Überprüfung - wegen Beeinträchtigung

    Beschreibung

    Nachbarn einer Anlage oder eines Grundstücks müssen Immissionen in gewissen Maßen dulden, wenn sie hiervon nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden.

    Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die offiziellen Grenz- oder Richtwerte der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Luft) oder der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Lärm) nicht überschritten werden.

    Bei einer angenommenen Überschreitung des ortsüblichen Maßes (z.B. Fabriklärm in Industriestandorten) kann bei der zuständigen Stelle eine Kontrolle veranlasst werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt bzw. beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Tantzen-Platz 8

    26122 Oldenburg (Oldenburg)

    Kontakt

    Fax: 0441 80077-299

    Telefon Festnetz: 0441 80077-0

    E-Mail: poststelle@gaa-ol.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Cloppenburg - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Eschstraße 29

    49661 Cloppenburg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Parkplatz am Kreishaus - Eingang Zulassungsstelle
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: E-Ladesäulen am Kreishaus
      Anzahl: 2  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkplatz am Kreishaus
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Cloppenburg Bahnhof (1600 m Fußweg)
      Linie:
      • Regionalbahn: Nordwest Bahn Oldenburg-Osnabrück

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1480

    49644 Cloppenburg

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr und nach Vereinbarung KFZ-Zulassung Cloppenburg Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Friesoythe Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Löningen Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04471 15-0

    Fax: 04471 85697

    E-Mail: kreishaus@lkclp.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 06.03.2013

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Stichwörter

    kontrollieren, Emissionen, Grenzwerte, Geruchsbelästigung durch Gaststätten, Emissionsschutz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de