Immissionsschutz: Überprüfung - wegen Beeinträchtigung
Beschreibung
Nachbarn einer Anlage oder eines Grundstücks müssen Immissionen in gewissen Maßen dulden, wenn sie hiervon nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden.
Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die offiziellen Grenz- oder Richtwerte der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Luft) oder der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Lärm) nicht überschritten werden.
Bei einer angenommenen Überschreitung des ortsüblichen Maßes (z.B. Fabriklärm in Industriestandorten) kann bei der zuständigen Stelle eine Kontrolle veranlasst werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt bzw. beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landkreis Uelzen - Amt für Bauordnung und Kreisplanung
Beschreibung
Das Amt für Bauordnung und Kreisplanung als untere Bauaufsichtsbehörde ist neben den Bereichen Bauordnung und Kreisplanung auch zuständig für das Aufgabengebiet Immissionsschutz. Es erteilt Baugenehmigungen und prüft entsprechende Verstöße. Verbunden mit der Aufgabe Bauaufsicht ist auch die Funktion der unteren Denkmalschutzbehörde.
Außerdem ist das Amt als untere Landesplanungsbehörde zuständig für die Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms, für Raumordnungsverfahren und für landesplanerische Stellungnahmen sowie Regionalentwicklung. Auch die Genehmigung von Flächennutzungsplänen der Gemeinden zählt zum Aufgabengebiet.
Als untere Immissionsschutzbehörde ist das Amt verantwortlich für Genehmigungen, die für bestimmte Anlagen erforderlich sind - dazu zählen vor allem Windenergieanlagen und Tierhaltungsanlagen. Darüber hinaus kümmert sich das Amt für Bauordnung und Kreisplanung um die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes . Dazu gehören unter anderem Brandverhütungsschauen sowie die Abgabe entsprechender Stellungnahmen bei Genehmigungsverfahren.
Der einfachste und schnellste Weg, das Baugenehmigungsverfahren auszulösen, ist der Online-Antrag. Ihnen steht dazu das Online-Antragssystem des Landes Niedersachsen zur Verfügung, in dem Sie das Bauantragsformular ausfüllen und mit allen zugehörigen Anlagen elektronisch beim Landkreis einreichen können. Hier geht es zum Online-Antrag.
In laufenden Baugenehmigungsverfahren können Bauherren den Verfahrensstand über die Bauherrenauskunft einsehen. An baurechtlichen Verwaltungsverfahren Beteiligten (Gemeinden, Entwurfsverfasser etc.) wird die jeweilige Bauakte in der Online-Plattform Bauen zur Verfügung gestellt.
Die wichtigsten Aufgaben im Überblick:
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr Mittwoch und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Nach Absprache bekommen Sie einen Termin in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 19.00 Uhr.
Kontakt
Kontaktperson
N.N. (Bauberatung)
N.N. (Regionalplanung)
Frau V. Baumgart (Verwaltung)
Herr M. Bornemann (Brandschutzprüfer)
Herr J. Weixer (Immissionsschutz- und Denkmalschutzbehörde)
Herr M. Widling (stellv. Amtsleiter)
N.N. (Brandschutz)
Fax: 0581 82-435
Telefon Festnetz: 0581 82-385
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Luft)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG)
- Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zu grundsätzlichen Immissionsfragen:
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 06.03.2013
Stichwörter
Emissionsschutz, kontrollieren, Geruchsbelästigung durch Gaststätten, Grenzwerte, Emissionen