Immissionsschutz: Überprüfung - wegen Beeinträchtigung
Beschreibung
Nachbarn einer Anlage oder eines Grundstücks müssen Immissionen in gewissen Maßen dulden, wenn sie hiervon nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden.
Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die offiziellen Grenz- oder Richtwerte der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Luft) oder der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Lärm) nicht überschritten werden.
Bei einer angenommenen Überschreitung des ortsüblichen Maßes (z.B. Fabriklärm in Industriestandorten) kann bei der zuständigen Stelle eine Kontrolle veranlasst werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt bzw. beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04131 26-1286
E-Mail: umwelt@landkreis.lueneburg.de
Kontaktperson
Frau Dorte Nette
Telefon Festnetz: 04131 26-1586
Herr Stefan Bartscht (Fachdienstleiter)
Herr Wulf-Rüdiger Hahn
Frau Susanne Henke
Herr Hinrich Jacobi
Frau Claudia Mentz
Herr Holger Meyer
Herr Boris Reisgies
Frau Maja Züghart
Fachdienst 61 Umwelt - Team Wasserwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04131 26-1286
E-Mail: umwelt@landkreis.lueneburg.de
Fachdienst 61 Umwelt - Fachgebiet Immissionsschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Maja Züghart (Untere Naturschutzbehörde - Fachgebietsleitung)
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG)
- Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Luft)
- Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zu grundsätzlichen Immissionsfragen:
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 06.03.2013
Stichwörter
Grenzwerte, Emissionen, kontrollieren, Geruchsbelästigung durch Gaststätten, Emissionsschutz