Anlagenüberprüfung durch Sachverständige

    Immissionsschutz: Überprüfung - wegen Beeinträchtigung

    Beschreibung

    Nachbarn einer Anlage oder eines Grundstücks müssen Immissionen in gewissen Maßen dulden, wenn sie hiervon nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden.

    Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die offiziellen Grenz- oder Richtwerte der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Luft) oder der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Lärm) nicht überschritten werden.

    Bei einer angenommenen Überschreitung des ortsüblichen Maßes (z.B. Fabriklärm in Industriestandorten) kann bei der zuständigen Stelle eine Kontrolle veranlasst werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt bzw. beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Schaumburg: Immissionsschutz: Überprüfung - wegen Beeinträchtigung

    Die Zuständigkeit liegt je nach Zuordnung zu den Wirtschaftstätigkeiten gemäß  NACE-Schlüssel

    oder

    Ansprechpartner

    Landkreis Schaumburg - Immissionsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 20

    31655 Stadthagen

    Aufzug vorhanden

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Goslarsche Straße 3

    31134 Hildesheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05121 163-0

    Fax: 05121 163-999

    E-Mail: poststelle@gaa-hi.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zu grundsätzlichen Immissionsfragen:

    Hinweise für Schaumburg: Immissionsschutz: Überprüfung - wegen Beeinträchtigung

    Die  Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) ist wie die TA Lärm und die TA Luft eine technische Verwaltungsvorschrift, die für Vorhaben, die in einem immissionsschutzrechtichen Verfahren zu genehmigen sind, für die Genehmigungsbehörde bindend zur Anwendung vorgeschrieben. Sie soll zu mehr Objektivität bei der Beurteilung und damit zu mehr Akzeptanz in der Bevölkerung führen. Dies ist besonders wichtig für Niedersachsen als Agrarland Nr. 1.
    Mit der GIRL kann man beispielsweise die unterschiedlichen Belästigungsgrade einzelner Tierarten etwa bei der Genehmigung neuer Anlagen differenzierter beurteilen. Hierbei geht es insbesondere um die Wirkung von Gerüchen auf die Anwohner im Umfeld von landwirtschaftlichen Betrieben. So werden etwa Rinder oder Schweine anders empfunden als eine Geflügelmast mit industriellen Ausmaßen.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 06.03.2013

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Stichwörter

    kontrollieren, Emissionen, Grenzwerte, Geruchsbelästigung durch Gaststätten, Emissionsschutz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de