Immissionsschutz: Überprüfung - wegen Beeinträchtigung
Beschreibung
Nachbarn einer Anlage oder eines Grundstücks müssen Immissionen in gewissen Maßen dulden, wenn sie hiervon nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden.
Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die offiziellen Grenz- oder Richtwerte der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Luft) oder der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Lärm) nicht überschritten werden.
Bei einer angenommenen Überschreitung des ortsüblichen Maßes (z.B. Fabriklärm in Industriestandorten) kann bei der zuständigen Stelle eine Kontrolle veranlasst werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt bzw. beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.
Hinweise für Diepholz: Emissionen/Immissionen/Immissionsschutz
Sie können den Erstantrag online über das Serviceportal des Landkreises Diepholz stellen:
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Luft)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG)
- Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zu grundsätzlichen Immissionsfragen:
Weitere Informationen
Hinweise für Diepholz: Emissionen/Immissionen/Immissionsschutz
- Landwirtschaftliche Betriebsbeschreibung zum Artikelgesetz
- MFB-05-1485-DH - Verpflichtungserklärung Biogasanlage
- MFB-05-1484-DH - Antrag auf Änderung der Zulassung einer Biogasanlage
- MFB-05-1483-DH - Antrag auf Zulassung einer Biogasanlage
- 15. Genehmigungsgrenzen
- c. Merkblatt Dichtheitsnachweis bei Neubauten
- Prüfbogen fehlende Unterlagen
- b Sachverständige § 16 VAwS Stand Jan. 2004
- 14. Formular UVP Teilvorprüfung
- 2. BImSch-Neuantrag
- 6a Formular 2.7 Betriebsbeschreibung (Seite 8)
- 7. Formular 5.2 Stallbeschaffenheit Schweine
- 6. Formular 2.7 Landw. Betriebsbeschreibung f. Bauanträge (Seite 1
- Antragstellung von Biogasanlagen - Handreichung der Unterlagen für den FD 39
- 8. Formular 5.3 Quellenverzeichnis Emissionen
- 3. Formular 1.1 Genehmigungsantrag
- MFB-05-1207-DH V 2.1
- d Checkliste FD 39
- 9. Formular 6.3 Abluftreinigung
- 12. Formular 10.2 Niederschlagsentwässerung
- 7. Formular 5.2 Stallbeschaffenheit Hühner
- 13. Formular 11.1 Beschreibung der wassergefährdenden Stoffe, mit denen umgegangen wird
- Merkblatt zur Antragstellung von Biogasanlagen
- 5. Formular 2.5. Angaben zum Betriebsgrundstück und Wasserversorgung
- a wasserrechtliche Antragsvoraussetzungen
- fehlende Unterlagen
- Brandschutzanforderungen für Tierhaltungsanlagen
- 10. Formular 9.2 Herkunft, Menge und Zusammensetzung von Abfällen, ohne Abwasser
- 4. Formular 2.4 Betriebseinheiten
- 11. Formular 9.3 Verwertung von Abfällen
- 1. Inhaltsverzeichnis Neuanträge
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 06.03.2013
Stichwörter
Emissionsschutz, kontrollieren, Geruchsbelästigung durch Gaststätten, Grenzwerte, Emissionen