Anlagenüberprüfung durch Sachverständige

    Immissionsschutz: Überprüfung - wegen Beeinträchtigung

    Beschreibung

    Nachbarn einer Anlage oder eines Grundstücks müssen Immissionen in gewissen Maßen dulden, wenn sie hiervon nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden.

    Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die offiziellen Grenz- oder Richtwerte der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Luft) oder der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Lärm) nicht überschritten werden.

    Bei einer angenommenen Überschreitung des ortsüblichen Maßes (z.B. Fabriklärm in Industriestandorten) kann bei der zuständigen Stelle eine Kontrolle veranlasst werden.

    Hinweise für Uetze: Emissionen/Immissionen/Immissionsschutz

    Allgemeine Informationen

    Mittagsruhe:

    Die Gemeinde Uetze hat derzeit keine besonderen Regelungen zur Lärmvermeidung in der Mittagszeit getroffen. Es gelten daher die allgemeinen Regelungen. Die Mittagszeit ist grundsätzlich nicht anders zu behandeln als andere Tageszeiten, so dass hier normale Tagesbelastungen, verursacht beispielsweise durch das Rasenmähen, zulässig sind. Besondere Regelungen trifft die Maschinenlärmschutzverordnung, wonach Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler in Wohngebieten in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht betrieben werden dürfen. In Wohn- und Mischgebieten ist an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ein erhöhter Lärmschutz zu berücksichtigen. Dies regelt die sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz. Werktägliche Arbeiten, die die äußere Ruhe stören, sind an Sonn- und Feiertagen ohnehin unzulässig.

    Darüber hinaus sollte die gegenseitige Rücksichtnahme als hohes Gut für eine funktionierende Nachbarschaft berücksichtigt werden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt bzw. beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    36.23 - Team Immissionsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Hildesheimer Str. 20

    30169 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 61622641

    Fax: 0511 61623696

    E-Mail: immissionsschutz@region-hannover.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Team 32 - Ordnung und Verkehr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover

    Adresse

    Hausanschrift

    Freundallee 9a

    30173 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 9096-0

    Fax: 0511 9096-199

    E-Mail: poststelle@gaa-h.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Uetze: Emissionen/Immissionen/Immissionsschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 06.03.2013

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Stichwörter

    Grenzwerte, Emissionen, kontrollieren, Geruchsbelästigung durch Gaststätten, Emissionsschutz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de