Anlagenüberprüfung durch Sachverständige

    Immissionsschutz: Überprüfung - wegen Beeinträchtigung

    Beschreibung

    Nachbarn einer Anlage oder eines Grundstücks müssen Immissionen in gewissen Maßen dulden, wenn sie hiervon nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden.

    Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die offiziellen Grenz- oder Richtwerte der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Luft) oder der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Lärm) nicht überschritten werden.

    Bei einer angenommenen Überschreitung des ortsüblichen Maßes (z.B. Fabriklärm in Industriestandorten) kann bei der zuständigen Stelle eine Kontrolle veranlasst werden.

    Hinweise für Braunschweig: Immissionsschutz: Überprüfung - wegen Beeinträchtigung (IES:Braunschweig)

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt bzw. beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Braunschweig - Naturschutz, Abfallrecht und Immissionsschutz

    Beschreibung

    Die Abfallbehörde beschäftigt sich u. a. mit illegal abgestellen Autowracks, verbotswidrigen Abfalllagerungen, der Klärschlamm- und Kompostverordnung sowie weiteren abfallbezogenen Verordnungen. Sie überwacht die Handhabung von anfallenden Sonderabfällen in Einrichtungen, die nicht dem produzierenden Gewerbe zuzurechnen sind (z. B. Handel, Forschungseinrichtungen, Arztpraxen).

    Die Immissionsschutzbehörde ist mit immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen und Beschwerden betraut. Sie überwacht entsprechende Anlagen, ordnet im Einzelfall Maßnahmen an und ahndet Verstöße gegen geltende Rechtsvorschriften. Sie beurteilt Bauvorhaben hinsichtlich schädlicher Umwelteinwirkungen und wird als Trägerin öffentlicher Belange an Bauleit- und Raumordnungsplanungen beteiligt.

    Die Naturschutzbehörde ist die zuständige Behörde für Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Ihre Aufgaben werden vor allem durch das Bundesnaturschutzgesetz bestimmt. Dementsprechend bilden folgende Themen die Schwerpunkte der Arbeit: die Beurteilung von Bauvorhaben im Sinne der Eingriffsregelung, Landschaftsplanung inkl. Landschaftsrahmenplan, Aufsicht über die Schutzgebiete und die Steuerung von geeigneten Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in diesen Gebieten sowie Biotop- und Artenschutz, z. B. die Amphibienschutzaktion und der Schutz des Waldes.

    Adresse

    Postanschrift

    Richard-Wagner-Straße 1

    38106 Braunschweig

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Winter-Str. 2

    38120 Braunschweig

    Kontakt

    Fax: +49 531 35476-333

    Telefon Festnetz: +49 531 35476-0

    E-Mail: poststelle@gaa-bs.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 06.03.2013

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Stichwörter

    kontrollieren, Emissionen, Grenzwerte, Geruchsbelästigung durch Gaststätten, Emissionsschutz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de